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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 234)

schen Kunstgewerbe erworben hat. Wir verweisen nur auf seine Berichte

w-Aus dem Münchener Glaspalast: und seine" wWeltausstellungsberichte

vom Jahre 1867 und 187311. R. v. E.

Steiermärkischer Landes-Museumaverein "joanneum".

Dem zweiten Thatigkeits-Bericht, welchen das Präsidium des Steiermarltischen

Landes-Museumsvereines doanneum- in Graz in seiner ersten ordentlichen General-Versammlung

 am 8. Februar d. J. erstattet hat, entnehmen wir das Nachfolgende.

Der Verein hat sich in dankbarer Erinnerung an. den erlauchten Begründer des

Museslwesens in Steiermark und um zugleich jeder Missdeutung seiner Bestrebungen

von vornherein zu begegnen, den Ehrennamen wJoanneuml beigelegt. Der Zweck des

Vereins wird in Q. 2 der Statuten dahin pracisirt, entgeltliche und unentgeltliche Erwerbungen

 für alle Facher des durch Reorganisirung des i-Joanneumsu vorn Lande zu errichtenden

 Landes-Museums in Graz zu machen und sie zu conserviren. Der Verein hat

nach jeder Richtung hin das Zustandekommen eines solchen Landes-Museums zu fordern.

Sammtliche Erwerbungen werden Eigenthum des Landes und werden, sobald die Art

der Aufstellung, Erhaltung und Vereinigung sowohl der zu den bereits bestehenden

Abtheilungen des nJoanneums- hinzukommenden Objecte, als der neu zu bildenden

Abtheilungen mit dem Landes-Ausschusse festgesetzt ist, diesem als integrirende Bestandtheile

 des aJuanneums- übergeben.

Die Leitung des Vereins liegt in den Händen eines Ausschusses von 15 Mitgliedern,

welcher sich in folgender Weise constituirt hat: Se. Ext; Graf v. Meran, Präsident;

Se. Erl. Gundacker Graf Wurmbrand und Heinrich. Graf Attems- Petzenstein,

Vice-Präsidenten; Herr Hans v. Rebenburg, Cassier; Herr Bildhauer Prof. C. Lacher,

Custos; Herr UnivßProf. Dr. W. Gurlitt, Secretar; zu denen wie im Vorjahre Herr

Dr. Moriz Ritter v. Schreiner als Vertreter des h. Landes-Ausschusses hinzukam. Herr

v. Rebe nburg hat am 15. December 1884 seine Stelle niedergelegt und ist für ihn

Herr Prof. Dr. Hans v. Zwie d i n ec k - Sü d e nh orst, Vorstand der Landes-Bibliothek

am nJoanneum-, als Cassier eingetreten. Abgesehen von den naturwissenschaftlichen

Fachern haben die Herren Prof. C. Lacher, Prof. Dr. A. v. Luschin, Baron Sessler-Herzing

 er und Ritter v. Wachtler für die kunst- und culturgeschichtliche Abtheilung,

 Prof. Dr. W. Gurlitt für Antike und Prahistorie die Referate übernommen.

Ueber die Vermehrung der Sammlungen bemerkt der Bericht: all! dem

Bestreben, uns bekannt zu machen, uns im Lande zu oricntiren und unseren Mitgliedern

schnell sichtbare Leistungen zu bieten, haben wir im Vorjahre so viel und so Vielfaches

als immer möglich gekauft, wobei nur an dem Grundsatz festgehalten wurde, dass die

steirische Pruvenienz der Gegenstände gesichert sein musste. Aber schon damals deutete

die kostbare Erwerbung des Schonberger Zimmers auf das Princip hin, welches uns bei

den Anschaffungen für die culturhistorische Abtheilung vorschwebte. Dies Princip ist

nun in diesem Jahre von seinem Urheber Custos Prof. C. Lacher auf Grund der

gemachten Erfahrungen und der im Lande befindlichen Objecte zu einem detaillirten

lnstallationsplane ausgearbeitet worden, welcher in der Ausschuss-Sitzung vom 10.Juni 1884

vorgelegt und angenommen wurde. Dcr eine Grundgedanke desselben ist die Erwerbung

geschlossener, einheitlicher Räume in ihrer Gänze, welche in ihrer ursprünglichen Größe,

ferner mit der originalen Ausstattung und dem ursprünglichen Mobiliar, soweit es irgend

erreichbar ist, zur Aufstellung gelangen und so ein unverfälschtes Bild des Lebens unserer

Vorvater gewähren sollen. Ausgeschlossen ist dabei ausdrücklich jede Erweiterung oder

Zustutzung, jeder rein malerische Aufputz, welcher für die Geschmackbildung unserer

Zeit nur üble Folgen haben würde. Wir können schon heute mit ziemlicher Sicherheit

versprechen, dass wir mindestens zwölf Raume, welche die Wohnungseinrichtttngen der

verschiedenen Stilperioden und der einzelnen Stlnde während derselben zur Anschauung

bringen, in der angeführten Weise werden aufstellen konnen. Neben dem Schbnberger

Zimmer, 1568, besitzen wir bereits die vollständige Vertafelung eines Zimmers aus Neurnarkt

 vom Jahre 1607, die ganze Einrichtung einer Bauernstube des 18. Jahrhunderts

undi eiEes Salons der Empire-Zeit. Sie werden sammtlich der Rührigkeit Prof. Lacher's

ver an t.

Neben diesen geschlossenen Räumen sollen dann die kleineren Objecte und alles,

was, um das Bild der betreßenden Stilperiode nicht zu trüben, in den erwahnten Zimmern

nicht aufgestellt werden darf, in wissensehaftlich-systematischer Weise nach Material und

Technik und in chronologischer Reihenfolge in eigenen Musealraumen exponirt werden.
            
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