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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 97)

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Dr. Bruno Meyer (Berlin): Wenn die weibische Eitelkeit der Künstler 
wirklich so weit gehen sollte, dass sie ihr Geburtsjahr geheim zu halten bestrebt 
sind, so kann man es ja leicht für Studienzwecke indirect in Erfahrung bringen, 
du sie jedenfalls angeben müssen, wo sie studirt haben, und man dort aus den 
"Acten ihre Personalien erheben kann. 
Künstler in den modernen Katalogen angegeben werde. 
Die Sitzung wird um x Uhr geschlossen. 
Die Majorität erklärt sich dafür, dass auch das Geburtsjahr der 
Zweite Sitzung, am z. September. 
Die Sitzung wird um io Uhr eröffnet. 
Der Vorsitzende theilt mit, dass das Protokoll von den Schrift- 
flihrern abgefasst ist, aber der Zeitersparniss halber nicht verlesen, son- 
_ dem zur Einsicht aufgelegt werden wird. 
Der Vorsitzende beruft die Commission für Berathung der Frage, 
betreffend die Reproductionen von Kunstwerken, auf den 3. früh um 8 Uhr. 
Es gehören zu derselben die Herren: Conze, Essenwein, Kuhn, 
v. Lützow, Malss, v. Pulszky und v. Sacken. 
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung kommt der folgende an 
Herrn l-lofrath von Eitelberger gerichtete}, aber für den Congress zur 
Kenntnissnahme und Berücksichtigung bestimmte Brief des Herrn Dr. Hel- 
big in Rom zur Verlesung: ' 
Verehrtester Herr Director! 
Da es mir leider unmöglich ist, an dem kunstwissenschaftliehen Congresse 
persönlich theilzunehmen, so gestatten Sie mir, lhnen schriftlich einen Gesichts- 
punkt vorzutragen, welcher die mit Nummerl bezeichneten Fragen betrifft. lch 
kenne die Verwaltung der bedeutendsten Museen Europas ziemlich genau, habe 
Gelegenheit gehabt, in den Bureaux derselben zu verkehren, konnte das Vor- 
gehen der einzelnen Directionen an den Hauptplätzen des Kunsthandels und 
namentlich in Rom beobachten und glaube demnach in vielen Fragen, welche 
Museumsverwaltung betreffen, hinreichend competent zu sein. Allerdings habe 
ich, wie es bei dem Kreise meiner Thätigkeit nicht anders sein konnte, meine 
Aufmerksamkeit vorwiegend auf die Verwaltung der Antikensaxnmlungen ge- 
richtet, und beschränke ich daher die folgenden Bemerkungen lediglich auf 
diese Branche. 
Die Obliegenheiten des Conservators einer Antikensamrnlung sind im We- 
sentlichen folgende. Er hat dafür zu sorgen, dass die seiner Obhut anvertrau- 
ten Monumente nicht in Schaden kommen. Ferner muss er dieselben zweck- 
mässig anordnen, eine Aufgabe, die nicht überall leicht zu lösen ist, da eine 
systematische Aufstellung, sei es nach kunsthistorischen Gesichtspunkten, sei es 
nach den Gegenständen, vielfach durch äussere Verhältnisse. durch die gege- 
benen Räume oder die Bedingungen der Beleuchtung, beeinträchtigt sind. Wei- 
terhin fällt dem Conservator die Aufgabe zu, die Sammlung, soweit es die vor- 
liegenden Fonds gestatten, zu erweitern und ihre Lücken zu ergänzen. End- 
lich darf man von ihm noch verlangen, dass er im Stande sei, Kataloge anzu-
	        
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