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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 100)

Beilage zu Nr. 100 dar_„littheiluugeu des k. k. Oeslerr. Museums".

Prof. Woltmann: Mit der Reproduction des l-Iolbeidschen Sebastianaltares

 für mein Buch habe ich seiner Zeit die grössten Schwierigkeiten gehabt.

Es bedurfte einer directen Eingabe an den König, um zum Zwecke einer wissenschaftlichen

 Arbeit die Genehmigung zur Anfertigung einer photographischen

Originalaufnahme zu erlangen. Das gibt ein Bild von den Hemmnissen, die

an jener Stellenoch zu überwinden sind.

Custos Lippmann: Vor einer längeren Reihe von Jahren sind ja doch

Original-Photographien von Münchener Bildern erschienen. Wie hat man sich

das rnit dem Gehörten und mit den gegenwärtig bestehenden Schwierigkeiten

zusammen zu reimen?

Dr. Bayersdorfer: Piloty und Löhle haben ein Privilegium, und sie

haben eine Anzahl von Blättern durch Albert aufnehmen lassen. Aber seit

Antritt des gegenwärtigen Directors war es nicht mehr möglich, die Erlaubniss

zum Reproduciren zu erlangen und die früheren Aufnahmen sind jetzt unzulänglich.

 Der Director Foltz hat erklärt, so lange er lebt, solle nie dergleichen

geschehen. Unter solchen Umständen halte ich es für sehr vortheilhaft, wenn

man in dieser milden Form einen kleinen Stimulus gibt.

Geheirnerath Schöne: Ich möchte mir die Frage erlauben, ob eine solche

prinzipielle Verweigerung wirklich stattgefunden hat, ob man aus Princip die

Gewährung der Erlaubniss zum Reproduciren verweigert.

Regierungsrath Falke: Ich möchte mich gegen die vorgeschlagene Form

der Aufforderung aussprechen, weil ich eben weiss, dass das Ministerium speciell

den Wunsch hat, eine solche Publication zu machen, und ich glaube nicht,

dass eine abschlägliche Antwort direct ertheilt ist. Man beschränke sich daher

darauf, das Ministerium nur um Förderung der Angelegenheit zu ersuchen.

Der forrnulirte Falkdsche Milderungs-Antrag zur ersten Hälfte des

Bayersdorfefschen Antrages wird in folgender Form angenommen:

Der kunstwissenschaftlichc Congress (als fachwissenschaftliche Instanz)

beschliesst, das bayrische Unterrichtsministerium zu ersuchen, eine Publication

 der alten Pinakothek und der anderen bayrischen Staatsgalerien,

insbesondere auf photographischem Wege unmittelbar nach den Originalen,

in jeder Weise zu begünstigen und zu ermöglichen.

Die zweite Hälfte des Bayersdorfefschen Antrages: wrespective -

gestattenu wird unverändert angenommen.

Hofrath v. Eitelberger: Es ist wünschenswerth, dass der Congress sich

auch mit dem Puncte 5 befasse, da in dieser Beziehung sehr ungleiche Grundsätze

 befolgt werden, und namentlich die Regierungen Italiens und Frankreichs

hcrrende Preise fordern, wodurch die Interessen des Unterrichtes und der

Studien schwer geschädigt werden. Es wäre gut hiergegen sich auszusprechen.

Superintendent Teutsch: Sollte sich das von dem Herren Vorsitzenden

Gewünschte unter solchen Umständen nicht durch Erweiterung und Verallgemeinerung

 des KinkeYschen Antrages - so weit es für uns möglich ist _

bewirken und erreichen lassen, i_n welchem ja der Verkauf der Reproduction

zum "Selbstkostenpreise gefordert wird?

Z
            
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