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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 97)

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Dr. Dobhert (Berlin): Ich möchte den .Wunsch aussprechen, dass sich

die Ansicht immer mehr und mehr verbreite, dass man von vielen Bildern nie

wissen wird, wem sie zuzuschreiben sind; ich möchte daher die Benennung

wiiandrische u. s. w. Schulen, hin der Art des und des?! u. s. w. statt des

Namens mit einem Fragezeichen häufiger eingebürgert sehen. Man wird natürlich

so lange an der Bestimmung eines Bildes arbeiten, bis man sieht, dass man

zu nichts Sicherern kommen kann.

Professor Conz e: Wenn einmal eine Entscheidung getroffen werden soll,

so bitte ich doch zu bedenken, dass für den grössten Theil der Dinge die Entscheidung

 bereits getroffen worden ist, z. B. auch für die gesammte Archäologie,

und diese wird schwerlich von ihrem Grundsatze, rechts und links vom Beschauer

her zu verstehen, abgehen, da er sich praktisch erwiesen hat, wiewohl er vielleicht

 der Theorie widerspricht.

Regieiungsrath Falke (Wien): Ich will meine Ansicht als alter Katalogmacher

 auf Grund zwanzigjähriger Erfahrung aussprechen. Ich habe es auch

immer praktisch gefunden, es zu machen, wie Inspector Malss will. Wenn wir

die Weise der Heraldik anwenden wollen, so müssen wir immer sagen vheraldisch

 rechtsu und vheraldisch links". Das Puhlicum aber wird sich nie dahineinfinden,

 wenn wir ihm diese Verkehrung des Standpunktes als die Regel zu-.

muthen.

Geheinierath Schöne (Berlin): Gestatten Sie mir, einen Gesichtspunkt

hervorzuheben. Man ist sehr häufig in der Lage, mit der Beschreibung von

Kunstwerken die Beschreibung von Räumlichkeiten zu verbinden, in denen sie

sich befinden. Z. B. bei Fresken würde dieser Fall eintreten. Nun glaube ich,

dass es bei der Beschreibung einer Baulichkeit mnmöglich sein würde, einen

anderen Weg einzuschlagen, als den vom Inspector Malss empfohlenen. Das

wäre eln Fall, in dem, wie ich glaube, die heraldische Bezeichnung kaum anwendbar

 sein würde, und ich würde darin einen Grund finden, mich dem Votum

des lnspectors Malss anzuschliessen.

Professor Woltmann: [ch danke Herrn Inspector Malss für die Bemerkung

 über die Druckeinrichtung der Kataloge und nehme dieselbe in vollem

Umfange auf._Wenn sodann über rechts und links keine Einigung zu erzielen

ist, so muss man diesen Punkt dahingestellt sein lassen. Wünschenswerth wäre

. es allerdings, dass eine Einigung erzielt würde. Die Einwendung des Herrn

Crowe kann ich nicht als treffend erkennen, denn jedes Bild hat eine Haupt-Seite,

 nach der es gerichtet ist._Dann ist ein Punkt wichtig, dass ikonographisch

die rechte Seite als solche eine bestimmte Rolle spielen kann. Auch scheint

mir, dass ideell der heraldische Gebrauch von rechts und link's einen grossen

Vorzug hat. Man lässt da das Kunstwerk als solches gelten und geht von ihm

aus; man betrachtet es sozusagen als selbständiges Subject statt als unser Object

- Was den Punkt betrilTt, dass Facsimiles auch unter der natürlichen Grösse zu

geben sind, so möchte ich zugeben, dass es bestimmte Fälle geben kann, wo

das Facsimile so gross ist, dass es in Originalgrösse reproducirt im Buche

unbequem wird. Aber man lasse diese Fälle erst an sich herankommen. Uebrigens

 bleibt dann immer noch die Möglichkeit einer photographischen Verkleinerung

 der Durchzeichnung, mit ausdrücklicher Angabe, dass eine solche

und in welchem Masse sie stattgefunden. Nur darf die Reduction nie ans freier

Hand geschehen.-Dann möchte ich noch auf einen Punkt eingehen. Professor

Conze hatte Grund, den besseren Standpunkt seiner Wissenschaft zu betonen.

Wir waren aber eben niemals in der Lage, bessere Kataloge machen zu können.

Wir kommen überhaupt nicht in die Lage. Die Art, die mittelalterliche und

die moderne Kunst zu bearbeiten, ist eine ganz andere, und ohne dass eine

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