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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

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wir nach dem Antrage Meyer durch Annahme des Programtnes die Begründung

der Gesellschaft wAlbertinan conform dem Vorschlage des Prof. Springer beschliessen.



Das Springefsche Programm wird hierauf -- vorläufig mit Ausschluss

 des Punktes 6 - ohne weitere WDiSCUSSiOn und unverändert angenommen.



Bei der darauf folgenden Abstimmung über diesen Punkt wird

Woltmann's Antrag in der erweiterten Fassung, das Recht der Cooptation

für den Ausschuss einschliessend, angenommen.

Prof. Woltmann schlägt als Ausschuss Geheimrath Schöne, Hofrath

 v. Eitelberger und Prof. Springer vor.

Die beiden Ersteren lehnen für ihre Person ab.

Prof. v. Liitzow: lvch komme darauf zurück, was Hofrath v. Eitelberger

schon vorher bemerkt hat; dass Prof. Springer in einem Privatbriefe an mich

ausdrücklich den Wunsch geäussert hat, dass zu der Leitung der Gesellschaftsgeschäfte

 auch Ausländer hinzugezogen werden, was ja auch für ein Unternehmen,

 das vielfach der Beihilfe fremdländischer Regierungen und, Museen bedürfen

wird, aus Nützlichkeitsrücksichten geboten erscheint.

Geheimerath Schöne schlägt mit Rücksicht hierauf den Generalconsul

 Crowe für den Ausschuss vor.

Hofrath v. Eitelberger: Mir scheint, dass ein solcher Ausschuss, wie

er jetzt in Vorschlag gebracht wird, ganz unmöglich ist. Man kann doch nur

gut und schnell die nötbigen Verhandlungen führen, wenn die sämmtlichen

Mitglieder des Ausschusses am selben Orte wohnen.

Dr. Bruno Meyer: Nach Lage der Sache ist dies, so wünschenswerth

es vielleicht auch wäre, durchaus unmöglich. Durch Prof. Springer und den

Photographen Braun, der, wie Sie wissen, in Leipzig eine Filialanstalt zu errichten

 beschlossen hat, sind wir nach Leipzig gewiesen; da gibt es, so viel

mir bekannt ist, keinen für unsere Zwecke brauchbaren ansässigen Franzosen

oder Engländer, seitdem Herr Crowe seinen Wohnsitz nach Düsseldorf verlegt

hat. Also müssen wir schon den Ausschuss in verschiedenen Städten getrennt

residiren lassen. Ich halte dies aber auch für ganz ungefährlich. Allzu häufige

Verhandlungen werden nicht erforderlich sein, und das Nöthige lässt sich ganz

leicht brieflich abmachen.

Prof. Woltmann schlägt als dritten abermals Hofrath von Eitelberger

 vor, der aber wiederum ablehnt; und darauf Prof. von Ltitzow.

Nach diesem letzten Vorschlage wird der Ausschuss von der Versammlung

erwählt: Prof. Springer, General-Consul Crowe und Prof. v. Lützow.

Nach Erledigung dieser Angelegenheit muss über das Repertorioru

und das Regestenwerk eine Entscheidung getroffen werden.

Hofrath v. Eitelberger: Der Natur der Sache nach kann mit den Regestien

 nicht so bald vorgegangen werden, da dieses Werk einer langwierigen

und schwierigen Vorbereitung bedarf. Hingegen mit dem Repertorium könnte

man vielleicht schon eher in Gang kommen, wenn es nur gelange, die nöthigen

Kräfte für dasselbe, namentlich im-Auslande, zu gewinnen. Bei dem grossen



Fortsetgung auf der Beilage.
            
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