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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 97)

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fertigen, welche den Gelehrten die wissenschaftliche Beniitzung und dem Publieum 
das Verständniss der Sammlungen erleichtern. Aus diesen Anforderungen er- 
geben sich leicht die wesentlichen Eigenschaften, welche einem Conservator zu- 
kommen. Vor allen Dingen gehört dazu ein praktischer Sinn und das, was 
man im Allgemeinen guten Geschmack nennt. Ferner muss der Conservator 
behufs der Erweiterung der Sammlungen im strengsten Sinne des Worts ein 
Kenner sein, d. h. er trtuss die Fähigkeit besitzen, zu beurtheilen, ob ein Mo- 
nument, welches dem Museum angeboten wird, antik ist oder nicht, ob und.in 
wie weit dasselbe von moderner Hand restaurirt ist, wie viel der betreffende 
Gegenstand nach dem gegenwärtigen Stande des Kunsthandels werth ist. Um 
endlich die Kataloge in zweckentsprechender Weise herstellen zu können, muss 
der Conservator mit der Entwickelung der Wissenschaft vertraut bleiben. Da- 
gegen ist es durchaus nicht erforderlich, dass er neben der ihm von seinem 
Amte vorgezeichneten Thätigkeit eine weitschichtige gelehrte Schriftstellerei ent- 
falte. Thut er dies unbeschadet der Pflichten seiner Stellung, so ist dies er- 
fkulich, aber immerhin ein Parergon. Die einzige schriftstellerische Thätigkeit, 
welche gewisser Massen als Amtspflicht von ihm gefordert werden darf, ist die 
möglichst rasche und zweckmässige Katalogisirung der seiner Obhut anvertrau- 
ten Monumente. 
Obwohl diese Gesichtspunkte so selbstverständlich sind, dass es fast über- 
flüssig scheinen könnte, sie besonders hervorzuheben, so wird denselben doch 
in Deutschland bei Besetzung der Museenstellen beinah nirgends Rechnung 
getragen. In der Regel sind es Professoren der Archäologie, welche die An- 
tikensammlungen neben ihrer akademischen Thätigkeit verwalten. Ist die Samm- 
lung in sich abgeschlossen, und wird sie gar nicht oder nur unbedeutend er- 
weitert, so lässt sich gegen diese Wahl nicht viel einwenden. Anders dagegen 
gestaltet sich das Verhältniss, wenn es sich um ein Antiquarium handelt, wel- 
ches in ähnlicher Weise wie das des Britischen Museums, des Louvre oder der 
Errnitage weiter entwickelt und vermehrt werden soll. Dann ist ein Universi- 
tätsprofessor entschieden unzureichend; er hat weder die Kenntnisse noch die 
Zeit, um neben seiner Docententhätigkeit einer so weitschichtigen und compli- 
cirten Aufgabe zu genügen. Wir setzen voraus, dass der zum Conservator er- 
nannte Professor ein praktischer und geschmackvoller Mann ist. Ohne Zweifel 
besitzt er die nöthigen archäologischen Kenntnisse, um einen nach der wissen- 
schaftlichen Seite hin befriedigenden Katalog herzustellen. Dagegen ist es mit 
seiner Kunstkennerschaft gewiss nur schwach bestellt. Nehmen wir den mög- 
lichst günstigen Fall an. Der nachmalige Professor hat sich als junger Mann 
einige Zeit in ltalien aufgehalten und sich bei dieser Gelegenheit ein gewisses 
Mass jenes Kennerblickes angeeignet, der später dem Conservator zu Gute kom- 
men könnte. Wenn er nach Deutschland zurückgekehrt ist und einige Jahre 
der akademischen Thätigkeit obgelegen hat, vergisst er das Wenige, was er an 
Kennerschaft erworben hatte, in kürzester Zeit; denn die Universität stellt ganz 
andere Anforderungen an ihn und occupirt ihn dermassen, dass er unmöglich 
die Musse findet, durch fortgesetzte Prüfung einer Menge von Antiken die 
Schärfe seines Blickes rege zu erhalten. Nach einigen Jahren akademischer 
Thätigkeit wird der Professor zum Conservator ernannt. Wenn er gewissen- 
haft ist, wird er sich nunmehr bemühen, die für sein neues Amt erforderliche 
Kennerschaft zu erwerben. Einerseits aber dürfte es ihm dann schwer fallen, 
diese Pflicht mit den Anforderungen seiner Universitätsstellung zu vereinigen. 
Andererseits wird es ihm an dem nüthigen Material fehlen, um eine vielseitige 
Kennerschaft zu erwerben; denn zumal in Norddeutschland steht der Kunst- 
handel auf einer sehr niedrigen Stufe, und ohne fortwährenden Zufluss frischer
	        
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