derselben Aufgabe zu beschäftigen sind; 2. lnstrtiction für den Unterricht itn Freihand-
zeictinen an Bürgerschulen mit der Aufgabe: a) Bildung des Fonnensinnes, ab) Betithigung
des Auges für das richtige Auffassen der Formen c) Fertigkeit der Hand im leichten und
sicheren Darstellen des Gesehenen oder Vorgestellten; S. lnstructinn {ht- den Utiteri-icht
im F reihandzeichnen an Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen; 4. lnstructioti für
den Unterricht im Freihandzeichnen an Mittelscltulen, und soll das Zeichnen hier ein_ den
Formen- und Schötiheitssinn forderndes allgemeines Bildungsmittelsein, welches alsUn-
terrichtsgegenstsand nach didaktischen Gesetzen zu beiuudeln und zu lehren ist. Dem-
gemass hat der Zeichenunterricht hier den Zweck, neben technischer Fertigkeit die Vor-
stellungskraft, das Gedachtniss sowie das Fassungs- "und Darstellungsvermogen der Schüler
in dem Gebiete der Formen m licbst auszubilden. 5. lnstruction für den Unterricht im
Zeichnen an gewerblichen Fortbi dungsschulen, und soll, entsprechend dem Zwecke der
Fortbildungsschule als einer Lehranstalt für Schüler, welche sich einem gewerblichen
Berufe bereits zugevixendet haben, der Unterricht im Zeichnen hier jenes Mass von Fer-
tigkeit und Verstandniss in diesem Fache vermitteln, welches den Schüler befahigt, das
Erlernte in gewerblicher Beziehung nützlich anzuwenden.
(Kiinstler-Stzlpendien.) Wir lesen in der amtlichen Wiener Zeitung vom t6.Juni:
ln dem Staatsvoranschlage für das laufende Jahr ist der Betrag von 15.000 H. bewilligt,
welcher seiner Bestimmung zufolge in erster Richtung zu Auftragen auf dem Gebiete der
bildenden Kunst, dann zur Gewährung von Pensionen an Künstler, welche bereits Ver-
dienstliches geleistet haben, und schliesslich zur Errheilung von Stipendien an mittellose,
aber hotfnungsvolle Künstler verwendet werden soll. indem der Minister für Cultus und
Unterricht sich vorbehttlt, Kunstauftrdge zur Herstellung ütTentlicher Werke auf dem
Gebiete der liguralen Plastik und der Historienmalerei zu ertheilen und bezüglich der
Gewährung von Pensionen auch ohne Rücksicht auf specielle Bewerbungen vorzugehen,
werden alle Künstler aus dem Bereiche der Dichtkunst, Musik und der bildenden Künste
(Baukunst, Bildhauerei und Malerei) aus den im Reichsrathe vertretenen Königreichen
und Ländern. welche auf Zuwendung eines Stipendiums Anspruch zu haben glauben,
aufgefordert. sich diesfalls bis 30. Juni d. J. bei den betreffenden Länderstellen in Be-
werbung zu setzen. Die Gesuche haben zu enthalten: Die Darlegung des Bildungsganges
und der persönlichen Verhältnisse des Bewerbers, die Angabe der Art und Weise, in
welcher derselbe von dem Stipendium zum Zwecke der Ausbildung Gebrauch machen
will, und die Vorlage von Kunstproben des Gesuchstellers.
(Ans der Wiener Ktmstlerganosaenachatt.) Unter dem Vorsitze des Vorstandes
Herrn Rudolf Alt fand im Juni eine ausserordentliche Plenarversammlung statt, in der
eine Zuschrift des Herrn Dr. W. v. Catharin, Secretars Sr. kaiserl. Hoheit des Herrn
Erzherzogs Karl Ludwig, zur Verlesun kam, in welcher bekannt gegeben "wird, dass
Se. ltais. Hoheit der Herr Erzherzog-Protector einen Stiftdngsbetrag von 12.600 B. in
Silberrente der Genossenschaft gewidmet habe. Von dem Ertragnisse dißer-Stiftung
sollen alljährlich drei Medaillen zu je 30 Ducaten und zwar zwei an inllndische und eine
an ausländische Künstler vertheilt werden. Die Medaille soll das Porträt des Stifters mit
der Umschrift: nErzherzog Karl Ludwig, Protector- "und auf der "Reveßselte die Faeade
des Wiener Künstlerhauses tragen. Die Vertheilung dieser Preise erfolgt während Ader
Jahresausstellung, die Zuerkennung geschieht durch die Künstlergenossenschaft, der Herr
Erzherzog behält sich jedoch die Bestätigung vor. Die Kosten des Pragestockes so wie
sonstige aus dem Schwanken in der Goldwahrung sich ergebende Ditferenzen werden von
dem Stifter aus Eigenem bestritten. Aus den Activresten soll ein "Reisestlpentllum "geschirmt
werden, dessen Zuerkennung dem Herrn Erzherzog-Protector obliegt. Das Stikungscapital
verbleibt in der Verwaltung der Vtfiener Künstlergenossenschaft und fallt nur im Falle der
Auflösung derselben an den Stifter oder dessen Descendenten zurück. Se. k. Hoheit erwartet
von dem Vorstande der Wiener Künstlergenossenschaft die Vorlage der bezüglichen Stiftungs-
urkunde. Mit stürmischen Bravorufen wurde die Bekanntgabe dieser Zuschrift aufge-
nommen und über Antrag des Vorsitzenden "Sr. kais. Hoheit dem Heri-n Erzherzog-
Protector ein dreimaliges Hoch gebracht. Attsserdem wird eine Deputztion dGrKünstleP
genossenschaft den Dank derselben Sr. kais. Hoheit überbringen. Herr Granichstadten
theilt noch mit, dass das Resultat der Jahresausstellung ein befriedigendes gewesen,
indem inclusive der Provision per 641 fl. vom-Bilderverkaufe ein Betrag von 59m Gulden
eingenommen wurde. Hierauf wurde die Versammlung geschlossen.
(Dem Rechenschaftsberichte dea Steiermärkiaohen Vereins zur Forderung
der Knnstindastrle pro 1873) entnehmen wir folgende Daten:
"Das abgelaufene Jahr gehört der Wiener Weltausstellung an. Der Ausschuss war
bemüht, im Lande eine Sammlung von Gegenstanden der Kunstindustrie aus alter Zeit
zu Stande zu bringen und gelang es auch. in den Kunsthallen der Weltausstellung zu
beweisen, dass in Steiermark Sinn und Vcrstandniss für die Reliquien antiker Kunst-
industrie besteht. -