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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 98)

Beilage zu lll. 98 der „Mitteilungen des t L Unsinn. Museums".

Bestrebungen ein unüberwindliches Hinderniss entgegengestellt. Doch liesse

sich hier vielleicht mehr erreichen, wenn man mehr Liebe und Verständniss

für die Dinge zu erwecken vermöchte. Ich glaube aber nicht, dass wir mit

einer Richtung des Antrages auch auf diese Dinge überhaupt irgend etwas zu

erzielen vermögen. Denn hier hört die Fähigkeit des Staates auf, einzugreifen.

Ohne ein sehr weit gehendes Gesetz würde der Staat vollkommen ausser Stande

sein, den Comrnunen diese Dinge zu octroyiren. Bei uns in Preussen ist die

ganze Sache auf dem Verordnungswege geregelt, und es ist daher möglich,

diesen Verordnungen Nachdruck zu verleihen. Aber allen freier dastehenden

Corporationen, namentlich der Kirche gegenüber, ist der Staat nicht im Stande,

irgend etwas zu thun. Es wiirde nichts als eine Verstimmung und eine Abschwächung

 des guten Willens erreicht werden. Der richtige Weg würde hier

mehr durch die Privat-Associationen gegeben sein, wie in England. Also lassen

Sie lieber nicht den Congress diese heiklige Sache angreifen, sondern alle einzelnen

 Mitglieder desselben sollten je an ihrer Stelle durch Vereine und persönliche

 Einwirkung Interesse und Liebe zu verbreiten suchen. Der Staat,

wenn er sich darum kümmern will, wird dabei gehasst wie die Polizei. Man

hat, wo so etwas unternommen worden ist, dann stets gesucht sich zu entziehen,

 fnil: accomplis hinter dem Rücken herzustellen u. s. w. Das Beste ist

sicher nur durch private Thätigkeit möglich: dagegen möchte ich bezweifeln.

dass die Beilegung derartiger Competenzen an eine Commission zu irgend

etwas anderem als zu neuen Missverständnissen führen würde.

Prof. Reb er: Nach dem Gehörten will ich meinen Antrag so modif-iciren:

"Ich beantrage, anstatt der ßiffentlichen Kunstwerkd lin dem Lippmannschen

 Antrage einzusetzen: alle Kunstwerke, auf welche die Staatsbehörde einen

Einfluss. geltend machen kannm ,

Custos Lippmann: Mein Ausdruck wölfentliche Kunstwerken Iwar schon

in dem Sinne gewählt, wie Geheimerath Schöne will. Ich nehme Professor

Rebefs Amendement in meinen Antrag auf.

Prof. Thausing: Ich zweiHe an der Nützlichkeit des Lützowächen

Antrages. Man wird seinen Inhalt für selbstverständlich erklären, und das ist

er auch.

Prof. v. Lützow formulirt den Antrag darauf so urn:

wDer kunstwissenschaftliche Congress erachtet es für geboten, auszusprechen,

 dass den Denkmalen der Kunst gegenüber als erste Pflicht bei der

Restauration Conservirung bezeichnet werdem

In dieser Fassung wird der Antrag angenommen. Ebenso der Antrag

Isippmann mit dem Amendement Reber; der letztere auf Wunsch in

drei Unterabtheilungenjeso dass zuerst über die Einsetzungder Comrnission,

 sodann über den zu errichtenden Lehrcursus, endlich über die

zu erlassende Preisausschreibung abgestimmt werde. I "

Ueber den Zusatzantrag Woltmann entwickelt sich noch eine besondere

 Discussionf ' ' '

Geheimerath Schöne: teh linde es ein Bischen viel verlangt, dass wir

uns dafür aussprechen sollen, dass die Wände mit Holz bekleidet werden.

Das sind Dinge, die nur nach bestimmten Erfahrungen an bestimmten Orten

beurtheilt werden können. ' '

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