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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

Lehrpläne tllr du Frelhuuiulohaen,

mittelst Verordnung des k. k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 9. August t873,

Z. 6708, eingeführt an den im Wirkungskreise der Landeachulbehorden stehenden Lehr-.

 anstalten.

(Verordnungsblatt des Minist. Nr Cultus u. Unterr. vom I. Sept. 1873.)

A

Lehrplan für das Zeichnen und diehäeomehdsoha Formenlehre an Volksso

 en.

Ünterricbtsziel:

Betahigung des Schulers zu richti er Auffassun eometrischer Formen, Uebung des

B 8 g

Augenrnassee und des Darstellungsverhiogens angewan t auf einfache Gegenstände, wie

sie das Leben bietet.

, Unterstufe (l. und ll. Classe).

Auf dieser Stufe bilden die dem Zeichnen und Schreiben gemeinsamen Vorubungen

zur Erreichung eines gewissen Grades von Handfertigkeit den Unterrichtsstof. Diesen

Uebungen folgen Nachbildungen leichter, dem Snchunterrichte entnommener Gegenstände.

Mittelstufe (lll. und lV. Clae).

Uebungen im Zeichnen verschiedener Formen, denen die gerade Linie, der Winkel,

das Dreieck und das Viereck zu Grunde liegen.

Anwendung dieser Formen auf Gebilde einfachster Art. Beginn des Dictatzeichnens.

Oberstufe (V. und Vl. Classe).

Entwicklung der BegriEe Körper, Flache, Linie, Punkt.

Die Linie: Arten und Lage derselben, das Messen der Linien.

Der Winkel: Auffassung der verschiedenen Winkel nach Entstehung und gegenseitiger

 Beziehung. Das Theilen der Winkel, der Winltelmesser.

Die ebene Figur: Zu den auf der Mittelstufe behandelten Flachengebilden treten

hier verschiedene Arten der regelrnassigen Polygone.

Zerlegung dieser Figuren in Dreiecke.

Der Kreis, die Ellipse.

Korper: Prisma, ' amide, Cylinder, Kegel.

Das in der Forme ehre Gebotene ist dem Frelhandzeichnen zu Grunde zu legen.

Dictat- und Gedachtnisszeichnen.

Zeichnen leichter Ornamente und Vorderansichten technischer Ohjecte nach dem

Maßstabe.

Auf der Oberstufe ist dem Bedürfnisse der Madchenschulen mit Rücksicht auf die

weiblichen Handarbeiten Rechnung zu tragen.

Grandrüge einer Ins-truction für den Unterricht im Freihandreichnen an Volksschulen.

l. Aller Zeichnungaunterricht an Volksschulen ist Mnssenunterricht.

z. Die zu zeichnenden Formen müssen demnach vom Lehrer angesichts der Classe

und unter entsprechenden Erlauterungen correct und möglichst gross an die Sehultafel

u. zw. derart gezeichnet werden, dass die Schüler bei jeder ihrer Arbeiten der des Lehrers

 zu folgen vermögen.

3. Gegen Ende der zweiten Hälfte der Mittelstufe kann das Dictatzeichnen durch

sehr leichte Beispiele aus der Formenlehre vorbereitet werden.

Dieses besteht in einem den Umständen entsprechend langsam gegebenen Vortrag,

nach welchem die Sehuler zu zeichnen haben, und schliesst alles Vorzeichnen von Seite

des Lehrers aus. ,

4.. Auf der Oberstufe tritt zum Dictatzeichnen noch das Zeichnen aus dem Gedaehrniss,

 bei welchem folgender Vorgang beobachtet werden konnte:

Eine vom Lehrer an die Schultafel gezeichnete einfache Form wird in allen ihren

Theilen gründlich besprochen, wobei (in dialogischer Lehrweise) insbesondere das Charakteristische

 der Figur hervorzuheben ist; dann wird die Zeichnung des Lehrers dem

Anblicke des Schulers durch Bedecken etc. entzogen, und dieser erhält die Aufgabe, die

Figur aus dem Gedachtnisse zu reprodnciren.

Dictat- und Gedlchtnissßbungen geben Mittel an die Hand zu häuslicher Beschaftigung

 der Schüler.

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