Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 101)

Dle Aufgaben des heutigen Zoichanunterrichtoa.

Vortrag, gehalten am 6. November r873 im Oesterr. Museum von Dir. v. Eitelberger.

(Schluss)

Kommt nun solch" ein Gymnasiast nach glücklich überstandenen:

sechs- bis achtjährigem Zeichenunterrichte auf die Universität, und er soll

nun bei dem Anatornen einen Knochen oder ein anatomisches Präparat

nach der Naturschnell zeichnen, da ist er bei den ersten Verkürzungen

eines Knochens schon völlig rathlos, kennt sich in den ersten Elementen

der Schattenlehre gar nicht aus, weiss die einfachsten Zeicheninstrumente

nicht mit Sicherheit zu handhaben, und warum? - er hat sich imZeichnen

acht Jahre ästhetisch gebildet, aber Zeichnen hat er nicht gelernt. Tritt er

in die philosophische F acultät, und will da Geographie lernen, ohne Zeichenfertigkeit

 kommt er nicht weiter. Studirt er Archäologie und Kunstgeschichte,

und er will sich in den Sammlungen und Museen rasch Copien machen,

so weiss er nicht wie. Bei dem Studium eines antiken oder mittelalterlichen

Bauwerkes kann er sich nicht helfen, da er in den Elementen der Perspective

 und Projectionslehre unsicher ist. Er hat einige Gypsköpfe im

Gedächtniss, oder einige schlechte Lithographien von Göttern und Helden;

aber die Hand, welche zeichnen soll, ist unsicher, das Auge weiss nicht,

was es sehen soll, der Verstand folgt nicht der Anschauung. Acht Jahre

hat er Zeichnen gelernt; will er es ernsthaft auf der Universität anwenden,

 so erfährt er zu seinem Schrecken, dass er Zeichnen eben nicht gelernt

 habe.

Die Beispiele, die hier angeführt werden , sind keine Fictionen, sondem

 einer dreissigjährigen Erfahrung im Lehramte entnommen, und

könnten leider noch sehr erweitert werden.

Diese Verwirrung des ästhetischen und didaktischen Gesichtspunktes

hat auch in der Gesetzgebung die merkwürdigsten Erscheinungen veranlasst.

 Wir greifen einige Beispiele heraus. In dem Lehrplane der Bildungsanstalten

 für Lehrer und Lehrerinnen der Volksschule v. 19. Juli 1870

wird dem Zeichnen in jeder Klasse zwei Stunden die Woche zugewiesen,

sage zwei Stunden die Woche! Nun ist leicht zu errathen, wie viel und

wie wenig Zeichnen man in zwei Stunden wöchentlich wirklich lernen

kann. Nun lese man weiter, was das Gesetz von einem Lehrer verlangt

hat: Für den Lehrer wird als Zielpunkt hingestellt, nicht blos Bildung

von Auge und Hand, die Fertigkeit auf der Tafel Gegenstände in Umrissen

 auszuführen; er soll diese Gegenstände auch auf Papier mit Schattirung

 und Colorit ausführen können, er soll die Fähigkeit sich erwerben

Zierformen zu componiren, er soll nach der Natur zeichnen, auch etwas

Unterricht im Modelliren soll er erhalten, und das geometrische Zeichnen

soll auch auf der späteren Stufe auf das Zeichnen von Bauplänen Rücksicht

 nehmen; er soll also so zu sagen ein Künstler en miniature sein.

In der Verordnung über die vBildungsanstalten für Lehrerinnenä wird
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.