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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 98)

Beilage zu lll. 98 der „Mitteilungen des t L Unsinn. Museums". 
Bestrebungen ein unüberwindliches Hinderniss entgegengestellt. Doch liesse 
sich hier vielleicht mehr erreichen, wenn man mehr Liebe und Verständniss 
für die Dinge zu erwecken vermöchte. Ich glaube aber nicht, dass wir mit 
einer Richtung des Antrages auch auf diese Dinge überhaupt irgend etwas zu 
erzielen vermögen. Denn hier hört die Fähigkeit des Staates auf, einzugreifen. 
Ohne ein sehr weit gehendes Gesetz würde der Staat vollkommen ausser Stande 
sein, den Comrnunen diese Dinge zu octroyiren. Bei uns in Preussen ist die 
ganze Sache auf dem Verordnungswege geregelt, und es ist daher möglich, 
diesen Verordnungen Nachdruck zu verleihen. Aber allen freier dastehenden 
Corporationen, namentlich der Kirche gegenüber, ist der Staat nicht im Stande, 
irgend etwas zu thun. Es wiirde nichts als eine Verstimmung und eine Ab- 
schwächung des guten Willens erreicht werden. Der richtige Weg würde hier 
mehr durch die Privat-Associationen gegeben sein, wie in England. Also lassen 
Sie lieber nicht den Congress diese heiklige Sache angreifen, sondern alle ein- 
zelnen Mitglieder desselben sollten je an ihrer Stelle durch Vereine und per- 
sönliche Einwirkung Interesse und Liebe zu verbreiten suchen. Der Staat, 
wenn er sich darum kümmern will, wird dabei gehasst wie die Polizei. Man 
hat, wo so etwas unternommen worden ist, dann stets gesucht sich zu ent- 
ziehen, fnil: accomplis hinter dem Rücken herzustellen u. s. w. Das Beste ist 
sicher nur durch private Thätigkeit möglich: dagegen möchte ich bezweifeln. 
dass die Beilegung derartiger Competenzen an eine Commission zu irgend 
etwas anderem als zu neuen Missverständnissen führen würde. 
Prof. Reb er: Nach dem Gehörten will ich meinen Antrag so modif-iciren: 
"Ich beantrage, anstatt der ßiffentlichen Kunstwerkd lin dem Lippmann- 
schen Antrage einzusetzen: alle Kunstwerke, auf welche die Staatsbehörde einen 
Einfluss. geltend machen kannm , 
Custos Lippmann: Mein Ausdruck wölfentliche Kunstwerken Iwar schon 
in dem Sinne gewählt, wie Geheimerath Schöne will. Ich nehme Professor 
Rebefs Amendement in meinen Antrag auf. 
Prof. Thausing: Ich zweiHe an der Nützlichkeit des Lützowächen 
Antrages. Man wird seinen Inhalt für selbstverständlich erklären, und das ist 
er auch. 
Prof. v. Lützow formulirt den Antrag darauf so urn: 
wDer kunstwissenschaftliche Congress erachtet es für geboten, auszu- 
sprechen, dass den Denkmalen der Kunst gegenüber als erste Pflicht bei der 
Restauration Conservirung bezeichnet werdem 
In dieser Fassung wird der Antrag angenommen. Ebenso der Antrag 
Isippmann mit dem Amendement Reber; der letztere auf Wunsch in 
drei Unterabtheilungenjeso dass zuerst über die Einsetzungder Com- 
rnission, sodann über den zu errichtenden Lehrcursus, endlich über die 
zu erlassende Preisausschreibung abgestimmt werde. I " 
Ueber den Zusatzantrag Woltmann entwickelt sich noch eine be- 
sondere Discussionf ' ' ' 
Geheimerath Schöne: teh linde es ein Bischen viel verlangt, dass wir 
uns dafür aussprechen sollen, dass die Wände mit Holz bekleidet werden. 
Das sind Dinge, die nur nach bestimmten Erfahrungen an bestimmten Orten 
beurtheilt werden können. ' ' 
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