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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 91)

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digung 14 Tage lang fehlt, wird als weggeblieben bezeichnet und den Weggewiesenen

gleich geachtet. Vlfeggewiesene können, dafern der Ausschliessungsgrund nicht in einer

unehrenhaften Handlung beruht, in dem Falle für einen späteren Cursus wieder Aufnahme

finden, wenn sie für die Zwischenzeit gute Zeugnisse beibringen.

Arn Ende eines jeden Cursus werden Zeugnisse über Fleiss und Fortschritte in

jedem einzelnen Gegenstand, sowie über Verhalten und Regelmassigkeit des Schulhesuchs

im Allgemeinen ertheilt. Die Censuren werden in einer Conferenz festgestellt, an welcher

alle Lehrer theilzunehrnen haben. Die graphischen Arbeiten und die Arbeit im Steinschnitt

 werden am Ende des Halbjahres öffentlich ausgestellt. Vorzßgliche Schüler des

z. und 3. Cursus können Auszeichnungen erhalten, welche in Belobungsdecreten, bronzenenl

 und_ silbernen Medaillen bestehen. Das Schulgeld betragt für den Cursus 6'], Thlr.

Ermässigung oder Erlass des Schulgeldes kann würdigen und bedürftigen Schülern auf

Nachsuchen gewahrt werden, sofern sie im Betragen die Censur r, im Fleiss mindestens

2 haben. Stipendien werden auf Antrag der Directionen vom königl. Ministerium des

lnnem bewilligt. Schüler, welche die Schule verlassen wollen, können auf gestellten

Antrag Abgnngszeugnisse erhalten, in denen sich eine Zusammenstellung sammtlicher

Censuren betindet.

Der Lehrplan ist folgender:

Erster Cursus. Allgemeine Bau kun de l (4 Stunden): Baumaterialienlehre

etwa in der Behandlung, wie sie sich in -Schetfer's Handbuch des bürgerlichen und landlichen

 Hochbauwesens- oder in i-EngeFs Handbuch des landwirthschaftlichen Bauwesens

l. Theil-w vorlindet. Hieran schliessen sich: das Abstecken, Grundgraben, sowie die einzelnen

 Theile und Erfordernisse der Gebäude im Allgemeinen, ihre Anlage, Anordnung

und Einrichtung, ihre Mangel und Fehler.

Architektonisches Zeichnen und Elemente der Formenlehre (6 Std.)

nebst Fortsetzung in Cursus Il: Gliederungen und Gesimse; Fenster- und Thüranordnungen;

 Säulen und deren Gebälke; Decken einschliesslich der Gewölbe; Fussbbden;

Balustraden etc. Zeichenübungen mit entsprechend eingeschobenen Vortragen.

Ornamentenzeichnen (6 Stunden) nebst Fortsetzung in Cursus II und lll:

Bildung des Auges und der Hand für richtige Auffassung und Wiedergabe einfacherer

Körperformen und classischer Ornamente in reinen Contouren theils nach Vorlegeblättern,

theils nach Gypsmodellen, Ausführung von Zeichnungen mit Schattengebung nach Gypsmodellen.

 Hierbei wird zugleich auf die Bekanntschaft mit den verschiedenen Stylarten

hingewirkt.

Arithmetik (5 Stunden): Die vier Grundrechnungsarren mit Buchstaben und

Zahlengrössen; Potenzen mit ganzen Exponenten; Ausziehen der Quadrat- und Kubikwurzel;

 Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten.

Geometrie (5 Stunden): Die wichtigsten SätzeYxber Congruenz, Gleichheit und

Aehnlichkeit ebener geradliniger Figuren; die Lehre vorn Kreise, lnhaltsbestimmungen

von Flachen. Die wichtigsten stereometrischen Lehrsätze mit besonderer Berücksichtigung

der Berechnung von Oberflächen und kubischen lnhalten der Körper.

Projcctionslehre (8 Stunden): Uebungen im geometrischen Zeichnen. Projection

 von Linien, Flachen, Körpern; Korperschnitte und Durchdringungen; Schattenconstructionen;

 axonometrische Projection; Uebungen im Tuschen.

Deutsche Sprache (4 Stunden): Praktische Uebungen im mündlichen und schriftlichen

 Gedankenausdruck, Orthographie; der wichtigste Theil der Wort- und Satzlehre.

Zweiter Cursus. Allgemeine Baukunde ll (2 Stunden): Anlage, Anordnun

und Einrichtung der Gebäude nach den verschiedenen speciellen Zwecken (Wohngebäude,

Gebäude für gewerbliche und öffentliche Zwecke); Heizungen, Blitzableiter, Abtrittsanlagen.

Bnuconstructionslehre, erster Theil: Steinconstructionen (4 Stunden):

Werkzeuge, Zurichtung und Bearbeitung der Steine; Mörtelung; Verbände in Ziegel- und

Hnustein; Gusmauerwerk; von dem Baugrund und den Fundirungen; von den massiven

Raumurnschliessungen und deren Zubehör (Mauern, Pfeiler, Fensrer- und Thürgerüste,

steinerne Gesimse, Verankerungen etc.), von den massiven Raumüberdeckungen (die verschiedenen

 Gewolbconstructionen, einschliesslich der einfachen Steinbrücken, die Steinbalkendecke,

 massive Thurmhelme etc.), Treppen aus Hausteinen, Backsteinen und Cement;

 steinerne Fussböden und Estriche; Putz- und Stuccaturarbeiten.



Fortsequng auf der BÄilage.
            
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