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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 97)

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Dr. Bruno Meyer (Berlin): Wenn die weibische Eitelkeit der Künstler

wirklich so weit gehen sollte, dass sie ihr Geburtsjahr geheim zu halten bestrebt

sind, so kann man es ja leicht für Studienzwecke indirect in Erfahrung bringen,

du sie jedenfalls angeben müssen, wo sie studirt haben, und man dort aus den

"Acten ihre Personalien erheben kann.

Künstler in den modernen Katalogen angegeben werde.

Die Sitzung wird um x Uhr geschlossen.

Die Majorität erklärt sich dafür, dass auch das Geburtsjahr der

Zweite Sitzung, am z. September.

Die Sitzung wird um io Uhr eröffnet.

Der Vorsitzende theilt mit, dass das Protokoll von den Schriftflihrern

 abgefasst ist, aber der Zeitersparniss halber nicht verlesen, son-_

 dem zur Einsicht aufgelegt werden wird.

Der Vorsitzende beruft die Commission für Berathung der Frage,

betreffend die Reproductionen von Kunstwerken, auf den 3. früh um 8 Uhr.

Es gehören zu derselben die Herren: Conze, Essenwein, Kuhn,

v. Lützow, Malss, v. Pulszky und v. Sacken.

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung kommt der folgende an

Herrn l-lofrath von Eitelberger gerichtete}, aber für den Congress zur

Kenntnissnahme und Berücksichtigung bestimmte Brief des Herrn Dr. Helbig

 in Rom zur Verlesung: '

Verehrtester Herr Director!

Da es mir leider unmöglich ist, an dem kunstwissenschaftliehen Congresse

persönlich theilzunehmen, so gestatten Sie mir, lhnen schriftlich einen Gesichtspunkt

 vorzutragen, welcher die mit Nummerl bezeichneten Fragen betrifft. lch

kenne die Verwaltung der bedeutendsten Museen Europas ziemlich genau, habe

Gelegenheit gehabt, in den Bureaux derselben zu verkehren, konnte das Vorgehen

 der einzelnen Directionen an den Hauptplätzen des Kunsthandels und

namentlich in Rom beobachten und glaube demnach in vielen Fragen, welche

Museumsverwaltung betreffen, hinreichend competent zu sein. Allerdings habe

ich, wie es bei dem Kreise meiner Thätigkeit nicht anders sein konnte, meine

Aufmerksamkeit vorwiegend auf die Verwaltung der Antikensaxnmlungen gerichtet,

 und beschränke ich daher die folgenden Bemerkungen lediglich auf

diese Branche.

Die Obliegenheiten des Conservators einer Antikensamrnlung sind im Wesentlichen

 folgende. Er hat dafür zu sorgen, dass die seiner Obhut anvertrauten

 Monumente nicht in Schaden kommen. Ferner muss er dieselben zweckmässig

 anordnen, eine Aufgabe, die nicht überall leicht zu lösen ist, da eine

systematische Aufstellung, sei es nach kunsthistorischen Gesichtspunkten, sei es

nach den Gegenständen, vielfach durch äussere Verhältnisse. durch die gegebenen

 Räume oder die Bedingungen der Beleuchtung, beeinträchtigt sind. Weiterhin

 fällt dem Conservator die Aufgabe zu, die Sammlung, soweit es die vorliegenden

 Fonds gestatten, zu erweitern und ihre Lücken zu ergänzen. Endlich

 darf man von ihm noch verlangen, dass er im Stande sei, Kataloge anzu-
            
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