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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

"L

Constmctiön der Einrichtungsstücke, Zeichentische mit Sesseln, Originalrahmen mir

oder ohne Glas, Tafel mit Podium. Versorgung der Lehrmittel.

5. Verkehrung, um auf der zweiten Unterrichtsstufe mehrere Schüler zugleich um

ein Object behufs perspectivischer Zeichnungsubungen beschäftigen zu können.

Dritte Unterrichtsstufe.

V., VI., VII. und VIII. Classe (Oberclnssen).

6. Ausführung der Zeichnungen mit Rücksicht auf die Zeichnungsßäche, das

Zeichenmaterial und die Darstellungsrnanier wie in den Unterdessen.

7. Einrichtung des Zeichensaales. Lichteinlässe, Blenden, Sitzvorrichtungen für die

nach Gypsrnodellen zeichnenden Schüler; Modellständer; Construction der Reissbrener.

Tafel mit Podium. Versorgung der Lehrmittel. "

F.

Der Zelchetmnterrlchl: an den gewerblichen Fortbildnngssohulen.

Die grusse Verschiedenheit in Ansehung des Alters, der Vorbildung und des schon

gewählten Berufes bei jenen Personen, welche gewerbliche Fortbildungsschulen besuchen,

macht die Aufstellung eines Normallehrplanes mit der Aussicht auf genaue Durchführung

unmöglich; sie be rnndet eine örtlich sehr verschiedene Organisation solcher Anstalten

und selbst namh e Verschiedenheiten in der Behandlung eines einzelnen Gegenstandes

des Zeichnens. - Demgemass muss es bei blossen Andeutungen und Grundzügen sein

Bewenden haben, zumal selbst die Durchführung eines speciellen, den Zwecken der Bildungsuchenden

 ganz angepassten Lebrplaneshdurch die unvermeidliche Ungleichrnassigkeit

des Besuches sehr erschwert wird.

Die Zöglinge einer Fortbildungsschule, wenigstens einer stark besuchten, werden

sich in der Regel in folgende drei Gruppen ordnen lassen, von denen nur die zwei ersten

einen inneren Eintheilungsgnind im Wesen des Berufes haben:

a) Arbeiter der Baugewerbe: Maurer, Zimmerleute, Tischler, Steinrnetzen,

Ziegeldecker u. A.; b

b) Arbeiter der Maschinengewerbe: Mechaniker, Schlosser, Schmiede,

lnstrumentenmacher, Uhrmacher, Wagner, Orgelbauer u. A.;

1:) Arbeiter der übrigen sehr verschiedenen Berufszweige.

Die erste und die zweite Gruppe sind auf Geometrie und gcotnetrisches Zeichnen,

die dritte rnehr auf Freihandzeichnen und Modelliren angewiesen. Für jene zwei Gruppen

wird dort, wo in Folge Stetigkeit des Besuches eine gewisse "Stetigkeit des Unterrichts

vorhanden ist, in einer zweistündigen Lection immer ein abgeschlossener Theil des LehrstnEcs

 zu behandeln sein.

Da jedoch diese Voraussetzung in den seltensten Fallen zutrifft, so wird meistens

nur erübrigen, nach Vorlagen zu zeichnen und diese so einzurichten, dass der Schüler

die nöthigen Constructionen mit geringer Beihilfe des Lehrers sofort zu erkennen und

auch einzuüben im Stande ist. Dieser Vorgang ist um so empfehlenswerther, als die

Aufnahme von Zbglingen zu jeder Zeit während des Schuljahres stattfindet.

Was die Gliederung des Zeichenunterrichtes selbst betrifft, so emptiehlt es sich

nach der Ansicht hervorragender Fachmänner sowohl als auch nach den gemachten praktischen

 Erfahrungen für die Gruppen a) und b), womöglich auch für c) einen niederen

und einen höheren Curs einzurichten.

I. In dem niederen für die Gruppen a) und b) gemeinschaftlichen Curse ist vorzunehmen:

 _

Eigentliche Constructionslehre mit Rücksicht auf die Einübung der Schüler im

Gebrauche der Zeichenrequisiten und mit Hervorhebung der praktischen Anwendungen der

Constructionen. Elemente der Projectionslehre: die Linie; Körper in verschiedenen Stellungen,

 deren Durchschnitte. Elemente der Schattenconstruction, falls Zeit und Talent

hiezu berechtigen. '

" Die hierbei zu benutzenden Vorlagen sollen aus einzelnen Blättern grösseren Formates

 bestehen, welche mehrere durch entsprechende Texte erklärte Figuren enthalten,

damit der Schüler sofort und ohne wesentliche Beihilfe des Lehrers die ihm gestellte

Aufgabe durchzuführen im Stande sei.

ll. Auf der höheren Unterrichtsstufe, d. h. in den zweiten Cursen der Gruppen a)

und b), sind Musterblatter zu benutzen, die im grösseren Maßstabe entworfen, praktische

Aufgaben und Constructionen aus der Bau- und Maschinengewerbekunde, sowie aus den

einschlägigen Gewerken enthalten. '

In dieser Richtung eignen sich nach richtiger Wahl Vorlagen aus vielen trelflichen

Werken, z. B. Vorlageblatter für Schlosser, Schreiner, Mechaniker der württembergischen
            
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