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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 144)

Minhallunußn des k. k. llastarreinh. Museums 
KUNST UND INDUSTRIE. 
(Monatschrift für Kunst und Kunstgewerbe.) 
Am x. eines jeden Monats erscheint eine Nummer. - Abonnementspreis per Jahr H. 4.- 
Redacteur Bruno Buehor. Expedition von C. Gerohfs Sohn. 
Man abonnirf im Museum, bei Gerold 6x Comp., durch die Postanstallen, sowie durch 
alle Buch- und Kunsthandlungen. 
N1, 144, WIEN, x. Slzvreum-zn 1877. Xi], Jghrg, 
  
Inhalt: als deuuc e Musterschulzgesetz vom u. Jänner 1876. - Ausslellu m Amslerd m. - Die 
_ uush. In usrrib-jmd Qewerbeausslelluug m Leltmerin, - Statut r die k. k. unslschulc 
m Krakau. - Kleinere Mmhcüungen. 
   
  
Das dsutsulw llustersehutzgesotz vom II. lälmsr 1876. 
Vßrtrag. gehalten im k. k. Öesterr. Museum für Kunst und lndustrie 
. von Dr. Emil Steinbach. 
In der jüngstvergangenen Zeit erheben sich aus den Kreisen der Kunst- 
industrie vielfache Rufe nach einer Reform unserer Musterschutzgesetz- 
gebung. Diese Rufe lassen es als dringend geboten erscheinen, unsere Auf- 
merksamkeit auch auf das zu lenken; was auf diesem Gebiete ausserhalb 
unseresVaterlandes vorgeht und da gewahren wir denn, dass insbesondere in 
jenem Staate; dessen Vorgehen wir auf allen Gebieten der Gesetzgebung 
am meisten zu berücksichtigen haben, weil die Culturverhältnisse desselben 
vielfache Parallelen mit unserer Heimat zulassen - nämlich in Deutsch- 
land - in allerjlingster Zeit eine ganz neue Gesetzgebung auf unserem 
Gebiete geschaffen werden ist - das deutsche Musterschutzgesetz vom 
n. Jänner 1876. Mit dem Inhalte dieses Gesetzes, so weit dies die kurze 
mir gegännte Zeit zulässt, bekanntzumachen, die hauptsächlichsten Unter- 
schiede desselben gegenüber unserer derzeit in Kraft stehenden Muster- 
schutzgesetzgebung hervorzuheben, insbesondere aber zu erwägen, inwie- 
fern die Befolgung der von dem deutschen Gesetze eingeschlagenen Wege 
geeignet wäre, den bei uns erhobenen Beschwerden abzuhelfen, - das 
soll meine Aufgabe sein, und ich bitte Sie, verehrte Anwesende, mir bei 
der Besprechung dieses an sich etwas trockenen, für die weitere Entwick- 
lung unserer Kunstindustrie aber gewiss äusserst wichtigen Gegenstandes 
auf einige Zeit Ihre geneigte Aufmerksamkeit zu schenken. 
Die Erlassung eines Musterschutzgesetzes für Deutschland muss als 
ein grosser Fortschritt bezeichnet werden. Es hat jedoch sehr lange ge- 
dauert, bis die richtige Einsicht über die Nothwendigkeit eines solchen Ge- 
1817- 9
	        
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