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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 98)

Mit den Kupferstichen will ich Sie indess nicht länger behelligen und

gehe davon ab, dagegen halte ich die Handzeiehnungsfrage für eine dringliche.

Deshalb bitte ich Sie,.folgenden von mir fermulirten Antmg in Erwägung zu

ziehen und eventuell anzunehmen: '

, "Der Congress spricht den Wunsch aus: dass alle Diejenigen, welche

Zeichnungen alter Meister besitzen, verwahren oder auf deren Aufbewahrungsnrt

 irgend einen EinHuss üben, dafür sorgen mögen, dass nur solche Zeichnungen

 unter Glas und Rahmen ausgestellt werden, die im Lichte nicht Schaden

leiden; dass die Einrahmung sodann aber auch mit denmijthigen Vorsichtsmassregeln

 gesphehe; dass hingegen solche Zeichnungen, welche insbesondere

durch Reibung gefährdet sind, durch Versenkung in vertiefte Passe-par-touts

geschützt werdenui

Professor W olt in a nn als Referent:

Etwas besser als in den bisher zur Sprache gebrachten Gebieten steht es

mit der Conservirung älterer Baudenkmäler, obgleich auch hier noch sehr viel

zu thun bleibt. Verhältnissmässig mehr als in anderen Fällen hat man die

Nothwendigkeit eingesehen; die öffentlichen Baudenkmäler zu schützen. Man

hat gesetzliche Bestimmungen, man hat Behörden wie die Commission zur Erhaltung

 der Baudenkmäler in Oesterreich. Aber es wird hoffentlich noch mehr

als bisher geschehen können. In Frankreich vor allen Dingen hat man in eingehendster

 Weise sich um die Frage gekümmert und ist hier mit den grössten

Mitteln thätig gewesen. Da besteht auch ein gesetzlicher Schutz, der sehr weit

greift. Auch für die Publication der alten Denkmäler wird in nusreichendstem

Masse und ganz vortrefflich gesorgt durch die "Archives de la Commission

historiques-i, zu der wir grosse Reihen der vorziiglichsten Aufnahmen zum

Theil von den berühmtesten Architekten in der Welt-Ausstellung finden. Ein

historisches Monument wird dort vollständig betrachtet als Eigenthum der

Nation. Man kann sich freilich nicht verheblen, dass die Art und Weise, wie

da in der Regel bei der Wiederherstellung alter Baudenkmäler vorgegangen

wird, sehr gefährlich ist. Eine Restauration kommt da meist einem Neubau

gleich, weil die leitenden Architekten Procente der Bausumme bekommen und

es also in deren Interesse liegt, die letzteren möglichst hoch hinaufzutreiben.

In Deutschland haben wir in verschiedenen grösseren und kleineren Staaten

meistens angestellte Conservatoren: welche unter den Ministerien stehen; und

auch hier fehlt es nicht an gesetzlicher Regelung, aber man darf wohl sagen,

dass man noch nirgends sehr weit gekommen ist, aus dem einfachen Grunde,

weil die Ministerien zu wenig Mittel und die Conservatoren zu wenig Macht

hatten. Vieles ist geschehen, aber meistens nur halb und ohne rechten organischen

 Zusammenhang.

Ich glaube für Deutschland speciell wäre Eines von grösster Wichtigkeit,

wenn die Conservirung der Baudenkmäler nicht mehr in letzter Instanz abhinge

von den einzelnen Staaten, sondern dieselbe Sache des Reiches würde. Zunächst

 können die Reichsbehörden nicht sagen, dass solche Dinge ausserhalb

ihres Bereiches liegen. Das Reich giebt einen Beitrag zum Germanischen

Museum, und es könnte in Bezug der Kunst noch weiter greifen. Es müsste

eine Commission eingesetzt werden, welche die oberste Leitung der Arbeiten

in die Hand nähme; damit würde die Indolenz und das ungleichmässige Verfahren

 ahgeschnitten werden, durch das jekzt viel verdorben wird. Denken wir

daran, wie es bestellt ist mit den wichtigsten Denkmälern unserer deutschen

Vergangenheit, so werden wir sagen, dass gerade die allerwichtigsten am allerwenigsten

 gepdegt werden. Für die kirchlichen Bauwerke ist zumeist aus

frßmdartigen Gründen so ziemlich das Nöthige geschehen. Die Monumente der
            
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