Bsilage zu Nr. 99 der „Einteilungen des i. k. Besten. Museums".
Mangel an ausländischen Fachgenossen unter den Besuchern des "Congresses
hat ein geeignetes definitives Comite noch nicht in der Eile gebildet werden
können, und die weitere Besorgung dieser Angelegenheit verbleibt demnach wie
manches Andere der Fürsorge des ständigen Ausschusses vorbehalten. Vielleicht
wird es sich empfehlen, auch diese Unternehmungen mit Hilfe einer Gesell-
schaft lebensfähig zu machen und zu erhalten. lch gebe nun anheim, was
der Versammlung hierüber zu beschliessen gut scheint.
Dr. Bruno Meyer: Kein Theil unseres Programms eignet sich weniger
zu einer Durchberathung und gründlichen Discussion in unserem Plenum, als
die Angelegenheit des Repertoriums und der Regesten. So weit dieselbe vor-
bereitend gebracht werden konnte, ist sie schon durch das Comite des Conv
gresses gefördert worden, und uns bleibt nichts, als den Plan zu begutachten.
Wie dieses Gutachten meiner Ansicht nach ausfallen muss, das will ich gleich
in Form eines Antrages sagen, den ich Sie zum Beschlüsse zu erheben bitte.
Er lautet so:
"Der Congress erkennt die Begründung der in Vorschlag gebrachten Werke
(Repertorium und Regesten) als Nothwendigkeit an, und nimmt die den Con-
gressmitgliedern mitgetheilten Programme für beide Werke als Norm für die
zur Durchführung der Sache zu ernennenden Ausschüsse en bloc an.u
Custos Bucher: Es wird nothwendig sein, für die beiden projectirten
Werke die Beihilfe der Regierungen zusuchen, und dem Ausschusse wird es
obliegen, auf alle mögliche Weise die Mittel für das Unternehmen iiüssig zu
machen. Und zwar wird es gut sein, wenn der Ausschuss in allen diesen
Dingen freie Hand hat, um definitiv etwas schaffen zu können, und nicht zu
Zeitverlusten verurtheilt zu sein, um etwa erst Sanctionen einzuholen oder der-
gleichen. lch bitte daher im Anschluss an den Meyefschen Antrag noch Fol-
gendes zu beschliessen:
wDer ständige Ausschuss wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur
Gründung des Repertoriums und des Regestenwerks zu thun, evenrualiter zu
dem Zwecke eine Gesellschaft zu gründen und mit __einer Verlagshandlung ab!
zuschliessenm
Prof. Conze: Ich bitte über die beiden Theile des Meyefschen Antrages
einzeln abstimmen zu lassen, zuerst über die Nothwendigkeit des Unternehmens
und sodann über die Annahme des vorgelegten Programmes.
Bei der Abstimmung, die in der hier gewünschten Weise vorgenom-
men wird, werden beide Theile des, Antrages angenommen.
Zu dem Buchefschen Antrage bemerkt vor der Abstimmung
Hofrath v. Eitelberger: Es ist wichtig zu beachten, dass das Repera
torium und das Regestenwerk keine Unternehmungen des Congresses sind,
sondern nur von ihm so zu sagen zu sanctioniren sind. Der Congress begibt
sich also keines Rechtes, indem er dem Ausschusse Freiheit in seinen Ent-
schliessungen zuerkennt, sondern er spricht damit nur aus, dass er die ihm
wichtig und nöthig erscheinende Sache nach Möglichkeit gefördert zu sehen
wünscht, und zwar durch die Organe, welche dazu vorläufig vorhanden sind.
Darauf wird der Antrag Bucher gleichfalls angenommen.
(Schluss folgt.)