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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 240)

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Mit der SchaEung allgemeiner Handwerkerschulen soll ein letzter,

entscheidender Schritt geschehen in der Fortentwicklung der vorhandenen

gewerblichen Unterrichtsinstitutionen zu einem wirklichen, voll ausgebildeten

 Organismus des industriellen Erziehungswesens. Bisher besitzen wir

für die Jugend, nachdem sie ihrer Volksschulpflicht genügt hat, nur zwei

Hauptarten gewerblicher Bildungsinstitute: Fortbildungsschulen und

Fachschulen. Wir haben also für unsere gewerbebellissene Jugend

vom 15. Jahre aufwärts Anstalten für die Fortbildung und für die Ausbildung

 im Gewerbe. Für die Jugend dagegen, welche der Volksschulpilicht

 noch nicht genügt hat, also für die Jugend vor vollendetem

14. Jahre, ist weder die eine noch die andere dieser Hauptarten gewerblicher

 Schulen bestimmt. Diesem Mangel sollen die Handwerkerschulen

abhelfen, und die industriellen Unterrichtsanstalten hätten sich also darnach

 künftig nicht mehr in zweierlei, sondern in dreierlei Aufgaben zu

theilen: Vorbildung, Fortbildung und Ausbildung; der Vorbildung

 würde die allgemeine Handwerkerschule, der Fortbildung

dieFortbildungschule, derAusbildung die Fachschule gewidmet sein.

Die Fachschulen sollen für einen bestimmten Wirkungskreis in einem

bestimmten industriellen Fache ausbilden; und darum finden sie gesunde

Lebensbedingungen nur dort, wo ein ausgeprägtes Bedürfniss nach der

Förderung gerade dieses industriellen Faches besteht, d. h. wo Angehörige

 der einschlägigen Industrie in entsprechender Menge vorhanden

sind, also entweder in einem Centrum gewerblichen Lebens oder in einem

Orte mit stark entwickelter Specialindustrie. Wo weder die eine noch die

andere Voraussetzung gegeben ist, wie bei der Mehrzahl mittlerer und

kleinerer Städte, wo es zwar allerlei Handwerker, aber in jeder Gruppe

nur wenige Firmen gibt, da fehlt der Fachschule der geeignete Boden.

An solchen Orten muss die Schule auf die Ausbildung in einem bestimmten

Gewerbe verzichten, sie muss sich damit begnügen, eine bloße Vorbildung

zu geben, diese aber für eine ganze Anzahl von Gewerben. Aus dem

Umstande, dass diese Schule nur vorzubilden vermag, folgt sodann noch

eine andere Existenzbedingung derselben: ihr Schüler muss mit dem

vollendeten 12. Jahre, das ist in der Regel nach Absolvirung des sechsten

Jahrescurses der Volksschule, eintreten können.

Wir haben sonach schon drei in die Augen springende Merkmale

gewonnen, welche die neue Schule von der Fachschule unterscheiden,

und zwar: r. Betreff der Zusammensetzung des Schülermateriales: vnicht

künftige Angehörige Einer Branche, sondern mehrerer verschiedener-l;

2. bezüglich des Lebensalters der Schüler: "nicht junge Leute vom

15. Lebensjahre aufwärts, sondern Knaben zwischen dem 13. und

15. Jahren, und 3. hinsichtlich der Aufgabe der Schule: xnicht Ausbildung,

 sondern Vorbildungm

Auf solche Art ist die Handwerkerschule geeignet, die allgemeinste

gleichmäßigste Verbreitung von sämmtlichen gewerblichen Tagesschulen
            
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