Mit den Kupferstichen will ich Sie indess nicht länger behelligen und
gehe davon ab, dagegen halte ich die Handzeiehnungsfrage für eine dringliche.
Deshalb bitte ich Sie,.folgenden von mir fermulirten Antmg in Erwägung zu
ziehen und eventuell anzunehmen: '
, "Der Congress spricht den Wunsch aus: dass alle Diejenigen, welche
Zeichnungen alter Meister besitzen, verwahren oder auf deren Aufbewahrungs-
nrt irgend einen EinHuss üben, dafür sorgen mögen, dass nur solche Zeich-
nungen unter Glas und Rahmen ausgestellt werden, die im Lichte nicht Schaden
leiden; dass die Einrahmung sodann aber auch mit denmijthigen Vorsichts-
massregeln gesphehe; dass hingegen solche Zeichnungen, welche insbesondere
durch Reibung gefährdet sind, durch Versenkung in vertiefte Passe-par-touts
geschützt werdenui
Professor W olt in a nn als Referent:
Etwas besser als in den bisher zur Sprache gebrachten Gebieten steht es
mit der Conservirung älterer Baudenkmäler, obgleich auch hier noch sehr viel
zu thun bleibt. Verhältnissmässig mehr als in anderen Fällen hat man die
Nothwendigkeit eingesehen; die öffentlichen Baudenkmäler zu schützen. Man
hat gesetzliche Bestimmungen, man hat Behörden wie die Commission zur Er-
haltung der Baudenkmäler in Oesterreich. Aber es wird hoffentlich noch mehr
als bisher geschehen können. In Frankreich vor allen Dingen hat man in ein-
gehendster Weise sich um die Frage gekümmert und ist hier mit den grössten
Mitteln thätig gewesen. Da besteht auch ein gesetzlicher Schutz, der sehr weit
greift. Auch für die Publication der alten Denkmäler wird in nusreichendstem
Masse und ganz vortrefflich gesorgt durch die "Archives de la Commission
historiques-i, zu der wir grosse Reihen der vorziiglichsten Aufnahmen zum
Theil von den berühmtesten Architekten in der Welt-Ausstellung finden. Ein
historisches Monument wird dort vollständig betrachtet als Eigenthum der
Nation. Man kann sich freilich nicht verheblen, dass die Art und Weise, wie
da in der Regel bei der Wiederherstellung alter Baudenkmäler vorgegangen
wird, sehr gefährlich ist. Eine Restauration kommt da meist einem Neubau
gleich, weil die leitenden Architekten Procente der Bausumme bekommen und
es also in deren Interesse liegt, die letzteren möglichst hoch hinaufzutreiben.
In Deutschland haben wir in verschiedenen grösseren und kleineren Staaten
meistens angestellte Conservatoren: welche unter den Ministerien stehen; und
auch hier fehlt es nicht an gesetzlicher Regelung, aber man darf wohl sagen,
dass man noch nirgends sehr weit gekommen ist, aus dem einfachen Grunde,
weil die Ministerien zu wenig Mittel und die Conservatoren zu wenig Macht
hatten. Vieles ist geschehen, aber meistens nur halb und ohne rechten orga-
nischen Zusammenhang.
Ich glaube für Deutschland speciell wäre Eines von grösster Wichtigkeit,
wenn die Conservirung der Baudenkmäler nicht mehr in letzter Instanz abhinge
von den einzelnen Staaten, sondern dieselbe Sache des Reiches würde. Zu-
nächst können die Reichsbehörden nicht sagen, dass solche Dinge ausserhalb
ihres Bereiches liegen. Das Reich giebt einen Beitrag zum Germanischen
Museum, und es könnte in Bezug der Kunst noch weiter greifen. Es müsste
eine Commission eingesetzt werden, welche die oberste Leitung der Arbeiten
in die Hand nähme; damit würde die Indolenz und das ungleichmässige Ver-
fahren ahgeschnitten werden, durch das jekzt viel verdorben wird. Denken wir
daran, wie es bestellt ist mit den wichtigsten Denkmälern unserer deutschen
Vergangenheit, so werden wir sagen, dass gerade die allerwichtigsten am aller-
wenigsten gepdegt werden. Für die kirchlichen Bauwerke ist zumeist aus
frßmdartigen Gründen so ziemlich das Nöthige geschehen. Die Monumente der