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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 96)

v. 
i. Die Nummer, welche der durch das ganze Werk oder eine Haupt- 
abtheilung desselben fortlaufenden Zahl der Regesten entspricht und 
zur leichten und kurzen Citirung denselben dient. 
Jahreszahl und Datum, soweit sich dasselbe feststellen lässt. 
Kurzer, aber erschöpfender Auszug aus dem betreffenden Zeugnisse; 
nach Bedarf vielleicht auch eine wörtliche Anführung der Quelle, sei 
es in Uebersetzung, sei es in der Ursprache. 
4. Genaues Citat des Fundortes, und zwar stets der ursprünglichen, 
ersten Quelle, aber auch zugleich einer späteren, abgeleiteten, wenn 
dieselbe durch kritische Zuthaten eine besondere Beachtung verdient. 
IV. Die Anordnung der Regesten wird - im Gegensatze zu der 
durch die zufällige Reihenfolge der literarischen Erscheinungen bestimm- 
ten Zusammenstellung des Repertpriums - eine ganz consequente, syste- 
matische und übersichtliche sein müssen. Doch dürfte sich je nach dem 
Zeitraume und dem Stoffe auch eine verschiedene Einrichtung des Werkes 
empfehlen, und zwar: 
a) die synchronistische für die frühesten Zeiten; 
b) die Abtheilung nach Nationen in den späteren Jahrhunderten; 
c) die Scheidung der Künste, vielleicht aus praktischen Gründen; 
d) endlich die Absonderung in biographische Gruppen oder Unter- 
abtheilungen. 
V. Die Durchführung dieses Unternehmens ist nur bei Betheiligung 
mehrerer Fachgenossen an der Arbeit möglich. Eine Uebersicht der 
ganzen kunstgeschichtlichen Literatur, eine genaue Vereinbarung über die 
Normen und Grenzen ihrer Benütmng müssten selbstverständlich der 
,Vertheilung des Stoffes nach Nationen, Jahrhunderten oder Meistern 
vorangehen. 
VII. Der Werth endlich und die Bestimmung des kunstgeschicht- 
lichen Regestenvverkes liegt darin, dass dasselbe: 
a) ein N a c h s c h l a g e b u c h sein soll, von einem Umfang und einer 
Exactheit, wie sie der Einzelne in seinem Apparate schwerlich er- 
reichen kann ; 
b) eine Grundlage und das Schema für das Repertoriu m, das fortwäh- 
rend auf die Nummern der Regesten Bezug nehmen und von Zeit 
zu Zeit Nachträge liefern kann; 
c) eine erste unumgängliche Vorstufe, über welche wir allein zu der 
Publication einer kunstgeschichtlichen Urkunde nsarnmlu ng ge- 
langen können. 
wu 
An die Herren Gongress-Ilitglieder. 
Die Herren Congress-Mitglieder werden ersucht, gleich 
nach ihrer Ankunft in Wien im Bureau des Museums Name 
und Wohnort genau anzugeben und die Mitgliedsk arte 
in Empfang zu nehmen.
	        
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