setzes bei unseren Nachbarn sich Bahn gebrochen hat und mit einem
gewissen Stolze darf es hervorgehoben werden, dass Oesterreich einer
geordneten Musterschutzgesetzgebung sich bereits seit dem Jahre 1858
erfreut - ein Resultat, welches in erster Linie dem schon in jener Zeit
an den Tag getretenen richtigen Verständnisse unserer Kunstindustriellen
für diese Frage zugeschrieben werden darf.
Hochinteressant ist dagegen die Wandlung der Anschauungen, welche
in Betreff dieser Frage in Deutschland sich vollzogen hat.
ln früherer Zeit, ja noch bis vor einigen Jahren, waren die Gegner
des Musterschutzes in Deutschland in der entschiedenen Mehrheit. Anhänger
der verschiedensten Parteien waren in dieser Frage einerlei Meinung.
So spricht sich beispielsweise das Handwörterbuch der Volkswirthschaftslehre
von Rentzsch, in welchem bekanntlich die Anschauungen der deutschen
Manchesterpartei zum Ausdrucke gelangt sind, in dem betreEenden
Artikel dahin aus, dass Muster, genau betrachtet,_ nicht etwas Neues
enthalten, wie Patente und schon deshalb auf den Schutz des Gesetzes
keinen Anspruch machen können; dass Musterschutzgesetze mit Rücksicht
auf die Schwierigkeit der Constatirung einer wirklichen Nachahmung
sehr leicht umgangen werden können und daher demjenigen, welchen sie
schützen sollen, nur die falsche und nachtheilige Meinung einer nicht vorhandenen
Sicherheit gewähren, dass der Schutz der Muster und insbesondere
die Rechtsverfolgung im Falle der Verletzung zu viel Mühe und Kosten
verursache und dass endlich auch ein Muster gar nicht wichtig genug
sei, um v-mit Hilfe etwaiger Zweckmässigkeitsgründe und je nach Ermessen
der Behörden oEen gegen die Gesetze der Gütererzeugung und Giitervertheilung
sündigen zu lassenm
Aber auch Schäüle, der doch der eben genannten Partei durchaus
nicht angehört, spricht sich in seiner Monographie über vdie ausschliessenden
Absatzverhältnisses- aus ganz ähnlichen Gründen ebenso rückhaltslos
gegen den Musterschutz aus, insbesondere aber auch deshalb, weil die
Grenze zwischen erlaubter Reproduction und unerlaubter Contrefacon
überhaupt nicht zu finden sei.
Im Jahre 1854 hatte auch die preussische Regierung die Handelskammern
und kaufmännischen Corporationen aufgefordert, sich darüber
zu äussern, ob ein Musterschutzgesetz gewünscht werde und wie es auszuführen
sei. Das Resultat dieser Enquete war, dass sich von 62 einvernommenen
Corporationen 46 gegen und nur 16 für die Einführung des
Musterschutzes aussprachen.
ln neuerer Zeit erst traten zwei Ereignisse ein, welche die Ansichten
über diese Frage in Deutschland in hohem Grade zu beeinflussen geeignet
waren und in der That eine durchgreifende Aenderung der Anschauungen
in verhältnissmässig sehr kurzer Zeit bewirkten.
Einmal nämlich zeigte sich auf der Wiener Weltausstellung vom Jahre
x873, dass Deutschland, so schöne Erfolge seine Industrie im Ganzen auch