K27
(die Absolvirung in einem Jahre) erfahrungsmassig nur von solchen Aspiranten erreicht,
welche bei ihrem Eintritte in das Seminar schon eine nicht unbedeutende Vorbildung im
Zeichnen und eine gute Begabung besitzenu. Hierbei ist noch zu bemerken, dass eigentlich
das Berliner Zeichenlehrcr-Seminar - wegen des einjährigen Cursus - keine Schulanstalt
im gewöhnlichen Sinne ist; an dieser Anstalt gehen alle Curse gleichzeitig nebeneinander
her, keiner stützt sich auf den anderen. Der Eintretende hat - bei der ungeheuer
grossen Zahl von wöchentlich 58 Stunden - alles gleichzeitig zu betreiben, sowohl Linearzeichnen.
Projectionslehre, Perspective, Licht- und Schattenlehre als auch die ersten
Elemente des Freihandzeichnens, das Zeichnen und Componiren von Ornamenten, das
Zeichnen des menschlichen Körpers und seiner Theile, das Zeichnen nach der Antike,
Anatomie und Projectionslehre des menschlichen Körpers, Kunstgeschichte u. s. w. -
eine total unmögliche Leistung; es existirt keine Vorprüfung und selbstverständlich findet
auch keine Versetzung in höhere Curse statt.
Wenn wir einen mindestens dreijährigen Cursus mit streng gegliedertem methodischen
Lehrgange vorzuschlagen uns erlauben und fordern, dass niemand in einem höheren
Cursus eintreten darf, den das Lehrercollegium nicht reif dafür hält, so verlangen wir
damit nicht etwas Ausserordentliches; die Zeichenlehrer-Seminare in YVien und Budapest
haben einen dreijährigen Cursus eingeführt, sogar mit einem zweijährigen Vorcursus
für solche, welche ein gewisses Mass im Zeichnen noch nicht überwunden haben.
Freilich wird nicht jeder einzelne Staat des deutschen Reiches ein derartiges vollkommenes
Zeichenlehrer-Seminar einrichten können. Es bliebe hier nur übrig, mit anderen
Staaten ein zweckmassiges Abkommen zu treffen oder die Zeichenlehrer auf den
polytechnischen Hochschulen auszubilden, vorausgesetzt, dass noch einige wenige Spezialcurse
für Zeichenlehrer an diesen Anstalten eingerichtet würden.
Die Kunst-Akademien halten wir nicht für geeignete Anstalten zur Ausbildung der
Zeichenlehrer, indem dieselben ganz andere Zwecke verfolgen; trotzdem müsste es moglich
werden, dass diejenigen. welche eine Kunstakademie absolvirten, ebenfalls zur fachlichen
Prüfung zugelassen werden, nachdem sie auf kürzere Zeit als Hospitanten ein
Zeichenlehrer-Seminar besucht haben.
Ad 3c.
Befähigung zum Unterrichte in drei Lehrfächern.
Eine an sich sehr eingehende und tüchtige Specialfachbildung kann noch nicht als
ausreichend angesehen werden für einen Lehrer an einer höheren wissenschaftlichen Lehranstalt.
Einmal würde der Zeichenlehrer mit nur einseitiger Lehrbefähigung z. B. an
Gymnasien keine hinreichende Beschäftigung finden können, indem - wenigstens vorläufig
- die für einen ordentlichen Lehrer vorgeschriebene Stundenzahl nicht erreicht würde,
dann aber hat man allgemein die Erfahrung gemacht, dass die Speciallehrer für einzelne
Facher nicht di enigen Erfolge erzielen, die man wohl erwarten dürfte; auch kann ein
Speciallehrer irgend eine Vertretung übernehmen. Wir verlangen deshalb - um eine
Gleichberechtigung mit den anderen Lehrern fordern zu können - nicht nur die Facultas
im Zeichnen sondern dieselbe noch in wenigstens zwei anderen Fächern.
Wird die Lehrbefähigung für drei Unterrichtsfächer zugegeben, so möchte sich
ausser der für Zeichnen sofort die Facultas für Geometrie empfehlen. Schon jetzt verlangt
man von einem tüchtigen Zeichenlehrer, dass seine Kenntnisse in der rein geometrischen
Wissenschaft grosser sind als die der augenblicklich an den deutschen Universitäten
ausgebildeten Mathematiker. Die Mathematik wird an den deutschen Universitäten
äusserst einseitig gelehrt, es werden eigentlich nur Algebraisten ausgebildet; eine ganze
Reihe von Universitäten hat keinen einzigen Lehrstuhl für reine Geometrie - nebenher
wird ein kurzer Abriss der synthetischen Geometrie gegeben, selten ein wissenschaftlicher
Vortrag über elementare Geometrie und an keiner Universität wird darstellende Geometrie
gelehrt. Es ist deshalb gar nicht auffallig, dass sonst sehr tüchtige Mathematiker, ja sogar
berühmte Universitätslehrer, so gut wie gar keine Raumanschauung haben. Der von der
Universität entlassene Lehrer für Mathematik kann demnach die Geometrie nur nach den
wenigen Erinnerungen aus seiner eigenen Schulzeit mit Hilfe der ihm von anderer Seite
empfohlenen oder von ihm selbst ohne kritische Auswahl eingeführten Lehrbücher lehren.
Ist es doch Thatsache, dass nur eine äusserst geringe Anzahl von geometrischen Lehrbüchern
nach heuristischer Methode vorhanden ist. Das mag auch der Grund sein, dass
die Abiturienten sowohl der Gymnasien als der Realschulen kaum nennenswerthe geometrische
Kenntnisse besitzen. Die Lehrercollegicn der sarnmtlichen polytechnischen Hochschulen
führen begründete Klage, dass die geometrischen Kenntnisse der zur Aufnahme
Berechtigten äusserst mangelhaft sind, so mangelhaft, dass die Geometrie fast ohne jede
Voraussetzung an diesen Anstalten gelehrt werden muss; die Raümanschauung ist ganz
und gar unausgebildet geblieben.