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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

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Kenntniss in der methodischen Behandlung des Lehrstoffes und des systematischen

Stufengunges im Zeichnen für Volksschulen.

I. Classe 2 (3) Stunden.

Formenlehre.

Zeichnen ebener geometrischer Gebilde u. zw.: Gerade und krumme Linien, Winkel,

Dreiecke, Vierecke, Kreis, Ellipsen und Coxnbinationen dieser Figuren.

Das Zeichnen nach Dienten.

Il. Classe 2 Stunden.

Combinirte geometrische und F lach-Ornamente.

Uebungen im Zeichnen nach Dictaten.

Das Zeichnen geomeurischer Gebilde im Raume nach perspectivischen Grundsätzen

u. zw.: Die gerade Linie, der Winkel, das Dreieck, die regelmissigen Polygone, der

Kreis nach Drahtmodelleu und die stereometrischen Körper wie deren Combinotionen

nach Holzmndellen.

III. Classe 2 Stunden.

Uebungen im Zeichnen ornamentaler ebener Formen und nach geeigneten in Farben

ausgeführten Musterblätteru.

Von den Elementen des iiguralen Zeichnens: Der Kopf in verschiedenen Stellungen,

das Gesicht und die Proportionen der Gesichtstheile.

Gedächtniss-Zeiehnungsubungen aus Lehrstotfen, die der Vorclasse entnommen sind.

IV. Classe- 2 Stunden.

Hebungen im Combinationezeicbnen nach gegebenen einfachen Motiven mit gelegentlicher

 Wiederholung des Lehrstolfes der vorigen Classen.

in weiblichen Bildungsanstalten ist hierbei auf die Bedürfnisse der Mädchenschulen

besondere Rücksicht zu nehmen.

Uebungen der Schüler im Zeichnen an der Schultafel.

Erklärung des methodischen Vorganges bei dem Unterricht: im elementaren Zeichnen

an Volksschulen.

Grundpige einer Instruction für den Unterricht im Freihamqeichnen an Bildungsanstalten

 für Lehrer und Lehrerinnen.

l. Der Unterricht in allen Classen der Bildungsanstalten ist ein gemeinsamer, d. h.

es sollen alle Schüler einer Clnsse gleichzeitig mit einer und derselben Aufgabe beschäftigt

 werden, oder wenn dies - wie im Zeichnen nach plastischen Obiecten oder nach

pulychromen Vorlagen - nicht möglich ist, sollen sie doch nach allgemein gegebenen

Erläuterungen ähnliche Aufgaben ausführen

2. Jedes darzustellende Object ist zum vollen Verständniss der Schüler zu bringen.

3. Die Vorzeichnungen des Lehrers sollen an der Schultafel vor den Augen der

Schüler ausgeführt werden und das Copiren nach Zeichnungsvorlagen hat mit Ausnahme

des Zeichnens nach polychromen Musterblattern glnzlieh zu entfallen; denn es ist besonders

 hildend, dass der Schüler das Gebilde entstehen sehe.

4. Die beim Unterricht: verwendeten Vorlagen sollen durchaus zwecltmässig und

mustergiltig sein; sie bedürfen daher der behördlichen Approbation.

Die Tafelzeichnungen sind stets rnit eingehenden mündlichen Erklärungen zu

eiten.

bzgl 5. Der Anleitung zur Auffassung der ebenen und rsumlichen Gebilde sollen Anschauungsbehelfe

 zur Seite stehen, z. B. das Entstehen eines perspeetivischen Bildes soll

durch den bekannten Apparat mit der Glastafel und die l-lauptgrundsätze der Perspective

sollen jeder einzeln durch ähnliche Anschauungsapparate versinnlicht werden.

Das Wichtigste aus der Schattenlehre ist bei dem Beginne des Zeichnens nach

Kerpermodellen vorzunehmen und sind die verschiedenen Erscheinungen an den Ober-Bächen

 der beleuchteten Körper zu erklaren. .

6. Als Anregung zur Selbstthätigkeit der Schüler sind nach entsprechender Vorbereitung

 Uebungen im Zeichnen nach Dictaten und im Zeichnen aus dem Gedächtnisse

vorzunehmen. Unter Zeichnen nach Dictaten ist jener Vorgang zu verstehen, nach welchem

 auf Grund mündlicher Angaben des Lehrers mit Ausschluss jeder Vorlage oder

Tafelzeichnung die Schüler einfache Figuren, Combinntionen aus solchen, Flachornamente

 etc. darstellen. Die hiebei gewöhnlich angewandte Netzrnethode ist zu vermeiden

und die Zeichnungen von einzelnen zu bestimmenden Punkten ausgehend zu entwickeln,
            
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