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Full text: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 240)

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zu erlangen. Denn in nicht geringerem Maße wie für kleinere Orte eignet 
sich dieselbe auch für die großen Städte, in welchen nur ein ganz kleiner 
Bruchtheil der gewerbeiieißigen Bevölkerung den opfervollen Weg durch 
die Fachlehranstalten zurücklegen kann. In dieser ihrer großen Anwend- 
barkeit aber liegt ihre Bedeutung. 
Bezüglich der Disciplinen, welche naturgemäß einem, sämmtlichen 
Schülern gemeinsamen, Bedürfniss entsprechen, ist vor Allem hervor- 
zuheben, dass mehrere eine unmittelbare Fortsetzung des Unterrichtes 
der VI. Classe der allgemeinen Volksschule bilden, nur mit dem Unter- 
schiede, dass stets bezüglich des Lehrstolfes wie der Uebungen dasjenige 
besonders gepßegt wird, was speciell für den künftigen Gewerbsmann von 
Wichtigkeit erscheint, sowie Manches übergangen oder weniger geübt, 
was für den gewerblichen Beruf von-geringer Bedeutung ist. Diese Ten- 
denz, im ersten Jahre angebahnt, gelangt im zweiten Jahrgang in fast 
allen Gegenständen zu voller Herrschaft. Der Sprachunterricht entwickelt 
sich zum Unterrichte in Geschäftsaufsätzen, in der Geographie wird die 
Orientirung über Verhältnisse der Industrie, des Verkehrs und des Han- 
dels angesn-ebt, in der Materialieukunde und im Rechnen findet das 
gewerblich-commercielle Moment vorwiegende Betonung, im Freihand- 
zeichnen gesellt sich zu den Uebungen eine Unterweisung über Stylart 
und Verwendung des Ornaments. In diesem Jahrgange tritt überdies 
eine Anzahl fachlicher Disciplinen hinzu, wie: Elemente der chemischen 
Technologie, gewerbliche Buchführung, Projectionslehre, Fachzeichnen, 
Modelliren. 
Auf solche Art würde der Schüler, welcher mit dern vollendeten 
r4. Jahre am Schlusse des zweiten Jahrganges in die gewerbliche Praxis 
Übertritt, einen bis zu einem gewissen Grade abgeschlossenen Unterricht 
erhalten, immerhin bliebe es aber noch wünschenswerth, dass bei möglichst 
vielen Schülern eine vollständigere Abrundung des vorbereitenden Wissens 
und Könnens für die gewerbliche Praxis in einem dritten Jahre erzielt 
würde. In einem solchen obersten Jahrescurse müssten im Anschlusse an 
den Unterricht in der Naturlehre die Elemente der Mechanik behandelt 
werden, sowie zur Ergänzung des technologischen Unterrichtes die Grund- 
züge der mechanischen Technologie; ferner wäre das gewerbliche Rechnen, 
das Freihandzeichnen und die Projectionslehre noch um eine Stufe weiter 
zu führen und eine populäre Gewerbegesetzkunde der vorausgegangenen 
Unterweisung in den Geschäftsaufsätzen und der gewerblichen Buchführung 
anzureihen, nicht minder auch das Fachzeichnen nun eingehend zu 
püegen, das Modelliren auf weitere Aufgaben auszudehnen, sowie die 
Formenlehre zu berücksichtigen. 
Mit diesem Programm ist aber nur ein Theil der Aufgabe erledigt, 
es bedarf nothwendig eines praktischen Unterrichtes. Derselbe 
hätte zwei wichtige erziehliche Zwecke zu verfolgen: einen körperlich- 
gyrnnastischen und einen geistig-sittlichen. Wenn dieser praktische Unter- 
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