Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 90)

314

vDurch ihre Einsetzung macht ihr eine ungeheuere Menge von Missbräuchen

 verschwinden, ihr unterdrückt jene scandalösen öffentlichen

Versteigerungen, wo gestohlene Gegenstände leicht eine Verhehlung finden,

wo man nichts als untergeordnete und schlechte Waaren ausstellt und

das Publicum durch scheinbare höhere Angebote unwürdig betrogen

wird. Ihr sichert dem Fiscus den Genuss seiner bestehenden Rechte, um

die er täglich hintergangen wird. Ihr vereitelt die unrechtmässigen

Coalitionen der Kaufleute, welche die Verkäufe geschickt benützen, um

billig zu kaufen und dann einen unerlaubten Gewinn aus den Gegenständen

zu schlagen. Ihr verschafft dem gesetzmässigen Handel des Kaufmannes

im Laden und im Magazin die Kaufgelegenheit, derer ihn jene Auctionen

täglich berauben; endlich garantirt ihr die Ehrenhaftigkeit der Functionäre,

welche gewählt werden, die Zahlungsfähigkeit derselben als nothwendiger

und tüchtiger Verwahrerm

Ein weiterer Beschluss der Republik vom 29. Germinale desselben

Jahres bezieht sich auf die Kammer der Commissaire-Priseurs-Vendeurs

de meubles. Dieselbe ist zusammengesetzt aus einem Präsidenten, einem

Syndikus, einem Rapporteur, einem Secretäre, einem Schätzmeister und

lO Anderen. Die Mitglieder werden durch die Generalversammlung erwählt,

ein Drittel davon wird jährlich neu gewählt. Jeder Commissär ist verhalten

 dem Secretariat von allen Verkäufen, zu denen er berufen wird,

spätestens 24 Stunden vor ihrem Beginn Anzeige zu machen und alle

einzelnen Umstände zu berichten, bei Unterlassungen kommen Geldstrafen

in Anwendung. Die Commissäre gründen eine gemeinschaftliche Börse

und haben eine bestimmte Amtstracht. - Vierzehn Jahre später erliess

König Louis am 18. Februar r8r5 ein Ordonnanz, welche sich mit der

Einrichtung dieser Börse von Neuem beschäftigt. Es wurde verfügt, dass

die Cornmissäre der Stadt Paris gemeinschaftlich die Hälfte der Gebühren,

welche ihnen bei jedem Verkaufe zugestanden sind, hineinzulegen haben,

anstatt der 2 Fünftel, zu deren Erlage sie das Gesetz vorn 29. Germinal

des Jahres IX verpflichtete.

Am 26. Juni des Jahres 1816 folgte eine zweite königliche Verordnung,

 welche das Institut der Commissaires-Priseurs auf die I-Iauptstädte

des Landes erweitert und ihnen ein allgemeines Reglement verleiht, in

welchem die für Paris erlassenen Bestimmungen beibehalten wurden.

Endlich liegt ein Gesetz über den Tarif der Commissaires-Priseurs

vor, gegeben am 18. Juni 184.3 unter Louis Philippe; es geht daraus

hervor, dass ihre Gebühren an den verschiedenen Orten nicht dieselbe

Höhe erreichten.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.