MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 100)

i6 
Custos Lippmann: Wenn der Begriff neng begrenzte Zeitl lax ist, dann 
sind auch die Worte überflüssig und ich bin dafür, wir sollen hier möglichst 
wenig Ueberflüssiges beschliessen. 
Der Woltmann'sche Antrag wird hierauf nach Lippmantfs Vorschlage 
mit Streichung der Worte ßauf eng begrenzte Zeit undn ange- 
IIOIDIUEII. 
Prof. Kinkel: Wo sich ein Staat im Besitz überaus wichtiger Kunst- 
werke befindet, welche namentlich zum Zwecke des Unterrichts in der Kunst- 
geschichte oder aber zur stärkeren Belebung des Kunstsinnes ersten Ranges 
sind, da hat es sich in der Praxis als gut herausgestellt, dass der Staat selbst 
die Reproduction in die Hand nimmt. Die ini Verhältniss ihres Werthes un- 
gemein wohlfeilen photographischen Publicationen der grossartigen Anstalt, in 
deren Räumen wir hier versammelt sind, liefern dafür den Beweis; und wer 
von uns ist nicht entzückt gewesen von der durch den Prinzen Gemahl Albert 
veranlassten Reproduction der Raphaelischen Canons in Hamptoncourt? Hier 
hat auch der Erfolg das Unternehmen in eminentem Grade begleitet. Und 
wenn ich diese Photographien mit den Stichen, auch den besten, vergleiche, 
wenn ich mir sage, was diese That geworden ist, was dadurch eine Regierung 
geleistet und thatsächlich hervorgerufen hat, dann muss ich sagen, dass dies 
eine Frage ist, die in Beziehung auf solche im Besitz einer Regierung befind- 
lichen Schätze, die einen einzigen Werth haben, wohl der Erörterung wenh 
wäre, ob nicht gerade in erster Linie die Regierungen selber, die gar keine 
Schachertendenzen bei der Sache haben, daran gehen und diese Sachen repro- 
duciren sollten. ich stelle deshalb folgenden Antrag: 
Staatsanstalten, welche im Besitz kunsthistorischer oder zur Weckung des 
Kunstsinnes wichtiger Werke sind, mögen ersucht werden, selbst tüchtige Re- 
productionen zu veranlassen und zum Kostenpreise zu debitiren. 
Von Dr. Bayersdorfer (München) ist folgender mit dieser Reproduc- 
tionsfrage im engsten Znsammenhange stehende Kntrag beim Vorsitzenden 
eingereicht: 
Der kunstwissenschaftliche Congress drückt (als fachwissenschaftliche In- 
stanz) den Wunsch aus, das bayrische Unterrichtsministerium möge fernerhin 
die photographische Aufnahme der Kunstwerke der Pinakothek und der anderen- 
bayrischen Staatsgalerien nicht principiell verweigern, respective es möge 
gegebenen Falles eine würdige Ausgabe von Originalaufnahmen gestatten. 
Dr. Bayersdorfer: Ich will nur das Eine zu diesem Antrage mir zu 
bemerken erlauben, dass bereits Ad. Braun in Dornach, die photographische 
Gesellschaft in Berlin und Hanfstängl und Bruckmann in München sich sämmt- 
lich um die Reproduction beworben haben und sämmtlich nichts haben er- 
reichen können. _ 
Regierungsrath Falke: Es ist an mich die Anfrage gekommen von Seiten 
des Ministeriums in München, wie ich es bei der Liechtenstein-Galerie mit 
dieser Angelegenheit halte, und ich habe daraus ersehen, dassnicht das Mini- 
sterium in München das Hindemiss ist, sondern die Direction. 
Prof. Kuhn: Einer Reproduction der Gemälde in der Münchener Pina- 
kothek steht noch das Privilegium von Piloty und Löhle (für die bekannte 
alte lithographische Reproduction ertheilt) im Wege. inzwischen habe ich die 
freudige Mittheilung zu machen, dass die kostbar reiche Capelle in München 
durch Reproduction von Stockbauer der Welt zugänglich gemacht wird. 
Fortsequng auf der Beilage.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.