MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 90)

JAJ 
Geschäftes, Schreibereien und dgl., ohne die Annoncirung des Verkaufes 
erhalten sie 8 Procent bei einer Losung von rooo Francs, 7 Procent bei 
4000 Francs und 5 Procent bei mehr als iooo Francs. Diese Amtsleute 
ernennt der erste Consul, sie haben eine chambre de discipline und stehen 
unter dem Regierungscommissäre, welcher beim Tribunal bestellt ist; jeder 
hat eine Caution von 10.000 Francs in den Staatsschatz zu erlegen, nach 
diesen erfolgt die Beeidigung. 
Die Motivs dieses Gesetzes lauten: 
nGesetzgeberl Die Revolution hat viele Missbräuche abgeschafft, aber 
die Gewalt des Umsturzes hat mehrere Einrichtungen beseitigt, deren 
Nothwendigkeit bald fühlbar geworden ist. So hat die Revolution die 
Sachwalter abgeschafft; ihr habt sie frei von den Missbräuchen, welche 
ihre Abschaffung wünschenswerth erscheinen liessen, von Neuem wieder 
eingeführt. 
uV0r der Revolution hatten die reinen Fiscusgesetze Huissiers priseurs 
in allen Theilen Frankreichs aufgestellt, es war das eine Unzukömmlichkeit, 
von der es ein Abkommen gefunden hat; wenn es aber richtig war diese 
Functionaire abzuschaffen, welche ihr Dasein blos einem Börsengesetze 
verdanken, so war es wieder ebenso gerecht, diejenigen, deren Dienst als 
absolute Nothwendigkeit anerkannt ist, beizubehalten. Sie sind da unnütz, 
wo die beweglichen Güter unbeträchtlich sind, nothwendig aber, wo das 
Mobilier einen wesentlichen Theil des Privatbesitzes ausmacht. Ihre Exi- 
stenz ist von diesem Gesichtspunkte unbedingt erforderlich für Paris und 
es ist nicht überflüssig, bei dieser Gelegenheit zu erinnern, dass ihre Ein- 
fübrung bis in's 15. Jahrhundert zurückreicht. 
nDer Gesetzesentwurf, welcher diese Functionaire wieder einführt, 
wahrt der Institution blos das, was an ihr von Nutzen ist, reformirt aber 
die alten Uebelstände. Längst hat man das Missliche erkannt, das in der 
Vereinigung der beiden Functionen des Huissiers und des Priseurs liegt. 
Das gegenwärtige Project sondert sie und bezeichnet sie als unvereinbar. 
Zahlreiche Rechte, die zu verschiedenen Zeiten den Priseurs zugestanden 
wurden, belästigen die Verwaltung und machen den Commissaire gleich- 
gültig gegenüber dem grösseren und kleineren Erfolge des Verkaufes. 
nJetzt ist ihnen ein einziges Recht eingeräumt, welches dem Functionär 
in scalenmässiger Ordnung eine anständige Gebühr zugestellt und in ihm 
das Interesse weckt, dass der Gegenstand beim Verkaufe seinen vollen 
Preis erreiche. 
nDie Anzahl dieser Functionäre ist auf 24, festgesetzt; zur Zeit ihrer 
Aufhebung betrug sie hundertzwanzig; sie hatten damals das Recht, in 
der ganzen Republik gerichtliche Urkunden anfzusetzen, ein Recht, welches 
ihnen mit gutem Grunde durch das neue Project nicht mehr fortgewährt 
wird; es wird dadurch eine Verringerung der Arbeit erzielt, welche die 
Herabsetzung dieser Functionäre erheischtni
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.