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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

Bsilage zu Nr. 99 der „Einteilungen des i. k. Besten. Museums". 
Mangel an ausländischen Fachgenossen unter den Besuchern des "Congresses 
hat ein geeignetes definitives Comite noch nicht in der Eile gebildet werden 
können, und die weitere Besorgung dieser Angelegenheit verbleibt demnach wie 
manches Andere der Fürsorge des ständigen Ausschusses vorbehalten. Vielleicht 
wird es sich empfehlen, auch diese Unternehmungen mit Hilfe einer Gesell- 
schaft lebensfähig zu machen und zu erhalten. lch gebe nun anheim, was 
der Versammlung hierüber zu beschliessen gut scheint. 
Dr. Bruno Meyer: Kein Theil unseres Programms eignet sich weniger 
zu einer Durchberathung und gründlichen Discussion in unserem Plenum, als 
die Angelegenheit des Repertoriums und der Regesten. So weit dieselbe vor- 
bereitend gebracht werden konnte, ist sie schon durch das Comite des Conv 
gresses gefördert worden, und uns bleibt nichts, als den Plan zu begutachten. 
Wie dieses Gutachten meiner Ansicht nach ausfallen muss, das will ich gleich 
in Form eines Antrages sagen, den ich Sie zum Beschlüsse zu erheben bitte. 
Er lautet so: 
"Der Congress erkennt die Begründung der in Vorschlag gebrachten Werke 
(Repertorium und Regesten) als Nothwendigkeit an, und nimmt die den Con- 
gressmitgliedern mitgetheilten Programme für beide Werke als Norm für die 
zur Durchführung der Sache zu ernennenden Ausschüsse en bloc an.u 
Custos Bucher: Es wird nothwendig sein, für die beiden projectirten 
Werke die Beihilfe der Regierungen zusuchen, und dem Ausschusse wird es 
obliegen, auf alle mögliche Weise die Mittel für das Unternehmen iiüssig zu 
machen. Und zwar wird es gut sein, wenn der Ausschuss in allen diesen 
Dingen freie Hand hat, um definitiv etwas schaffen zu können, und nicht zu 
Zeitverlusten verurtheilt zu sein, um etwa erst Sanctionen einzuholen oder der- 
gleichen. lch bitte daher im Anschluss an den Meyefschen Antrag noch Fol- 
gendes zu beschliessen: 
wDer ständige Ausschuss wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur 
Gründung des Repertoriums und des Regestenwerks zu thun, evenrualiter zu 
dem Zwecke eine Gesellschaft zu gründen und mit __einer Verlagshandlung ab! 
zuschliessenm 
Prof. Conze: Ich bitte über die beiden Theile des Meyefschen Antrages 
einzeln abstimmen zu lassen, zuerst über die Nothwendigkeit des Unternehmens 
und sodann über die Annahme des vorgelegten Programmes. 
Bei der Abstimmung, die in der hier gewünschten Weise vorgenom- 
men wird, werden beide Theile des, Antrages angenommen. 
Zu dem Buchefschen Antrage bemerkt vor der Abstimmung 
Hofrath v. Eitelberger: Es ist wichtig zu beachten, dass das Repera 
torium und das Regestenwerk keine Unternehmungen des Congresses sind, 
sondern nur von ihm so zu sagen zu sanctioniren sind. Der Congress begibt 
sich also keines Rechtes, indem er dem Ausschusse Freiheit in seinen Ent- 
schliessungen zuerkennt, sondern er spricht damit nur aus, dass er die ihm 
wichtig und nöthig erscheinende Sache nach Möglichkeit gefördert zu sehen 
wünscht, und zwar durch die Organe, welche dazu vorläufig vorhanden sind. 
Darauf wird der Antrag Bucher gleichfalls angenommen. 
(Schluss folgt.)
	        
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