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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

Vierte Sitzung, den 4. September.

Die Sitzung wird um x01], Uhr eröEnet.

Den ersten Gegenstand der Verhandlungen bildet der von Professor

Springer ausgegangene Vorschlag zur Begründung der Gesellschaft

 wAlbertinan. (Das vom Antragsteller entworfene vorläufige Programm

 derselben ist bereits in Nr. 98 der vMittheilungenu Seite 502

abgedruckt.)

Geheimerath Schöne: Ich mache darauf aufmerksam, dass, wenn den

Sammlungen und denjenigen Privaten, welche bereits im Besitze von Braun'-schen

 Photographien sind, der Beitritt zu der Gesellschaft ermöglicht werden

soll, zugleich eine Bedingung in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen

werden muss, welche es ermöglicht, dass man nicht bei den Jahreslieferungen

Dinge bekommt, die man schon besitzt. Sollte Prof. Springer ersucht werden,

die Sache weiter in die Hand zu nehmen, so wäre er wohl darauf aufmerksam

zu machen, eine Erledigung dieser Schwierigkeit zu suchen, denn ohne auf das

zahlreiche Publicum der Sammlungen und der Sammler rechnen zu können,

würde die Gesellschaft keine Aussicht auf ein gesichertes Bestehen haben.

Prof. Woltmann: Bei den eben erhobenen Bedenken scheint doch übersehen

 zu sein, dass Q. 2 des Prngrammes ausdrücklich solche Aufnahmen verheisst,

 die dem Vorrathe der Reproductionen neue Erweiterungen hinzufügen.

Geheimerath Schöne: Dem steht jedoch, was gleichfalls nicht übersehen

werden darf, 5. t des Programmes gegenüber, welcher den Mitgliedern der

"Albertinan die Zuführung eines planmässig geordneten Apparates verheisst.

In einem solchen dürften denn doch sehr viele Dinge, welche grössere Sammlungen

 und welche Private längst in ihren Mappen bergen, nicht wohl zu umgehen

 sein; und diejenigen, die sich noch keine derartige Sammlung angelegt

haben, werden auch sehr gern das Beste von den bereits früher erschienenen

Reproductionen in methodischer Auswahl dargeboten sehen.

Hofrath v. Eitelberger; Mir scheint das Bedenken, das Herr Geheimerath

 Schöne geäussert hat, vollkommen berechtigt, und ich würde auch bitten,

das Interesse der bestehenden Sammlungen durch einen Beschluss in der angedeuteten

 Richtung zu wahren.

Dr. Bruno Meyer. Es scheint mir unverkennbar, dass die angeregte

Schwierigkeit für die grossen Sammlungen und fiir die neue Gesellschaft vom

höchsten Interesse ist, für die letztere meiner Ansicht nach beinahe von vitalem ,

und ich glaube, wir müssen Hrn. Gebeimerath Schöne dankbar dafiir sein, dass

er uns gleich beim Beginne der Berathung auf einen Punkt aufmerksam gemacht

 hat, der - wenn auch nur auf dem Wege eines Missverständnisses,

jedenfalls aber eines sehr leichten und verzeihlichen -- Viele der neuen Unternehmung

 fern halten könnte. Die Vorsicht allein schon erheischt, dass wir

dieses scheinbare l-Iinderniss beseitigen.

Der Antrag Schöne, dass in das definitive Statut der Gesellschaft

v-Albertinau eine Bestimmung aufgenommen werde, welche die Mitglieder

davor bewahrt, dass sie durch die Publicationen der Gesellschaft Doubletten

von bereits in ihrem Besitze befindlichen Reproductionen bekommen,

wird angenommen.

Hofrath v. Eitelberger: Nach 5. 6 des Programmes liegt es dem ersten

kunstwissenschaftlichen Congresse ob, den mit der Leitung der Geschäfte zu

betrauenden Ausschuss zu wählen. Ich möchte bitten, hiervon abzusehen, und

ich würde mir erlauben vorzuschlagen, vder Congress möge bestimmen, dass
            
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