465
Dr. Bruno Meyer (Berlin): Wenn die weibische Eitelkeit der Künstler
wirklich so weit gehen sollte, dass sie ihr Geburtsjahr geheim zu halten bestrebt
sind, so kann man es ja leicht für Studienzwecke indirect in Erfahrung bringen,
du sie jedenfalls angeben müssen, wo sie studirt haben, und man dort aus den
"Acten ihre Personalien erheben kann.
Künstler in den modernen Katalogen angegeben werde.
Die Sitzung wird um x Uhr geschlossen.
Die Majorität erklärt sich dafür, dass auch das Geburtsjahr der
Zweite Sitzung, am z. September.
Die Sitzung wird um io Uhr eröffnet.
Der Vorsitzende theilt mit, dass das Protokoll von den Schriftflihrern
abgefasst ist, aber der Zeitersparniss halber nicht verlesen, son-_
dem zur Einsicht aufgelegt werden wird.
Der Vorsitzende beruft die Commission für Berathung der Frage,
betreffend die Reproductionen von Kunstwerken, auf den 3. früh um 8 Uhr.
Es gehören zu derselben die Herren: Conze, Essenwein, Kuhn,
v. Lützow, Malss, v. Pulszky und v. Sacken.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung kommt der folgende an
Herrn l-lofrath von Eitelberger gerichtete}, aber für den Congress zur
Kenntnissnahme und Berücksichtigung bestimmte Brief des Herrn Dr. Helbig
in Rom zur Verlesung: '
Verehrtester Herr Director!
Da es mir leider unmöglich ist, an dem kunstwissenschaftliehen Congresse
persönlich theilzunehmen, so gestatten Sie mir, lhnen schriftlich einen Gesichtspunkt
vorzutragen, welcher die mit Nummerl bezeichneten Fragen betrifft. lch
kenne die Verwaltung der bedeutendsten Museen Europas ziemlich genau, habe
Gelegenheit gehabt, in den Bureaux derselben zu verkehren, konnte das Vorgehen
der einzelnen Directionen an den Hauptplätzen des Kunsthandels und
namentlich in Rom beobachten und glaube demnach in vielen Fragen, welche
Museumsverwaltung betreffen, hinreichend competent zu sein. Allerdings habe
ich, wie es bei dem Kreise meiner Thätigkeit nicht anders sein konnte, meine
Aufmerksamkeit vorwiegend auf die Verwaltung der Antikensaxnmlungen gerichtet,
und beschränke ich daher die folgenden Bemerkungen lediglich auf
diese Branche.
Die Obliegenheiten des Conservators einer Antikensamrnlung sind im Wesentlichen
folgende. Er hat dafür zu sorgen, dass die seiner Obhut anvertrauten
Monumente nicht in Schaden kommen. Ferner muss er dieselben zweckmässig
anordnen, eine Aufgabe, die nicht überall leicht zu lösen ist, da eine
systematische Aufstellung, sei es nach kunsthistorischen Gesichtspunkten, sei es
nach den Gegenständen, vielfach durch äussere Verhältnisse. durch die gegebenen
Räume oder die Bedingungen der Beleuchtung, beeinträchtigt sind. Weiterhin
fällt dem Conservator die Aufgabe zu, die Sammlung, soweit es die vorliegenden
Fonds gestatten, zu erweitern und ihre Lücken zu ergänzen. Endlich
darf man von ihm noch verlangen, dass er im Stande sei, Kataloge anzu-