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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe X (1875 / 115)

ob mit Wachspapier etc.), sowie alle weiteren Auskünfte über das benützte Negativ- oder

Positivverfahren, welche zur Beurtheilung der Leistung dienen können, zu verzeichnen.

Sendungen, für welche diese Angaben nicht in genügender Weise vorliegen, können aus

diesem Grunde von der Zulassungscommission zurückgewiesen werden.

g. Die eingesandten Bilder werden einer Vorprüfung durch eine Commission unterzogen,

 welche über deren Annahme oder Zurückweisung endgiltig entscheidet. Das Comite

der Gesellschaft will nicht vorhinein die Zahl der Bilder beschranken, welche jeder einzelne

 Aussteller einsenden darf, ladet aber alle Einsender ein, eine sorgfältige Auswahl

zu treifen.

Die Zulassungscommission besteht aus Vertrauensmännern der Direction des k. k.

Oesterr. Museums für Kunst und Industrie, aus dem Vorstande der photographischen Gesellschaft

 in Wien, dem Vorstands-Stellvertreter und dem Secretär, ferner aus drei vom

Plenum der Gesellschaft gewählten und drei von dem Comite delegirten Mitgliedern.

io. Die Zulassungscommission hat dafür Sorge zu tragen, dass nur mustergiltige

 Leistungen, die bisher bei einer Ausstellung in Wien noch nicht

zur Anschauung gebracht wurden, zugelassen werden.

i i. Zur Beurtheilung der Bilder wird eine Special-Jury eingesetzt, welcher der Vorstand

 der Gesellschaft Medaillen in Silber und Bronze zur Verfügung stellt. Die Aussteller

werden eingeladen werden, sich zur Wahl von sechs Jurymitgliedern am dritten Dienstag

im April 1875 im grünen Saale der kais Akademie der Wissenschaften um 7 Uhr Abends

einzuHnden. Jene österreichischen und ausländischen Aussteller, die verhindert sind, an

diesem Abend bei der Versammlung zu erscheinen, können ihre, mit der eigenhandigen

Unterschrift geleitigte Wahlliste in einem versiegelten Couvert einsenden. Dieser Brief

muss dem Vorstande (Herrn Dr. E. Hornig Wien, lIL, Hauptstrasse 9) vor dem Beginn

des Scrutiniums zukommen, welches an dein erwähnten Tage um 8 Uhr Abends stattfinden

 wird. Dem Coinile der Gesellschaft steht das Recht zu, drei Mitglieder der photographischen

 Gesellschaft in Wien als stimmberechtigte Mitglieder in die Special-Jury zu

berufen. Ausserdem ist das Comite der Gesellschaft berechtigt, drei Fachmänner als

Mitglieder der Jury aus dem Auslande zu berufen, wenn zu erwarten ist, dass die ausländischen

 Aussteller in der Jury nicht hinreichend vertreten erscheinen. Die Mitglieder

der Jury, welche Aussteller sind, stehen ausser Preisbewerbung.

I2. Die silbernen Medaillen können nur für hervorragende künstlerische und

technische Leistungen oder für wichtige Erfindungen und Verbesserungen zuerkannt

werden. Die Special-Jury ist berechtigt, für Erfindungen und Verbesserungen von aussergewöhnlicher

 Bedeutung ausser den Medaillen noch besondere Anerkennungsschreiben

zu votiren.

i3. setzt die zu entrichtenden Gebühren fest.

t4. 1m Falle der Abmeldung oder Zurückweisung einzelner Bilder wird die entsprechende

 Gebühr zurückgestellt werden.

i5. Die Bilder dürfen nicht vor Schluss der Ausstellung zurückgezogen werden,

auch nicht im Falle einer etwaigen Verlängerung.

16. Die Aussteller oder deren Bevollmac tigte müssen binnen acht Tagen nach

dem definitiven Schluss der Ausstellung ihre Objecte aus den Räumen des k. k. Oesterr.

Museums ihr Kunst und Industrie entfernen.

i7. Der Eintritt zur Ausstellung ist an das für den Besuch des k. k. Oesterr. Museums

 für Kunst und Industrie bestehende Reglement gebunden.

Die Photographische Gesellschaft in Wien.

Dr. E. Hornig, A. v. Melingo, Fritz Luckhardt,

d. Z. Vorstand. d. Z. Vorstand-Stellvertreter. d. Z. Secretär.

Bücher-Revue.

wDie Glasindustrieu; ihre Geschichte, gegenwärtige Entwickelung und

Statistik. Im Vereine mit Dr. Albert Ilg und W. Böheirn herausgegeben

 von L. Lobmeyr. Stuttgart, W. Spemann, 1875.

Dieses von uns bereits angezeigte Werk entstand in Folge einer Anregung von

Seiten des n. o. Gewerbevereines. welcher den Glasfabrikanten L. Lobrneyr ersuchte,

uber den Stand der Glasindustrie, wie sich dieselbe auf der Wiener Weltausstellung dargestellt

 habe, Bericht zu erstatten. Herr Lobmeyr entledigte sich des Auftrages in der

umfassenden Vlfeise, dass er in Gemeinschaft mit den beiden obengenannlen Herren den

Versuch machte, ein möglichst vollständiges Werk über jenen Gegenstand herauszugeben,
            
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