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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 234)

schen Kunstgewerbe erworben hat. Wir verweisen nur auf seine Berichte 
w-Aus dem Münchener Glaspalast: und seine" wWeltausstellungsberichte 
vom Jahre 1867 und 187311. R. v. E. 
Steiermärkischer Landes-Museumaverein "joanneum". 
Dem zweiten Thatigkeits-Bericht, welchen das Präsidium des Steiermarltischen 
Landes-Museumsvereines doanneum- in Graz in seiner ersten ordentlichen General- 
Versammlung am 8. Februar d. J. erstattet hat, entnehmen wir das Nachfolgende. 
Der Verein hat sich in dankbarer Erinnerung an. den erlauchten Begründer des 
Museslwesens in Steiermark und um zugleich jeder Missdeutung seiner Bestrebungen 
von vornherein zu begegnen, den Ehrennamen wJoanneuml beigelegt. Der Zweck des 
Vereins wird in Q. 2 der Statuten dahin pracisirt, entgeltliche und unentgeltliche Erwer- 
bungen für alle Facher des durch Reorganisirung des i-Joanneumsu vorn Lande zu errich- 
tenden Landes-Museums in Graz zu machen und sie zu conserviren. Der Verein hat 
nach jeder Richtung hin das Zustandekommen eines solchen Landes-Museums zu fordern. 
Sammtliche Erwerbungen werden Eigenthum des Landes und werden, sobald die Art 
der Aufstellung, Erhaltung und Vereinigung sowohl der zu den bereits bestehenden 
Abtheilungen des nJoanneums- hinzukommenden Objecte, als der neu zu bildenden 
Abtheilungen mit dem Landes-Ausschusse festgesetzt ist, diesem als integrirende Bestand- 
theile des aJuanneums- übergeben. 
Die Leitung des Vereins liegt in den Händen eines Ausschusses von 15 Mitgliedern, 
welcher sich in folgender Weise constituirt hat: Se. Ext; Graf v. Meran, Präsident; 
Se. Erl. Gundacker Graf Wurmbrand und Heinrich. Graf Attems- Petzenstein, 
Vice-Präsidenten; Herr Hans v. Rebenburg, Cassier; Herr Bildhauer Prof. C. Lacher, 
Custos; Herr UnivßProf. Dr. W. Gurlitt, Secretar; zu denen wie im Vorjahre Herr 
Dr. Moriz Ritter v. Schreiner als Vertreter des h. Landes-Ausschusses hinzukam. Herr 
v. Rebe nburg hat am 15. December 1884 seine Stelle niedergelegt und ist für ihn 
Herr Prof. Dr. Hans v. Zwie d i n ec k - Sü d e nh orst, Vorstand der Landes-Bibliothek 
am nJoanneum-, als Cassier eingetreten. Abgesehen von den naturwissenschaftlichen 
Fachern haben die Herren Prof. C. Lacher, Prof. Dr. A. v. Luschin, Baron Sessler- 
Herzing er und Ritter v. Wachtler für die kunst- und culturgeschichtliche Abthei- 
lung, Prof. Dr. W. Gurlitt für Antike und Prahistorie die Referate übernommen. 
Ueber die Vermehrung der Sammlungen bemerkt der Bericht: all! dem 
Bestreben, uns bekannt zu machen, uns im Lande zu oricntiren und unseren Mitgliedern 
schnell sichtbare Leistungen zu bieten, haben wir im Vorjahre so viel und so Vielfaches 
als immer möglich gekauft, wobei nur an dem Grundsatz festgehalten wurde, dass die 
steirische Pruvenienz der Gegenstände gesichert sein musste. Aber schon damals deutete 
die kostbare Erwerbung des Schonberger Zimmers auf das Princip hin, welches uns bei 
den Anschaffungen für die culturhistorische Abtheilung vorschwebte. Dies Princip ist 
nun in diesem Jahre von seinem Urheber Custos Prof. C. Lacher auf Grund der 
gemachten Erfahrungen und der im Lande befindlichen Objecte zu einem detaillirten 
lnstallationsplane ausgearbeitet worden, welcher in der Ausschuss-Sitzung vom 10.Juni 1884 
vorgelegt und angenommen wurde. Dcr eine Grundgedanke desselben ist die Erwerbung 
geschlossener, einheitlicher Räume in ihrer Gänze, welche in ihrer ursprünglichen Größe, 
ferner mit der originalen Ausstattung und dem ursprünglichen Mobiliar, soweit es irgend 
erreichbar ist, zur Aufstellung gelangen und so ein unverfälschtes Bild des Lebens unserer 
Vorvater gewähren sollen. Ausgeschlossen ist dabei ausdrücklich jede Erweiterung oder 
Zustutzung, jeder rein malerische Aufputz, welcher für die Geschmackbildung unserer 
Zeit nur üble Folgen haben würde. Wir können schon heute mit ziemlicher Sicherheit 
versprechen, dass wir mindestens zwölf Raume, welche die Wohnungseinrichtttngen der 
verschiedenen Stilperioden und der einzelnen Stlnde während derselben zur Anschauung 
bringen, in der angeführten Weise werden aufstellen konnen. Neben dem Schbnberger 
Zimmer, 1568, besitzen wir bereits die vollständige Vertafelung eines Zimmers aus Neu- 
rnarkt vom Jahre 1607, die ganze Einrichtung einer Bauernstube des 18. Jahrhunderts 
undi eiEes Salons der Empire-Zeit. Sie werden sammtlich der Rührigkeit Prof. Lacher's 
ver an t. 
Neben diesen geschlossenen Räumen sollen dann die kleineren Objecte und alles, 
was, um das Bild der betreßenden Stilperiode nicht zu trüben, in den erwahnten Zimmern 
nicht aufgestellt werden darf, in wissensehaftlich-systematischer Weise nach Material und 
Technik und in chronologischer Reihenfolge in eigenen Musealraumen exponirt werden.
	        
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