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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 91)

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werth sind die schönen Resultate, welche der Frauenerwerbverein von

Wien und Prag, das Liebig'sche Asyl zu Reichenberg, der Kindergarten

des Frauenvereines zu Graz wie die landschaftliche Zeichenschule ebendaselbst,

 die Klöppelschule zu Riez in Tirol wie eine Anzahl von Klosterschulen

 liefern. Die Berichte der Landesschulbehörden, zu deren Erstattung

 das Unterrichtsministerium aufgefordert, dürften eine interessante

Ergänzung bieten.

Die zweite Abtheilung umfasst: die weibliche Hausindustrie, worunter

jene volksthümlichen Hausarbeiten zu verstehen, welche nicht in grossen

Fahrikslocalen und für den Weltmarkt, sondern von dem Einzelindividuum

im eigenen Hause gefertigt werden und einen nationalen Typus an sich

tragen, wie z. B. die Webe- und Stickarbeit der rumänischen Weiber in

der Bukowina und einem Theile von Galizien, die weiblichen Handarbeiten

in der ehemaligen Militärgrenze von Slavonien und Croatien und die

Strohllechtarbeiten der Weiber in Pirano und lstrien. Diese kleine, nur

16 Nummern enthaltende Abtheilung ist von besonderem culturhistorischen

Interesse.

Die dritte Abtheilung ist die umfassendste, sie zerfällt wieder in drei

Unterabtheilungen.

I. Die Ausstellung der Frauenarbeit als Lohnarbeit in der gewerblichen

 Industrie. Dieselbe wird ein Bild des volkswirthschaftlichen Antheils

liefern, den das weibliche Geschlecht an den Erzeugnissen der Fabriksindustrie

 nimmt und die Bedeutung desselben feststellen. In diese Kategorie

 gehüren alle Fabriksproductionen, bei denen Frauen verwendet

werden, als: Blumenfabrication, Weiss- und Buntstickerei, Klöppelei,

Weberei, Papierfabrication u. s. f. Durch den Nachweis der Betheiligung

der Frauen an den verschiedenen in Oesterreich betriebenen Industriezweigen,

 der Zahl der verwendeten Arbeiterinnen, ihres Lohnerwerbes

und so viel thunlich auch der jeweiligen Altersstufen derselben - wird

ein werthvolles statistisches Materiale geliefert, das für die künftige Regelung

 industrieller Frauenthätigkeit als Basis dienen kann. Einer Enquete

ist es vorbehalten, diese Daten zu einem übersichtlichen, klaren Bilde zu

gestalten. Arbeitsproben und, wo es thunlich, die graphische Darstellung

der verschiedenen Arbeitsprocesse werden dasselbe eben am deutlichsten

ausprägen.

Die zweite Unterabtheilung umfasst die Arbeit von Dilettantinnen;

in diese Reihe gehören alle Arten von Frauenarbeiten, gleichgiltig, ob die

Frauen den vornehmen oder den niederen Ständen angehören, sobald einzelne

 Arbeiten aus Liebhaberei, nicht ausschliesslich des Erwerbes willen,

gemacht werden. Die Betheiligung für dieselbe ist eine ungeheure und

somit in Berücksichtigung des Raumes die sorgfältige Sichtung durch eine

sachverständige Jury bedingt. Wie zahlreich einzelne Arbeiten darunter

vertreten sind, mögen einige Beispiele illustriren: so sind Spitzen und

Guipure-Arbeiten durch 52 Nummern, Messgewänder mit acht vertreten,
            
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