MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe X (1875 / 119)

Diese sind: 
I. Main Exhibition Building, die grosse Industriehalle, ein 
Parallelogramm von 1880 Fuss Länge und 4,64 Fuss Tiefe. Mit den 
vorspringenden Eingangshallen und den Thürmen in der Mitte und an 
den Ecken bedeckt das Gebäude eine Fläche von 936.oo8ÜFuss. Die 
Ansprüche an die architektonische Erscheinung eines derartigen Gebäudes 
scheinen auf das niederste Maass herabgedrückt zu sein. Drei Haupt- 
gänge (Centml Avenue oder Nzwe, 120 Fuss breit, North Avenue und 
South Avenue, IOO Fuss breit) ziehen sich durch die ganze Länge des 
Gebäudes hin; diesen entsprechen drei Quergänge oder Transepte von 
gleichen Breiten. Das I-Iauptschifi hat bis zum Dach 70 Fuss Höhe. 
Die Länder sind von Westen nach Osten geordnet: China, Japan, 
Liberia, Sandwichs-Inseln, Haiti, Argentinische Conföderation, Brasilien, 
Chili, Peru, Columbia, Ecuador, Venezuela, Nicaragua, San Salvador, 
Guatemala, Honduras, Mexico; diese Staaten und dazu 50 Fuss reservirter 
Raum nehmen ein Viertel des Ausstellungsraumes ein, hierauf folgen die 
Vereinigten Staaten mit einer Längenausdehnung von etwa 54.0 Fuss; 
dann Grossbritannien, Frankreich, Spanien mit ihren Colonien, Italien, 
Schweiz, Belgien, Niederlande und Dänemark, Deutsches Reich, Oester- 
reich-Ungarn (etwa 72 Fuss), Schweden und Norwegen, Russland, Türkei, 
Aegypten, Persien, Siam. 
Bekanntlich hat das Comite für das Arrangement der Ausstellung 
das sogenannte Rostsystern gewählt, um den Vorzug der Eintheilung der 
Pariser Ausstellung von 1867 vor allen früheren (und auch vor der Wiener) 
der Ausstellung zu Philadelphia zu sichern, ohne das System concen- 
trischer Kreise für die verschiedenen Industriezweige und der Kreisaus- 
schnitte für die Länder adoptiren zu müssen. Während also die Länder 
einander von Westen nach Osten folgen, gehen, von Süden nach Norden 
gerechnet, folgende acht Gruppen durch alle Länder: I. Rohstoffe; II. Stotfe 
und Fabricate zur Nahrung, für den Bedarf der Gewerbe, chemische etc. 
Präparate; III. Gewebe, Kleider etc.; IV. Einrichtungs- und Ausstattungs- 
gegenstände; V. Werkzeuge, Geräthe etc.; VII. Bildung und Unterricht; 
VIII. Ingenieur- und Bauwesen; X. Erfindungen. Die Gruppen VI. Mo- 
toren und Transportmittel, und IX. plastische und graphische Künste, 
werden in eigenen Gebäuden untergebracht. 
Nördlich von der lndustriehalle hat die Kunsthalle, Art Gallery, 
ihren Platz, ein Gebäude aus I-Iaustein, 365 Fuss lang, zio Fuss, tief, 
59 Fuss hoch, in v-moderner Renaissance: und mit einer Kuppel. Das- 
selbe ist augenscheinlich bestimmt, stehen zu bleiben, und soll auch wür- 
digen künstlerischen Schmuck erhalten. Der Grundriss zeigt eine grosse 
Vorhalle, von welcher auf beiden Seiten Arcaden längs Gartenanlagen 
zu den Eckpavillons führen; hinter der Vorhalle den grossen Mittelraum 
unter der Kuppel; zu beiden Seiten je 6 grösserc und kleinere Säle mit 
Oberlicht; auf der (nördlichen) Rückseite des Gebäudes wieder zwei Eck- 
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