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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

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Kenntniss in der methodischen Behandlung des Lehrstoffes und des systematischen 
Stufengunges im Zeichnen für Volksschulen. 
I. Classe 2 (3) Stunden. 
Formenlehre. 
Zeichnen ebener geometrischer Gebilde u. zw.: Gerade und krumme Linien, Winkel, 
Dreiecke, Vierecke, Kreis, Ellipsen und Coxnbinationen dieser Figuren. 
Das Zeichnen nach Dienten. 
Il. Classe 2 Stunden. 
Combinirte geometrische und F lach-Ornamente. 
Uebungen im Zeichnen nach Dictaten. 
Das Zeichnen geomeurischer Gebilde im Raume nach perspectivischen Grundsätzen 
u. zw.: Die gerade Linie, der Winkel, das Dreieck, die regelmissigen Polygone, der 
Kreis nach Drahtmodelleu und die stereometrischen Körper wie deren Combinotionen 
nach Holzmndellen. 
III. Classe 2 Stunden. 
Uebungen im Zeichnen ornamentaler ebener Formen und nach geeigneten in Farben 
ausgeführten Musterblätteru. 
Von den Elementen des iiguralen Zeichnens: Der Kopf in verschiedenen Stellungen, 
das Gesicht und die Proportionen der Gesichtstheile. 
Gedächtniss-Zeiehnungsubungen aus Lehrstotfen, die der Vorclasse entnommen sind. 
IV. Classe- 2 Stunden. 
Hebungen im Combinationezeicbnen nach gegebenen einfachen Motiven mit gele- 
gentlicher Wiederholung des Lehrstolfes der vorigen Classen. 
in weiblichen Bildungsanstalten ist hierbei auf die Bedürfnisse der Mädchenschulen 
besondere Rücksicht zu nehmen. 
Uebungen der Schüler im Zeichnen an der Schultafel. 
Erklärung des methodischen Vorganges bei dem Unterricht: im elementaren Zeichnen 
an Volksschulen. 
Grundpige einer Instruction für den Unterricht im Freihamqeichnen an Bildungs- 
anstalten für Lehrer und Lehrerinnen. 
l. Der Unterricht in allen Classen der Bildungsanstalten ist ein gemeinsamer, d. h. 
es sollen alle Schüler einer Clnsse gleichzeitig mit einer und derselben Aufgabe beschäf- 
tigt werden, oder wenn dies - wie im Zeichnen nach plastischen Obiecten oder nach 
pulychromen Vorlagen - nicht möglich ist, sollen sie doch nach allgemein gegebenen 
Erläuterungen ähnliche Aufgaben ausführen 
2. Jedes darzustellende Object ist zum vollen Verständniss der Schüler zu bringen. 
3. Die Vorzeichnungen des Lehrers sollen an der Schultafel vor den Augen der 
Schüler ausgeführt werden und das Copiren nach Zeichnungsvorlagen hat mit Ausnahme 
des Zeichnens nach polychromen Musterblattern glnzlieh zu entfallen; denn es ist beson- 
ders hildend, dass der Schüler das Gebilde entstehen sehe. 
4. Die beim Unterricht: verwendeten Vorlagen sollen durchaus zwecltmässig und 
mustergiltig sein; sie bedürfen daher der behördlichen Approbation. 
Die Tafelzeichnungen sind stets rnit eingehenden mündlichen Erklärungen zu 
eiten. 
bzgl 5. Der Anleitung zur Auffassung der ebenen und rsumlichen Gebilde sollen An- 
schauungsbehelfe zur Seite stehen, z. B. das Entstehen eines perspeetivischen Bildes soll 
durch den bekannten Apparat mit der Glastafel und die l-lauptgrundsätze der Perspective 
sollen jeder einzeln durch ähnliche Anschauungsapparate versinnlicht werden. 
Das Wichtigste aus der Schattenlehre ist bei dem Beginne des Zeichnens nach 
Kerpermodellen vorzunehmen und sind die verschiedenen Erscheinungen an den Ober- 
Bächen der beleuchteten Körper zu erklaren. . 
6. Als Anregung zur Selbstthätigkeit der Schüler sind nach entsprechender Vorbe- 
reitung Uebungen im Zeichnen nach Dictaten und im Zeichnen aus dem Gedächtnisse 
vorzunehmen. Unter Zeichnen nach Dictaten ist jener Vorgang zu verstehen, nach wel- 
chem auf Grund mündlicher Angaben des Lehrers mit Ausschluss jeder Vorlage oder 
Tafelzeichnung die Schüler einfache Figuren, Combinntionen aus solchen, Flachorna- 
mente etc. darstellen. Die hiebei gewöhnlich angewandte Netzrnethode ist zu vermeiden 
und die Zeichnungen von einzelnen zu bestimmenden Punkten ausgehend zu entwickeln,
	        
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