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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 240)

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zu erlangen. Denn in nicht geringerem Maße wie für kleinere Orte eignet

sich dieselbe auch für die großen Städte, in welchen nur ein ganz kleiner

Bruchtheil der gewerbeiieißigen Bevölkerung den opfervollen Weg durch

die Fachlehranstalten zurücklegen kann. In dieser ihrer großen Anwendbarkeit

 aber liegt ihre Bedeutung.

Bezüglich der Disciplinen, welche naturgemäß einem, sämmtlichen

Schülern gemeinsamen, Bedürfniss entsprechen, ist vor Allem hervorzuheben,

 dass mehrere eine unmittelbare Fortsetzung des Unterrichtes

der VI. Classe der allgemeinen Volksschule bilden, nur mit dem Unterschiede,

 dass stets bezüglich des Lehrstolfes wie der Uebungen dasjenige

besonders gepßegt wird, was speciell für den künftigen Gewerbsmann von

Wichtigkeit erscheint, sowie Manches übergangen oder weniger geübt,

was für den gewerblichen Beruf von-geringer Bedeutung ist. Diese Tendenz,

 im ersten Jahre angebahnt, gelangt im zweiten Jahrgang in fast

allen Gegenständen zu voller Herrschaft. Der Sprachunterricht entwickelt

sich zum Unterrichte in Geschäftsaufsätzen, in der Geographie wird die

Orientirung über Verhältnisse der Industrie, des Verkehrs und des Handels

 angesn-ebt, in der Materialieukunde und im Rechnen findet das

gewerblich-commercielle Moment vorwiegende Betonung, im Freihandzeichnen

 gesellt sich zu den Uebungen eine Unterweisung über Stylart

und Verwendung des Ornaments. In diesem Jahrgange tritt überdies

eine Anzahl fachlicher Disciplinen hinzu, wie: Elemente der chemischen

Technologie, gewerbliche Buchführung, Projectionslehre, Fachzeichnen,

Modelliren.

Auf solche Art würde der Schüler, welcher mit dern vollendeten

r4. Jahre am Schlusse des zweiten Jahrganges in die gewerbliche Praxis

Übertritt, einen bis zu einem gewissen Grade abgeschlossenen Unterricht

erhalten, immerhin bliebe es aber noch wünschenswerth, dass bei möglichst

vielen Schülern eine vollständigere Abrundung des vorbereitenden Wissens

und Könnens für die gewerbliche Praxis in einem dritten Jahre erzielt

würde. In einem solchen obersten Jahrescurse müssten im Anschlusse an

den Unterricht in der Naturlehre die Elemente der Mechanik behandelt

werden, sowie zur Ergänzung des technologischen Unterrichtes die Grundzüge

 der mechanischen Technologie; ferner wäre das gewerbliche Rechnen,

das Freihandzeichnen und die Projectionslehre noch um eine Stufe weiter

zu führen und eine populäre Gewerbegesetzkunde der vorausgegangenen

Unterweisung in den Geschäftsaufsätzen und der gewerblichen Buchführung

anzureihen, nicht minder auch das Fachzeichnen nun eingehend zu

püegen, das Modelliren auf weitere Aufgaben auszudehnen, sowie die

Formenlehre zu berücksichtigen.

Mit diesem Programm ist aber nur ein Theil der Aufgabe erledigt,

es bedarf nothwendig eines praktischen Unterrichtes. Derselbe

hätte zwei wichtige erziehliche Zwecke zu verfolgen: einen körperlichgyrnnastischen

 und einen geistig-sittlichen. Wenn dieser praktische Unter-35'


            
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