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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 97)

der Bezeichnung ungewöhnlicher Art oder sonst von besonderer kunstgeschichtlicher

 Bedeutung ist. In diesem Falle ist das Facsimile nach genauer

Durchzeichnung in Originalgrösse zu geben, oder wenn zu grosser Massstab

der lnschrift dies nicht thunlich erscheinen lässt, nach photographischer Verkleinerung

 der Durchzeichnung, mit ausdrücklicher Angabe, dass eine solche

vorgenommen worden.

Wappen. Zeichen und lnschriften anderer Art sind gleichfalls zu nennen

resp. mitzutheilen, doch auch nur im Falle besonderer Wichtigkeit in Facsimile

zu geben.

5. Notizen über die Herkunft und die Zei't der Erwerbung, den

Preis, die frühere Geschichte iedes Bildes einschliesslich des Nachweises

der vorgenommenen Restaurationen u. s. w. sind anzuschliessen.

6. Die Literatur, welche von dem betreffenden Gemälde handelt, sowie

die Vervielfältigungen desselben sind zu erwähnen.

7. Das Material, auf welches ein Bild gemalt], und die Technik,

in der es hergestellt ist, sind genau anzugeben. Bei Bildern auf Holz ist z. B.

auch die Art des Holzes zu nennen.

8. Die Masse sind, nach Messung auf der Riickshite, in dem Meter-System

 anzugeben.

B. Für die Ausstattung der Kataloge und ihre Anordnung im

Ganzen ist zu bemerken:

l. Das Format muss ein handliches sein, zugleich aber hinreichend

freien Raum zu Notizen gewähren.

Bei der Drucklegung ist durch wechselnden Satz für möglichst grosse

Uebersichtlichkeit zu sorgen.

z. Bei jeder Sammlung sind durchlaufende Nummern anzuwenden.

Aenderungen in der Numerirung der einzelnen Bilder sind ohne dringendes

Bediirfniss, ohne vollständige Reorganisation der betreffenden Sammlungen zu

vermeiden.

3. Ob der Katalog entweder a) nach alphabetischer Ordnung der

Meisternamen, oder b) in kunstgeschichtlicher Folge, oder c) den Localitäten

 folgend anzuordnen ist, wird von dem besonderen Charakter jeder

einzelnen Sammlung abhängen.

4. Die Kataloge müssen in kleiner Auflage gedruckt und zu möglichst

 niedrigen Preisen, welche nur die Herstellungskosten decken, verkauft

 werden.

Ferner empfiehlt der kunstwissenschaftliche Congress, auch die Verzeichnisse

 von Ausstellungen moderner Kunstgegenstände besser, als es in Deutschland

 und Oesterreich bisher iiblich ist, ungefähr nach dem Muster der officiellen

 französischen Ausstellungskataloge, einzurichten.

Solche Verzeichnisse haben mitzutheilen:

1. Das Geburtsjahr und den Geburtsort, sowie den derzeitigen Wohnort

jedes Künstlers, seine Lehrmeister, resp. die Kunstschulen, die er besucht hat,

die Preise, Stipendien und Auszeichnungen, die er empfangen.

z. Neben der Beschreibung oder Inhaltsangabe des Bildes auch das Jahr

seiner Entstehung und die Masse nach dem Metersystem.

Genaue Verzeichnisse müssen bei der Eröffnung jeder Ausstellung ausgegeben

 werden können.

Bei der Abstimmung über die einzelnen Punkte der Vorlage erhebt

sich nur gegen den Schlusspassus von A, 3 Widerspruch, der ursprünglich

 diese Fassung hatte:

wDie Ausdrücke rechts und links sind in heraldischem Sinne zu gebrauchen. n
            
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