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vDurch ihre Einsetzung macht ihr eine ungeheuere Menge von Miss-
bräuchen verschwinden, ihr unterdrückt jene scandalösen öffentlichen
Versteigerungen, wo gestohlene Gegenstände leicht eine Verhehlung finden,
wo man nichts als untergeordnete und schlechte Waaren ausstellt und
das Publicum durch scheinbare höhere Angebote unwürdig betrogen
wird. Ihr sichert dem Fiscus den Genuss seiner bestehenden Rechte, um
die er täglich hintergangen wird. Ihr vereitelt die unrechtmässigen
Coalitionen der Kaufleute, welche die Verkäufe geschickt benützen, um
billig zu kaufen und dann einen unerlaubten Gewinn aus den Gegenständen
zu schlagen. Ihr verschafft dem gesetzmässigen Handel des Kaufmannes
im Laden und im Magazin die Kaufgelegenheit, derer ihn jene Auctionen
täglich berauben; endlich garantirt ihr die Ehrenhaftigkeit der Functionäre,
welche gewählt werden, die Zahlungsfähigkeit derselben als nothwendiger
und tüchtiger Verwahrerm
Ein weiterer Beschluss der Republik vom 29. Germinale desselben
Jahres bezieht sich auf die Kammer der Commissaire-Priseurs-Vendeurs
de meubles. Dieselbe ist zusammengesetzt aus einem Präsidenten, einem
Syndikus, einem Rapporteur, einem Secretäre, einem Schätzmeister und
lO Anderen. Die Mitglieder werden durch die Generalversammlung erwählt,
ein Drittel davon wird jährlich neu gewählt. Jeder Commissär ist ver-
halten dem Secretariat von allen Verkäufen, zu denen er berufen wird,
spätestens 24 Stunden vor ihrem Beginn Anzeige zu machen und alle
einzelnen Umstände zu berichten, bei Unterlassungen kommen Geldstrafen
in Anwendung. Die Commissäre gründen eine gemeinschaftliche Börse
und haben eine bestimmte Amtstracht. - Vierzehn Jahre später erliess
König Louis am 18. Februar r8r5 ein Ordonnanz, welche sich mit der
Einrichtung dieser Börse von Neuem beschäftigt. Es wurde verfügt, dass
die Cornmissäre der Stadt Paris gemeinschaftlich die Hälfte der Gebühren,
welche ihnen bei jedem Verkaufe zugestanden sind, hineinzulegen haben,
anstatt der 2 Fünftel, zu deren Erlage sie das Gesetz vorn 29. Germinal
des Jahres IX verpflichtete.
Am 26. Juni des Jahres 1816 folgte eine zweite königliche Verord-
nung, welche das Institut der Commissaires-Priseurs auf die I-Iauptstädte
des Landes erweitert und ihnen ein allgemeines Reglement verleiht, in
welchem die für Paris erlassenen Bestimmungen beibehalten wurden.
Endlich liegt ein Gesetz über den Tarif der Commissaires-Priseurs
vor, gegeben am 18. Juni 184.3 unter Louis Philippe; es geht daraus
hervor, dass ihre Gebühren an den verschiedenen Orten nicht dieselbe
Höhe erreichten.