Bestrebungen mit allen Kräften zu unterstützen. Der Verein deutscher Zeichenlehrer
lasst statutgemass nur allein Fachgenossen als Mitglieder zu und zahlt augenblicklich über
zoo Mitglieder aus allen Staaten des deutschen Reiches; wir glauben daher, dass es uns
wohl nicht als Ueberhebung ausgelegt werden kann, wenn wir uns die Aufgabe gestellt
haben, an der allseitig herbeigesehnten Hebung des Zeichenunterrichtes mitzuwirken; ja,
wir glauben nicht unbescheiden zu erscheinen, wenn wir die Meinung aussprechen, dass
wohl die Vereinigung einer so grossen Zahl von Fachmannern im Stande ist, beachtens-
werthe Vorschlage den hohen Unterrichtsbehürden zu unterbreiten.
Ad x.
Einführung des obligatorischen Zeichenunterrichtes an allen höheren
wissenschaftlichen Schul-Anstalten.
Der grösste, empßndlichste und auch schon allgemein anerkannte Uebelstand ist
der facultative Zeichenunterricht in den oberen Classen der Gymnasien - im König-
reiche Sachsen inclusive Quarta, während für Realschulen sogar das Freihandzeichnen in
den 3 oberen Classen nur facultativ ist. - Durch das Urtheil bewährter Schulmanner
(z. B. in den Berliner Octoberconferenzen 1874) ist festgestellt, dass jeder facultative Un-
terricht selten mit Erfolg begleitet ist, jedenfalls in keinem Verhältnisse mit der aufge-
wendeten Zeit, ganz abgesehen davon, dass den Schülern und deren Eltern bei der
Erwägung der Theilnahme oder Nichttheilnahme die Kritik über ein allgemeines Bildungs-
mittel zugestanden wird, zu der sie durchaus nicht befähigt sind. Die lässige Behand-
lungsweise irgend eines Unterrichtsgegenstandes übt ausserdem auf die Stellung des be-
trelTenden Lehrers und auf die ganze Erziehung des Schülers einen ungünstigen Einfluss
aus, aber gerade der Zeichenunterricht hat insbesondere darunter zu leiden, weil im
Allgemeinen sowohl die anderen Lehrer als auch die Directoren über die Wichtigkeit
dieses Unterrichtszweiges nicht informirt sind und deshalb bei der Wahl des Schülers
vielfach einen abrathenden Standpunkt zu Gunsten der von ihnen vertretenen Disciplinen
einnehmen, der in vielen Fallen sogar zu einem Verbote der Theilnahme geführt hat.
Gerade das Gymnasium, welches sich die hohe Aufgabe stellt, seinen Schülern eine
vollständige harmonische Ausbildung der geistigen Krafte zu geben, sollte diesen Unter-
richtszweig nicht vernachlässigen, da das Studium der alten Sprachen nur allein in Ver-
bindung mit dem pädagogisch richtig erthcilten Zeichenunterrichte den Schüler in das
classische Alterthum einzuführen im Stande sein dürfte; durch den Sprachunterricht allein
geschieht diese Einführung nur einseitig; erst der durch den Zeichenunterricht erweckte
und gennhrte Kunstsinn befähigt die Schüler, das Alterthum zu verstehen und zu würdigen,
- freilich unter der Voraussetzung, dass das Schulzeichnen nicht als eine rein technische
manuelle Fertigkeit, sondern als die Entwickelung derjenigen Fähigkeit, welche das Schone
und das echt Künstlerische würdigen lehrt, angesehen wird. Wir unterlassen hier die
weitere Ausführung und erlauben uns auf unsere Petition vom 26. August 1875, betreffend
die Beibehaltung des obligatorischen Zeichenunterrichtes in den oberen Classen der Real-
schulen, hinzuweisen, welche Petition an das preussische Unterrichtsministerium gerichtet
war, aber auch allen oberen Schulbehörden sammtlicher Staaten des deutschen Reiches
zur Kenntnissnahme rnitgetheilt wurde.
Erweiterung des Zeichenunterrichtes.
Was die Erweiterung des Zeichenunterrichtes durch Einräumung einer grüsseren
Stundenzahl betritft, so berufen wir uns auf die Forderungen, welche die Lehrercollegien
sammtlicher polytechnischen Hochschulen stellen, und machen wir insbesondere auf die
Ergebnisse der von dem preussischen Herrn Handelsminister am 6. und 7. April vorigen
Jahres berufeneniConferenz zur Berathung von Reformen im Ausbildungsgange der preus-
sischen Staatsbaubeamten aufmerksam, in welcher sich alle Stimmen in dem Wunsche
vereinigten, dass bei den unausbleiblichen Reformen, welche die Lehrpläne des Gymnasiums
und der Realschule in nächster Zeit erfahren durften, dem Zeichenunterrichte eine her-
vorragende Bedeutung und eine bessere Pflege zu Theil werden moge.
Ad 2.
Ernennung von Special-lnpectoren für den Zeichenunterricht.
Wir erlauben uns auf die Petition, betrelfend die Ernennung von sachverstandigen
Zeichen-lnspectoren, hinzuweisen, welche am 8. August 1875 den hohen obersten Unter-
richtsbehorden sammtlicher Staaten des deutschen Reiches von dem Vorstande unseres
Vereines unterbreitet wurde. Wir haben nur noch hinzuzufügen, dass in Oesterreich laut
Verordnung des k. k. österreichischen Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom
7. Februar 1877 eine derartige lnspection in ausgedehntester NVeise eingeführt wurde,
und dass, wie wir vernehmen, schon in der kurzen verflossenen Zeit die segensreiche