MAK

Full text: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 140)

ALL, w, 
der Ausstellung besorgt die k. k. Central-Commission auf Kosten des be- 
willigten Ausstellungscredits. 
4. Ausserdern übernimmt die Central-Commission für iene Aussteller, 
welche nicht eigene Bedienstete oder Agenten aufstellen, oder, obschon 
sie eigene Vertreter haben, und solches beanspruchen, .die nachfolgenden 
Leistungen: Die Aufstellung der Objecte, die Vertretung gegenüber der 
Jury und in geschäftlicher Beziehung, endlich die Verpackung und Expe- 
dition der unverkauft gebliebenen Ausstellungsgüter nach beendeter Aus- 
stellung. ' 
5. Für Beschädigung und Verluste, welche ungeachtet der getroffenen 
Vorkehrungen während des Transportes oder beim Aus- und Einpacken, 
oder im Laufe der Ausstellung eintreten, übernimmt die (Zentral-Com- 
mission keine Verantwortung. " 
6. Die Transportkosten für die Ausstellungsobjecte, wegen deren 
thunlichster Ermässigung sich die Central-Commission bei den betreffenden 
Bahnverwaltungen verwenden wird, fallen den Ausstellern zur Last. Nur 
für ganz besonders werthvoillei Beiträge, welche von' notorisch unbemit- 
telten Gewerbetreibenden zur Ausstellung beigestellt werden, kann in 
seltenen Ausnahmsfällen auf Antrag des betreffenden Filial-Comites 
der Betrag der Transportkosten auf den Ausstellungscredit übernommen 
werden. ' ' ' 
.7. Um in der österreichischen Abtheilung eine geschmackvolle An- 
ordnung und einen harmonischen Gesammteindruickhervorzubringen, wird 
rechtzeitig dafür gesorgt, für jede Gruppe, resp. Classe, bei welcher dies 
thunlich ist, einheitliche Typen der Schaukästen", gedeckten Pulte und, 
Trophäen hCTZUSIEllBH: 
Auf diesem Wege wird es den Ausstellern, welchen überhaupt mög- 
lichst geringe Lasten auferlegt werden sollen, ermöglicht werden, um 
einen niedrigen, nach Quadratmeter zu berechnenden Betrag die nach 
diesen Typen angefertigten lnstallations-Objecte von der Central-Com- 
"mission zu beziehen. Gegenüber notorisch unbemittelten Gewerbetrei- 
benden, welche werthvolle Beiträge zur Ausstellung anmelden, kann auf 
Antrag des betreffenden Filial-Comites von der Ersatzforderung des auf 
ihre Exposition entfallenden Installationsbeitrags ausnahmsweise abgegangen 
werden. 
Von den officiell ausgestellten Typen abweichende Schaukästen oder 
Trophäen werden nur dann zur Ausstellung zugelassen, wenn Zeichnung 
und Grundriss derselben der Central-Commission vorgelegt und von 
dieser in Hinblick auf das Gesammt-Arrangement zur Annahme geeignet 
erkannt werden und das ausgeführte Object vollkommen der Zeichnung 
entspricht. V ' 
8. Vom französischen General-Commissär wird die Verfassung eines 
methodischen, die Producte aller Nationen umfassenden Katalogs veran- 
5.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.