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Q. 4. Die moderne Abtheilung soll vorzugsweise aus Arbeiten
von österreichisch-ungarischen Firmen bestehen. Ausländische Arbeiten
werden nur nach besonderer Vereinbarung zugelassen. Den Verkauf der
käuflichen Gegenstände besorgen die Organe des Museums, wenn nicht
eine andere Anordnung getroffen; es wird aber gewünscht, den Gegen-
ständen die Preise beizufügen.
ä. 5. Die Ausstellung wird alle Arten von Gegenständen umfassen,
welche dem Gebrauche der Kirche bestimmt und zugleich künstlerischer
Art sind. Sie bilden die folgenden Gruppen:
a) Textile Arbeiten: Wandbehänge, geistliche Bekleidungsstücke (Para-
mente), Stickereien, Spitzen etc.;
b) Metallarbeiten: l. Gold- und Silbergegenstände und vergoldete Metall-
arbeiten, - 2. Gegenstände aus Bronze, Eisen, Zinn und anderen
unedlen Metallen oder Mischungen;
c) Holzarbeiten, als Altäre, Kirchenstühle, Einzelfiguren, Reliefs etc;
mit diesen Arbeiten sind
d) die Altargemälde und Verwandtes zu verbinden;
e) Bucheinband und Buchausstattung, nämlich besonders die Leder-
einbände (nebst Futteralen und Kästchen), sodann Miniaturen und
Miniaturmanuscripte;
f) Arbeiten verschiedener Art, welche unter den obigen Gruppen nicht
mitbegriffen sind: aus Stein, Elfenbein, Bein u. a., sodann Glas-
gemälde.
ä. 6. Zur Beschickung dieser Ausstellung werden alle Kunstfreunde,
alle Besitzer von Kunstgegenständen kirchlicher Art, als z. B. Kirchen
und Klöster, Patronate und Gemeinden eingeladen, und ebenso jene
kunstindustriellen Firmen und Kunsthandwerker, welche sich mit der
Herstellung kirchlicher Gegenstände beschäftigen.
g. 7. Zur Ausstellung geeignet sind nur fertige Gegenstände; Zeich-
nungen und Entwürfe werden nur ausnahmsweise zugelassen, oder bilden
eventuell eine besondere Abtheilung.
Q. 8. Zur Vorbereitung dieser Ausstellung wird ein Comite aus
Kunstfreunden und Künstlern und Angehörigen des Oesterr. Museums
gebildet; die Durchführung geschieht durch die Direction und die
Beamten des Museums.
Q. 9. Das Museum stellt seine disponiblen Räume und Kästen zur
Verfügung, sorgt für Aufstellung, Bewachung und Rücksendung der Ge-
genstände; aufWunsch der Besitzer übernimmt es auch nach geschehener
Anfrage die Transportkosten.
ä. io. Ein beschreibender Katalog wird als Führer durch die Aus-
stellung dienen.
ä. u. Als Tag der EröHnung wird der I5. März spätestens in
Aussicht genommen; als Schluss der Anfang des Monates September.