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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 126)

ä:

Die Vernehmung der Sachverständigen fand im Reichskanzleramte

zu Berlin in den Tagen vom 3. bis 12. Mai 1875 statt.

Bei diesen Vernehmungen trat eine überraschende, kaum erwartete

Uebereinstimmung der Ansichten hervor. Mit geringen Ausnahmen sprachen

sich die Sachverständigen übereinstimmend dahin aus, dass der schleunige

Erlass eines Musterschutzgesetzes ein dringendes Bedürfniss für Deutschland

 sei, dass das Zurückbleiben der deutschen Kunstindustrie hinter anderen

 Ländern wesentlich eine Folge der bisherigen gesetzlichen Schutzlosigkeit

 industrieller Erzeugnisse sei und dass von dem Erlasse eines

Musterschutzgesetzes ein baldiger -und mächtiger Aufschwung der deutschen

 Industrie mit Sicherheit erwartet werden dürfe. Es wurde namentlich

 wiederholt auf das Bestimmteste betont, dass die deutschen Arbeiter,

Zeichner und Fabrikanten in geistiger Beziehung, wie schon ein Blick auf

die Meisterwerke früherer Jahrhunderte lehre, den Ausländern vollständig

ebenbürtig seien, dass sie aber ihre Fähigkeiten bisher nicht hätten frei

entwickeln können, weil ihnen der Schutz gegen unbefugte Nachbildung

entzogen gewesen sei. Die Künstler hätten ihre Kräfte bisher der Industrie

 nicht zugewendet, weil sie von den Fabrikanten für ihre Mühewaltungen

 und fiir die Herstellung neuer und origineller -Muster und Modelle

keinen ausreichenden Lohn erhalten hätten, und die Fabrikanten wiederum

seien nicht in der Lage gewesen, die Künstler entsprechend zu honoriren,

weil ihre Fabricate keinen Schutz gegen unbefugte Nachbildung besassen.

Es wurde überdies hervorgehoben. dass ein solches Gesetz vom Standpunkte

 der Moral dringend geboten sei, indem es als sittlich verwerflich

erachtet werden müsse, dass Jemand das wohlerworbene Eigenthum eines

Anderen und dessen geistige Productionen sich unbefugter Weise aneigne

und den Urheber um den Lohn und die Früchte seiner Arbeit bringe.

Auch über die Einzelbestimmungen, welche in das zu erlassende

Gesetz aufzunehmen seien, sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen

übereinstimmend aus und es bildeten daher diese Verhandlungen ein sehr

reichhaltiges und werthvolles Material für die künftige Gesetzgebung auf

dem Gebiete der Kunstindustrie, sowie des Muster- und Modellenwesens.

Mit Rücksicht auf diesesiErgebniss der iEnquete beschloss der Bundesrath

 -unter dem 4. Juni 1875: Das Reichskanzleramt mit Formulirung

entsprechender Gesetzesbestimmungen zu beauftragen.

Mit der Ausarbeitung der betreffenden Gesetze wurde Prof. Dr.

Da mbach betraut, welcher bereits an den Enquäteverhandlungen als

Commissarius des Reichskanzleramtes Theil genommen hatte.

Die Gesetzentwürfe wurden im September 1875 beendigt und unter

dem 25. September vom Reichskanzleramte dem Bundesrath zur Beschlussfassung

 vorgelegt.

Es waren:

I. ein Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Werken der

bildenden Künste;
            
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