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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe I (1886 / 6)

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Q. 4. Die moderne Abtheilung soll vorzugsweise aus Arbeiten 
von österreichisch-ungarischen Firmen bestehen. Ausländische Arbeiten 
werden nur nach besonderer Vereinbarung zugelassen. Den Verkauf der 
käuflichen Gegenstände besorgen die Organe des Museums, wenn nicht 
eine andere Anordnung getroffen; es wird aber gewünscht, den Gegen- 
ständen die Preise beizufügen. 
ä. 5. Die Ausstellung wird alle Arten von Gegenständen umfassen, 
welche dem Gebrauche der Kirche bestimmt und zugleich künstlerischer 
Art sind. Sie bilden die folgenden Gruppen: 
a) Textile Arbeiten: Wandbehänge, geistliche Bekleidungsstücke (Para- 
mente), Stickereien, Spitzen etc.; 
b) Metallarbeiten: l. Gold- und Silbergegenstände und vergoldete Metall- 
arbeiten, - 2. Gegenstände aus Bronze, Eisen, Zinn und anderen 
unedlen Metallen oder Mischungen; 
c) Holzarbeiten, als Altäre, Kirchenstühle, Einzelfiguren, Reliefs etc; 
mit diesen Arbeiten sind 
d) die Altargemälde und Verwandtes zu verbinden; 
e) Bucheinband und Buchausstattung, nämlich besonders die Leder- 
einbände (nebst Futteralen und Kästchen), sodann Miniaturen und 
Miniaturmanuscripte; 
f) Arbeiten verschiedener Art, welche unter den obigen Gruppen nicht 
mitbegriffen sind: aus Stein, Elfenbein, Bein u. a., sodann Glas- 
gemälde. 
ä. 6. Zur Beschickung dieser Ausstellung werden alle Kunstfreunde, 
alle Besitzer von Kunstgegenständen kirchlicher Art, als z. B. Kirchen 
und Klöster, Patronate und Gemeinden eingeladen, und ebenso jene 
kunstindustriellen Firmen und Kunsthandwerker, welche sich mit der 
Herstellung kirchlicher Gegenstände beschäftigen. 
g. 7. Zur Ausstellung geeignet sind nur fertige Gegenstände; Zeich- 
nungen und Entwürfe werden nur ausnahmsweise zugelassen, oder bilden 
eventuell eine besondere Abtheilung. 
Q. 8. Zur Vorbereitung dieser Ausstellung wird ein Comite aus 
Kunstfreunden und Künstlern und Angehörigen des Oesterr. Museums 
gebildet; die Durchführung geschieht durch die Direction und die 
Beamten des Museums. 
Q. 9. Das Museum stellt seine disponiblen Räume und Kästen zur 
Verfügung, sorgt für Aufstellung, Bewachung und Rücksendung der Ge- 
genstände; aufWunsch der Besitzer übernimmt es auch nach geschehener 
Anfrage die Transportkosten. 
ä. io. Ein beschreibender Katalog wird als Führer durch die Aus- 
stellung dienen. 
ä. u. Als Tag der EröHnung wird der I5. März spätestens in 
Aussicht genommen; als Schluss der Anfang des Monates September.
	        
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