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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 98)

Mit den Kupferstichen will ich Sie indess nicht länger behelligen und 
gehe davon ab, dagegen halte ich die Handzeiehnungsfrage für eine dringliche. 
Deshalb bitte ich Sie,.folgenden von mir fermulirten Antmg in Erwägung zu 
ziehen und eventuell anzunehmen: ' 
, "Der Congress spricht den Wunsch aus: dass alle Diejenigen, welche 
Zeichnungen alter Meister besitzen, verwahren oder auf deren Aufbewahrungs- 
nrt irgend einen EinHuss üben, dafür sorgen mögen, dass nur solche Zeich- 
nungen unter Glas und Rahmen ausgestellt werden, die im Lichte nicht Schaden 
leiden; dass die Einrahmung sodann aber auch mit denmijthigen Vorsichts- 
massregeln gesphehe; dass hingegen solche Zeichnungen, welche insbesondere 
durch Reibung gefährdet sind, durch Versenkung in vertiefte Passe-par-touts 
geschützt werdenui 
Professor W olt in a nn als Referent: 
Etwas besser als in den bisher zur Sprache gebrachten Gebieten steht es 
mit der Conservirung älterer Baudenkmäler, obgleich auch hier noch sehr viel 
zu thun bleibt. Verhältnissmässig mehr als in anderen Fällen hat man die 
Nothwendigkeit eingesehen; die öffentlichen Baudenkmäler zu schützen. Man 
hat gesetzliche Bestimmungen, man hat Behörden wie die Commission zur Er- 
haltung der Baudenkmäler in Oesterreich. Aber es wird hoffentlich noch mehr 
als bisher geschehen können. In Frankreich vor allen Dingen hat man in ein- 
gehendster Weise sich um die Frage gekümmert und ist hier mit den grössten 
Mitteln thätig gewesen. Da besteht auch ein gesetzlicher Schutz, der sehr weit 
greift. Auch für die Publication der alten Denkmäler wird in nusreichendstem 
Masse und ganz vortrefflich gesorgt durch die "Archives de la Commission 
historiques-i, zu der wir grosse Reihen der vorziiglichsten Aufnahmen zum 
Theil von den berühmtesten Architekten in der Welt-Ausstellung finden. Ein 
historisches Monument wird dort vollständig betrachtet als Eigenthum der 
Nation. Man kann sich freilich nicht verheblen, dass die Art und Weise, wie 
da in der Regel bei der Wiederherstellung alter Baudenkmäler vorgegangen 
wird, sehr gefährlich ist. Eine Restauration kommt da meist einem Neubau 
gleich, weil die leitenden Architekten Procente der Bausumme bekommen und 
es also in deren Interesse liegt, die letzteren möglichst hoch hinaufzutreiben. 
In Deutschland haben wir in verschiedenen grösseren und kleineren Staaten 
meistens angestellte Conservatoren: welche unter den Ministerien stehen; und 
auch hier fehlt es nicht an gesetzlicher Regelung, aber man darf wohl sagen, 
dass man noch nirgends sehr weit gekommen ist, aus dem einfachen Grunde, 
weil die Ministerien zu wenig Mittel und die Conservatoren zu wenig Macht 
hatten. Vieles ist geschehen, aber meistens nur halb und ohne rechten orga- 
nischen Zusammenhang. 
Ich glaube für Deutschland speciell wäre Eines von grösster Wichtigkeit, 
wenn die Conservirung der Baudenkmäler nicht mehr in letzter Instanz abhinge 
von den einzelnen Staaten, sondern dieselbe Sache des Reiches würde. Zu- 
nächst können die Reichsbehörden nicht sagen, dass solche Dinge ausserhalb 
ihres Bereiches liegen. Das Reich giebt einen Beitrag zum Germanischen 
Museum, und es könnte in Bezug der Kunst noch weiter greifen. Es müsste 
eine Commission eingesetzt werden, welche die oberste Leitung der Arbeiten 
in die Hand nähme; damit würde die Indolenz und das ungleichmässige Ver- 
fahren ahgeschnitten werden, durch das jekzt viel verdorben wird. Denken wir 
daran, wie es bestellt ist mit den wichtigsten Denkmälern unserer deutschen 
Vergangenheit, so werden wir sagen, dass gerade die allerwichtigsten am aller- 
wenigsten gepdegt werden. Für die kirchlichen Bauwerke ist zumeist aus 
frßmdartigen Gründen so ziemlich das Nöthige geschehen. Die Monumente der
	        
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