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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 103)

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der Preisaufgaben eingesetzt worden, welches seine Thätigkeit auch schon 
begonnen hat. . 
Der Gedanke, eine Reductionsmaschine, die gegenwärtig in 
Wien noch nicht vorhanden ist, seitens des Oesterr. Museums aufzustellen, 
wurde mit grosser Lebhaftigkeit ergrißen und befürwortet. 
Die Frage, wodurch das ungünstige Aussehen und das 
schlechte Patiniren unserer Bronzen verschuldet werde, führte zu 
einer längeren Debatte. Es wurde Gewicht gelegt auf die in Frankreich 
bestehende Theilung der Arbeit, welche eine grössere Ausbildung der 
Bronzirer, Firnisser u. s. w. ermögliche. Die Einrichtung eines Labora- 
toriums für metallurgische Chemie wurde 'um so mehr als höchst wün- 
schenswerth anerkannt, da es an Büchern mangle, aus welchen der Tech- 
niker sich über die neueren Ergebnisse der Wissenschaft für sein Fach 
unterrichten könnte. 
Was die Patinirung anbelangt, einigten die Ansichten sich dahin, 
dass die Legirung darauf ohne Einfluss sei, wohl aber die grössere oder 
geringere Dichtigkeit der Oberfläche, welche geglättet, geschliEen (nicht 
eigentlich polirt) sein und von Zeit zu Zeit vom Staube, Kohlenasche 
u. s. w. gereinigt werden müsse. Die Thatsache liege allgemein vor, 
dass Denkmäler, welche weniger dem Kohlendunst etc. ausgesetzt sind 
und durch häufigere Niederschläge abgewaschen werden, schneller und 
besser patiniren, als diejenigen in grossen Städten und trockneren Ge- 
genden. Als entschieden ungünstig wurde die hier übliche Manier be- 
zeichnet, die Oberfläche der Bronze rauh zu machen, da in den Ver- 
tiefungen der Schmutz und Staub sich festsetze und die Bildung der Patina 
verhindere. 
Bei Besprechung der commerziellen Seite der Frage er- 
hoben sich vielfache Klagen über den ungenügenden gesetzlichen Schutz 
der Muster. Es sei so weit gekommen, dass der Fabrikant seine Muster 
überhaupt nicht mehr protokolliren lasse. Allerdings zeigt eine Auskunft 
der n. ö. Handels- und Gewerbekammer, dass von den Vergünstigungen 
des Gesetzes niemals umfangreich Gebrauch gemacht worden ist, da seit 
dem lnslebentreten des Gesetzes, r. März 185g, bis 26. Februar 1874 
alles in allem bei der Kammer nur 29x Bronze-Galanteriewaarenmuster 
deponirt worden sind. Als nothwendige Verbesserungen wurden namhaft 
gemacht? 
Erhöhung des Strafmasses für unerlaubte Nachbildungen; Einfüh- 
rung des lnstituts der Prudhommes ; längere Dauer des Schutzes; Rück- 
sicht auf den Missbrauch der Formen durch den Giesser; Möglichkeit, 
die Zeichnungen behufs der Schutzerwirkung auch versiegelt deponiren 
zu können, - endlich eine weniger umständliche und zeitraubende Hand- 
habung des Gesetzes. ' 
Die Einrichtung eines Tgemeinsamen Musterlagers wurde der 
künftigen Gesellschaft anheimgestellt. R. v. Eite lberger. 
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