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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1887 / 9)


ist das Bestehen eines Goldschmiedeamtes 1355 nachzuweisen, von 1380 stammt die erste

Zunftrolle, die letzte von 1755, welche aber noch 1846 Zusatzartikel erhielt. Auch dort

spricht aus den alteten Ordnungen das Bestreben des Handwerks selbst wie der städtischen

Behbrden, durch die Zunft die Tüchtigkeit des Gewerbes in jedem Sinne zu erhdhen

und zu sichern. Bemerkenswerth sind die in der zweiten Rolle enthaltenen Bedingungen,

dass der Geselle, welcher das Meisterrecht erwerben wollte, keine Verbindlichkeiten,

aus welchen dem Amte Nachtheil oder Schaden erwachsen konnte. eingegangen sein,

auch nicht vorher, sei es in Wismar, sei es anderwarts, ueigenen Rauche, eigenen Hausstand,

 gehabt haben durfte. Auf diese Weise erwehrte man sich Detienigen, welche

irgendwo einer Zunft als Pfuscher gegenüber gestanden, oder sich deren Willen nicht

gefügt hatten. Die zweite Forderung, welche sich auch in den Rollen von Hamburg und

Lüneburg Endet, wurde 1731 von Reichswegen für Missbrauch erklart. Als Meisterstucke

wurden verlangt: 1. ein goldener Ring (später ein Ring mit zwei Drachenkopfen und

einem hohen Kasten), z. eine enghelsche breetre (bratge, bresse : Broche, mit einem

Engel), 3. eine handtruwe gheblackmalede breelre (eine Brustspange, welche der Verlobten

 geschenkt wurde, und zwar eine niellirte, wie der Verfasser gewiss mit Recht

annimmt), 4. ein byworp ghzlech! vmme an mess, ok ghebluckmulet (ein Ring, welcher den

Beleg der Schweifplatte der Klinge mit dieser fest verbindet). Vom 17. Jahrh. an erscheinen

dann neben dem Ringe Becher, Thee- oder Katfeetopfe, Petschafte. Die sonstigen Bestimmungen

 der Zunft, sowie die späteren Bemühungen, die Zahl der Meister zu beschränken

u. A. m. stehen in Uebereinstimmung mit dem, was von anderen Orten her bekannt ist.

Seite 13 finden wir, dass ein ehemaliger Wismarer Lehrling Franz Jost sich 1615 in

Wien niedergelassen hat und 1616 Andreas Welmann in Jungbunzlau. Meistermarken

wurden durch Beschluss der vier Städte Hamburg, Lübeck, Lüneburg, Wismar 1439,

Beschauzeichen 1463 eingeführt, für Wismar das Stadtwappen: halber Stierkopf und

vier Querstreifen; doch kam das Stempeln schon während des Dreißigjährigen Krieges

in Vergessenheit und auch spatere Bemühungen des Rathes, Ordnung zu machen, scheinen

wenig Erfolg gehabt zu haben, Einen harten, langen und erfolglosen Kampf führte das

Amt gegen die Juden, welchen seit 1350 der Aufenthalt zu Wismar nur wahrend der

Jahrmärkte gestattet war, die aber nach Behauptung der Goldschmiede das Verbot fortwährend

 übertreten und dem Handwerk Schaden zufügten. Der Rath erklärte stets, das

Handwerk schützen zu wollen, musste aber 1752 zu bedenken geben, dass dem Sehwerin'-schen

 Hofjuden Meyer nicht wohl die Stadt verboten werden könne. Sehr dankenswerth

sind die lnventare der Kirchen zu Wismar und der dortigen Zünfte, wenn auch häufig

nicht nachgewiesen werden kann, dass die Arbeiten einheimisch seien, die Abbildungen

von fünf Kelchen und sechs Willkommpocalen, und das Verzeichniss der Goldschmiedemeister,

 beginnend mit Sifridus, Mitte des 13.Jahrhs., und reichend bis 1793. B.

i!

Die Initiale. Ein Beitrag zur Geschichte der Blicher-Ornamentik von

Karl Faulmann. Wien, Karl Graeser, 1886. 8". 44 S. mit 154 in

den Text gedruckten Initialen.

Die gelegentlich eines Vortrages H. v, Weißenbacifs in Verwendung gestandenen,

in großem Mailstabe angefertigten Abbildungen von lnitialen, welche spater in entsprechender

 Verkleinerung fnr den Druck hergerichtet wurden, bilden das Substrat der

kleinen Abhandlung, welche, unter weiteren Hinweisen auf das zur Erlauterung zweckdienliche

 Studienmaterial, insbesondere der reichen lnitialensammlung des Oesterr. Museums,

einen kurzgefassten Abriss der Bedeutung und Entwickelung der Initialen gibt, welche

der Verfasser in drei Gruppen eintheilt: Die ugothischem, die IRCIIBlSSIIICC-l und die

v-Fractur-lnitialenu. ln einem kurzen Anhange - vNutZnnWendungu - wird noch der

Bemühungen der Neuzeit gedacht, die lniti en anschließend an die Arbeiten älterer

Buchverzierung wieder einzuführen oder weiter auszugestalten. M-t.

a-Zur

 Organisation der Hamburger Kunsthalle. Von Alfred Lichtwarlt.

Hamburg, Otto Meißner, 1887. 8". 4.0 S.

Die im Jahre 1850 eröffnete nKunsthalle- in Hamburg geht bekanntlich einer Reorganisation

 im Sinne moderner Museumsverwaltung entgegen. In dem vorliegenden

Schriftchen stellt der Director Dr. A. Lichtwark die allgemeinen Grundzüge auf, nach

welchen diese Neuorganisation durchgeführt werden soll. Demnach wird die Aufgabe

der uKunsthalle-t künftighin nicht mehr allein darin bestehen, Kunstwerke zu sammeln

und zur Schau zu stellen, sondern sie wird auch einen vielseitig anregenden Unterrichtsorganismus

 auszubilden haben. In Bezug auf den Umfang und die Art der Er-Werbungen

 wird sich die Leitung der Kunsthalle naturgemäß von den aus localcn

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