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zu erlangen. Denn in nicht geringerem Maße wie für kleinere Orte eignet
sich dieselbe auch für die großen Städte, in welchen nur ein ganz kleiner
Bruchtheil der gewerbeiieißigen Bevölkerung den opfervollen Weg durch
die Fachlehranstalten zurücklegen kann. In dieser ihrer großen Anwend-
barkeit aber liegt ihre Bedeutung.
Bezüglich der Disciplinen, welche naturgemäß einem, sämmtlichen
Schülern gemeinsamen, Bedürfniss entsprechen, ist vor Allem hervor-
zuheben, dass mehrere eine unmittelbare Fortsetzung des Unterrichtes
der VI. Classe der allgemeinen Volksschule bilden, nur mit dem Unter-
schiede, dass stets bezüglich des Lehrstolfes wie der Uebungen dasjenige
besonders gepßegt wird, was speciell für den künftigen Gewerbsmann von
Wichtigkeit erscheint, sowie Manches übergangen oder weniger geübt,
was für den gewerblichen Beruf von-geringer Bedeutung ist. Diese Ten-
denz, im ersten Jahre angebahnt, gelangt im zweiten Jahrgang in fast
allen Gegenständen zu voller Herrschaft. Der Sprachunterricht entwickelt
sich zum Unterrichte in Geschäftsaufsätzen, in der Geographie wird die
Orientirung über Verhältnisse der Industrie, des Verkehrs und des Han-
dels angesn-ebt, in der Materialieukunde und im Rechnen findet das
gewerblich-commercielle Moment vorwiegende Betonung, im Freihand-
zeichnen gesellt sich zu den Uebungen eine Unterweisung über Stylart
und Verwendung des Ornaments. In diesem Jahrgange tritt überdies
eine Anzahl fachlicher Disciplinen hinzu, wie: Elemente der chemischen
Technologie, gewerbliche Buchführung, Projectionslehre, Fachzeichnen,
Modelliren.
Auf solche Art würde der Schüler, welcher mit dern vollendeten
r4. Jahre am Schlusse des zweiten Jahrganges in die gewerbliche Praxis
Übertritt, einen bis zu einem gewissen Grade abgeschlossenen Unterricht
erhalten, immerhin bliebe es aber noch wünschenswerth, dass bei möglichst
vielen Schülern eine vollständigere Abrundung des vorbereitenden Wissens
und Könnens für die gewerbliche Praxis in einem dritten Jahre erzielt
würde. In einem solchen obersten Jahrescurse müssten im Anschlusse an
den Unterricht in der Naturlehre die Elemente der Mechanik behandelt
werden, sowie zur Ergänzung des technologischen Unterrichtes die Grund-
züge der mechanischen Technologie; ferner wäre das gewerbliche Rechnen,
das Freihandzeichnen und die Projectionslehre noch um eine Stufe weiter
zu führen und eine populäre Gewerbegesetzkunde der vorausgegangenen
Unterweisung in den Geschäftsaufsätzen und der gewerblichen Buchführung
anzureihen, nicht minder auch das Fachzeichnen nun eingehend zu
püegen, das Modelliren auf weitere Aufgaben auszudehnen, sowie die
Formenlehre zu berücksichtigen.
Mit diesem Programm ist aber nur ein Theil der Aufgabe erledigt,
es bedarf nothwendig eines praktischen Unterrichtes. Derselbe
hätte zwei wichtige erziehliche Zwecke zu verfolgen: einen körperlich-
gyrnnastischen und einen geistig-sittlichen. Wenn dieser praktische Unter-
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