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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

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Dritte Unterrichtsstufe. 
V. und VI. Clnsse je 4, VII. Clnsse 3 Stunden. 
Vorzeichnungen an der Schultnfel zur nnheren Erklärung des Vortrages über Ge- 
stalt und Bestandtheile des menschlichen Schädels, der die Kopfform bestimmt; dann 
über die Proportionen der einzelnen Theile des Kopfes, uber die veränderlichen Gesichts- 
theile (Augen und Mund), die Verbindung des Kopfes mit rlem Rumpfe durch den Hals, 
sowie schließlich über die auEallenden Veränderungen, welche sich bei verschiedenen 
Lagen des Kopfes ergeben. Studien nach antiken und modernen Gypsköpfen; hierbei 
sind zur Förderung allgemeiner Bildung gelegentlich über Naturwahrheit, Charakteristik 
und stylisirte Auffassung Belehrungen anzubringen. 
Freie Wiedergabe des kurz vorher Gezeichneten aus der Erinnerung. 
Fortgesetzte Uebungen irn Ornamentenzeiehnen, wie auf der zweiten Unterrichts- 
stufe, - ferner nach Maßgabe der Zeit auch geeignete perspectivische Studien. Art und 
Weise des Unterrichtes bei Schülern, die ohne gehörige Vorbildung in die Oberclnssen 
eintreten; z. B. aus Militarschulen, Gymnasien etc. etc. 
b) Ausführung der Zeichnungen und Einrichtung der Schullocalität. ' 
Erste und zweite Unterrichtsstufe. 
l., lI., Ill. und lV. Classe (Unterclassen). 
I. Art und Beschaffenheit der Zeichnungsßlche (Zeichenhefte, Reissbretter). 
2. Zeichenmaterialien, Bleistift. Feder, Kreide, Kohle, Pinsel, Farben etc. Gebrauch 
derselben und Belehrung über deren Gute und Zwecltdienlichkeit mit Hervorhebung der 
Schädlichkeit des wRadirgummia. 
3. Darstellungsmsnierien. Correctheit der Contouren und Art ihrer Erzeugung. 
Wichtigkeit des Pinsels, insbesondere bei der Schuttengebung. Der Wischer und seine 
Verwendbarkeit. Darstellung des Schattens durch Strichlagen mit Bleistift oder mit der 
Feder. Farbenlehre. Lasur- und Deckfarben; harrnonirende Farben; Verbindungsfarbcn. 
Darstellung pulychrorner Ornamente nach gegebenen Mustern unter Berücksichtigung des 
Grundsatzes, dass die Farbengebung nur bei polychromen Ornamenten zulässig ist. 
4. Grbsse und Einrichtung des Zeichensaales für die Unterclassen bei einer Maximal- 
Schülerzahl von 40. Consn-uction der Einrichtungssrücke, Zeichentische mit Sesseln, Ori- 
ginalrahrnen mit oder ohne Glas, Tafel mit Podium, Versorgung der Lehrmittel. 
5. Verkehrung, um auf der zweiten Unterrichtsstufe mehrere Schüler zugleich um 
ein technisches Obiect behufs perspectivischer Zeichnungsübungen beschäftigen zu können. 
Dritte Unterrichtsstufe. 
v., v1. und vnfcnsse (Oberclassen). 
6. Ausführung der Zeichnungen mitlüchicht auf die Zeichnungsfläche, das Zeichen- 
msterial und die Dnrstellungsmanier wie in den Unterclassen. _ 
7. Einrichtung des Zeichenssales, Lichteinlässe, Blenden, Sitzvorrichtungen für die 
nach Gypsmcldellen zeichnenden Schüler, Modellständer; Construction der Reissbretter- 
tafel mit Podium. Versorgung der Lehrmittel. ' .. 
8. Zeichentische für Schüler, die ohne zureichende Vorbildung in die Oberclassen 
eintreten. 
e E. 
Lehrplan nu- das zeichnen an Raalgymnasien. 
(Der niCbl-Obligutoxische Unterricht an Gymnasien hat nach Thunlichkeit dasselbe 
Ziel anzustreben.) 
Lehrziel: 
Verständniss der Formenwelt und Bildung des Schbnheitssinnes, angestrebt in den 
Llnterclassen durch grösstmöglichste Fertigkeit im freien Autfassen und Darstellen räum- 
licher Objecte nach perspectivischen Grundsätzen, sowie durch Gewandtheit im Zeichnen- 
des Ornament: und itylgereehtes Verständniss desselben. 
ln den Oberclnssen wird zwar die correcte Darstellung der menschlichen Gesichts- 
formen des Hauptziel bilden, doch wird auch das Ornament, insbesondere jenes der un- 
ß tiken classischen Perioden, in den Kreis der Uebungen einzubeziehen sein.
	        
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