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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 143)

Bestrebungen mit allen Kräften zu unterstützen. Der Verein deutscher Zeichenlehrer

lasst statutgemass nur allein Fachgenossen als Mitglieder zu und zahlt augenblicklich über

zoo Mitglieder aus allen Staaten des deutschen Reiches; wir glauben daher, dass es uns

wohl nicht als Ueberhebung ausgelegt werden kann, wenn wir uns die Aufgabe gestellt

haben, an der allseitig herbeigesehnten Hebung des Zeichenunterrichtes mitzuwirken; ja,

wir glauben nicht unbescheiden zu erscheinen, wenn wir die Meinung aussprechen, dass

wohl die Vereinigung einer so grossen Zahl von Fachmannern im Stande ist, beachtenswerthe

 Vorschlage den hohen Unterrichtsbehürden zu unterbreiten.

Ad x.

Einführung des obligatorischen Zeichenunterrichtes an allen höheren

wissenschaftlichen Schul-Anstalten.

Der grösste, empßndlichste und auch schon allgemein anerkannte Uebelstand ist

der facultative Zeichenunterricht in den oberen Classen der Gymnasien - im Königreiche

 Sachsen inclusive Quarta, während für Realschulen sogar das Freihandzeichnen in

den 3 oberen Classen nur facultativ ist. - Durch das Urtheil bewährter Schulmanner

(z. B. in den Berliner Octoberconferenzen 1874) ist festgestellt, dass jeder facultative Unterricht

 selten mit Erfolg begleitet ist, jedenfalls in keinem Verhältnisse mit der aufgewendeten

 Zeit, ganz abgesehen davon, dass den Schülern und deren Eltern bei der

Erwägung der Theilnahme oder Nichttheilnahme die Kritik über ein allgemeines Bildungsmittel

 zugestanden wird, zu der sie durchaus nicht befähigt sind. Die lässige Behandlungsweise

 irgend eines Unterrichtsgegenstandes übt ausserdem auf die Stellung des betrelTenden

 Lehrers und auf die ganze Erziehung des Schülers einen ungünstigen Einfluss

aus, aber gerade der Zeichenunterricht hat insbesondere darunter zu leiden, weil im

Allgemeinen sowohl die anderen Lehrer als auch die Directoren über die Wichtigkeit

dieses Unterrichtszweiges nicht informirt sind und deshalb bei der Wahl des Schülers

vielfach einen abrathenden Standpunkt zu Gunsten der von ihnen vertretenen Disciplinen

einnehmen, der in vielen Fallen sogar zu einem Verbote der Theilnahme geführt hat.

Gerade das Gymnasium, welches sich die hohe Aufgabe stellt, seinen Schülern eine

vollständige harmonische Ausbildung der geistigen Krafte zu geben, sollte diesen Unterrichtszweig

 nicht vernachlässigen, da das Studium der alten Sprachen nur allein in Verbindung

 mit dem pädagogisch richtig erthcilten Zeichenunterrichte den Schüler in das

classische Alterthum einzuführen im Stande sein dürfte; durch den Sprachunterricht allein

geschieht diese Einführung nur einseitig; erst der durch den Zeichenunterricht erweckte

und gennhrte Kunstsinn befähigt die Schüler, das Alterthum zu verstehen und zu würdigen,

- freilich unter der Voraussetzung, dass das Schulzeichnen nicht als eine rein technische

manuelle Fertigkeit, sondern als die Entwickelung derjenigen Fähigkeit, welche das Schone

und das echt Künstlerische würdigen lehrt, angesehen wird. Wir unterlassen hier die

weitere Ausführung und erlauben uns auf unsere Petition vom 26. August 1875, betreffend

die Beibehaltung des obligatorischen Zeichenunterrichtes in den oberen Classen der Realschulen,

 hinzuweisen, welche Petition an das preussische Unterrichtsministerium gerichtet

war, aber auch allen oberen Schulbehörden sammtlicher Staaten des deutschen Reiches

zur Kenntnissnahme rnitgetheilt wurde.

Erweiterung des Zeichenunterrichtes.

Was die Erweiterung des Zeichenunterrichtes durch Einräumung einer grüsseren

Stundenzahl betritft, so berufen wir uns auf die Forderungen, welche die Lehrercollegien

sammtlicher polytechnischen Hochschulen stellen, und machen wir insbesondere auf die

Ergebnisse der von dem preussischen Herrn Handelsminister am 6. und 7. April vorigen

Jahres berufeneniConferenz zur Berathung von Reformen im Ausbildungsgange der preussischen

 Staatsbaubeamten aufmerksam, in welcher sich alle Stimmen in dem Wunsche

vereinigten, dass bei den unausbleiblichen Reformen, welche die Lehrpläne des Gymnasiums

und der Realschule in nächster Zeit erfahren durften, dem Zeichenunterrichte eine hervorragende

 Bedeutung und eine bessere Pflege zu Theil werden moge.

Ad 2.

Ernennung von Special-lnpectoren für den Zeichenunterricht.

Wir erlauben uns auf die Petition, betrelfend die Ernennung von sachverstandigen

Zeichen-lnspectoren, hinzuweisen, welche am 8. August 1875 den hohen obersten Unterrichtsbehorden

 sammtlicher Staaten des deutschen Reiches von dem Vorstande unseres

Vereines unterbreitet wurde. Wir haben nur noch hinzuzufügen, dass in Oesterreich laut

Verordnung des k. k. österreichischen Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom

7. Februar 1877 eine derartige lnspection in ausgedehntester NVeise eingeführt wurde,

und dass, wie wir vernehmen, schon in der kurzen verflossenen Zeit die segensreiche
            
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