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2. Bei der Champagner-Fabrikation.
Bei der Fabrikation von Champagner werden Arbeiterinnen nur zum Flaschen
waschen und zum Etiquettiren verwendet.
Von den Arbeiterinnen dieser Fabrikationszweige sind viele verheirathet. Dieselben
sind im Allgemeinen als sparsam und als nett in Kleidung und Wohnung zu bezeichnen.
Die Arbeitsstunden, Ruhepausen eingerechnet, sind von 6 Uhr Früh bis 6 Uhr
Abends im Sommer und von 7 Uhr Früh bis '/ 2 7 Uhr Abends im Winter. Die Arbeiten
werden im Fabrikslocale verrichtet.
Gegenwärtig werden in dieser Industrie in Wien ungefähr 150 bis 180 Arbeiterinnen
verwendet.
Erzeugung’ von ( onditorwaaren.
In den Geschäften der Zucker- und Kuchenbäcker werden Mädchen und Frauen,
vorwiegend im Alter von 16 bis 30 Jahren, als Verkäuferinnen und zu leichten
Hilfsarbeiten (Einwickeln von Bonbons, Einpacken der Waaren etc.) verwendet; ein
zelne helfen auch bei der Verbuchung.
In Wien sind bei 200 Mädchen, meistens Deutsche, beschäftigt. Sie wohnen
grösstentheils bei den Arbeitgebern und beziehen nebst ganzer Verpflegung einen Monats
lohn von 8 bis 20 fl., im Durchschnitte von 12 fl. Sie sind per Tag, die Ruhepausen
inbegriffen, 10—14 Stunden im Geschäfte.
In dem hier angeführten Industriezweige, wie bei manchen anderen in die Gruppe
der Nahrungs- und Genussmittel gehörigen Gewerben, wäre das Arbeitsgebiet für das weib
liche Geschlecht noch einer grossen Erweiterung fähig. Es gilt dies nicht nur bezüglich
solcher Artikel, deren Erzeugung unmittelbar in den Bereich dieser Gewerbe gehört, wie
die Erzeugung von Bäckereien, Bonbons und sonstigen Conditorwaaren, sondern auch von
anderen, mit ihnen in Zusammenhang stehenden Arbeiten. Dahin gehören das Schälen und
Vorrichten des Einsiedobstes, das Vorrichten und Schneiden des Papiers zu Bonbons, die
Erzeugung feiner Zuckerbäcker-Enveloppes u. dgl. Galanteriearbeiten, welche — besonders
zur Weihnachtszeit stark begehrt — gegenwärtig grösstentheils aus Frankreich und Deutsch
land bezogen werden.
Lebzelterei.
In diesem Industriezweige, welcher nur Gewerbe von geringem fietriebsumfange
zählt, kommen weibliche Arbeitskräfte blos insoferne zur Verwendung, als einige leichte
Arbeiten, wie: Zurichten der Mandeln, Belegen der Lebkuchenstücke mit Mandeln oder
mit Zuckerglasur, Packetiren des Lebkuchens u. s. w., theils von den Frauen und Töchtern
der Gewerbsinhaber selbst, theils von dem weiblichen Dienstpersonale besorgt werden.
Letztere haben nebst vollständiger Verpflegung einen Monatslohn von 7 bis 16 fl.