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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe I (1886 / 6)

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Q. 4. Die moderne Abtheilung soll vorzugsweise aus Arbeiten

von österreichisch-ungarischen Firmen bestehen. Ausländische Arbeiten

werden nur nach besonderer Vereinbarung zugelassen. Den Verkauf der

käuflichen Gegenstände besorgen die Organe des Museums, wenn nicht

eine andere Anordnung getroffen; es wird aber gewünscht, den Gegenständen

 die Preise beizufügen.

ä. 5. Die Ausstellung wird alle Arten von Gegenständen umfassen,

welche dem Gebrauche der Kirche bestimmt und zugleich künstlerischer

Art sind. Sie bilden die folgenden Gruppen:

a) Textile Arbeiten: Wandbehänge, geistliche Bekleidungsstücke (Paramente),

 Stickereien, Spitzen etc.;

b) Metallarbeiten: l. Gold- und Silbergegenstände und vergoldete Metallarbeiten,

 - 2. Gegenstände aus Bronze, Eisen, Zinn und anderen

unedlen Metallen oder Mischungen;

c) Holzarbeiten, als Altäre, Kirchenstühle, Einzelfiguren, Reliefs etc;

mit diesen Arbeiten sind

d) die Altargemälde und Verwandtes zu verbinden;

e) Bucheinband und Buchausstattung, nämlich besonders die Ledereinbände

 (nebst Futteralen und Kästchen), sodann Miniaturen und

Miniaturmanuscripte;

f) Arbeiten verschiedener Art, welche unter den obigen Gruppen nicht

mitbegriffen sind: aus Stein, Elfenbein, Bein u. a., sodann Glasgemälde.



ä. 6. Zur Beschickung dieser Ausstellung werden alle Kunstfreunde,

alle Besitzer von Kunstgegenständen kirchlicher Art, als z. B. Kirchen

und Klöster, Patronate und Gemeinden eingeladen, und ebenso jene

kunstindustriellen Firmen und Kunsthandwerker, welche sich mit der

Herstellung kirchlicher Gegenstände beschäftigen.

g. 7. Zur Ausstellung geeignet sind nur fertige Gegenstände; Zeichnungen

 und Entwürfe werden nur ausnahmsweise zugelassen, oder bilden

eventuell eine besondere Abtheilung.

Q. 8. Zur Vorbereitung dieser Ausstellung wird ein Comite aus

Kunstfreunden und Künstlern und Angehörigen des Oesterr. Museums

gebildet; die Durchführung geschieht durch die Direction und die

Beamten des Museums.

Q. 9. Das Museum stellt seine disponiblen Räume und Kästen zur

Verfügung, sorgt für Aufstellung, Bewachung und Rücksendung der Gegenstände;

 aufWunsch der Besitzer übernimmt es auch nach geschehener

Anfrage die Transportkosten.

ä. io. Ein beschreibender Katalog wird als Führer durch die Ausstellung

 dienen.

ä. u. Als Tag der EröHnung wird der I5. März spätestens in

Aussicht genommen; als Schluss der Anfang des Monates September.
            
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