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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 144)

setzes bei unseren Nachbarn sich Bahn gebrochen hat und mit einem

gewissen Stolze darf es hervorgehoben werden, dass Oesterreich einer

geordneten Musterschutzgesetzgebung sich bereits seit dem Jahre 1858

erfreut - ein Resultat, welches in erster Linie dem schon in jener Zeit

an den Tag getretenen richtigen Verständnisse unserer Kunstindustriellen

für diese Frage zugeschrieben werden darf.

Hochinteressant ist dagegen die Wandlung der Anschauungen, welche

in Betreff dieser Frage in Deutschland sich vollzogen hat.

ln früherer Zeit, ja noch bis vor einigen Jahren, waren die Gegner

des Musterschutzes in Deutschland in der entschiedenen Mehrheit. Anhänger

 der verschiedensten Parteien waren in dieser Frage einerlei Meinung.

So spricht sich beispielsweise das Handwörterbuch der Volkswirthschaftslehre

 von Rentzsch, in welchem bekanntlich die Anschauungen der deutschen

 Manchesterpartei zum Ausdrucke gelangt sind, in dem betreEenden

Artikel dahin aus, dass Muster, genau betrachtet,_ nicht etwas Neues

enthalten, wie Patente und schon deshalb auf den Schutz des Gesetzes

keinen Anspruch machen können; dass Musterschutzgesetze mit Rücksicht

auf die Schwierigkeit der Constatirung einer wirklichen Nachahmung

sehr leicht umgangen werden können und daher demjenigen, welchen sie

schützen sollen, nur die falsche und nachtheilige Meinung einer nicht vorhandenen

 Sicherheit gewähren, dass der Schutz der Muster und insbesondere

die Rechtsverfolgung im Falle der Verletzung zu viel Mühe und Kosten

verursache und dass endlich auch ein Muster gar nicht wichtig genug

sei, um v-mit Hilfe etwaiger Zweckmässigkeitsgründe und je nach Ermessen

der Behörden oEen gegen die Gesetze der Gütererzeugung und Giitervertheilung

 sündigen zu lassenm

Aber auch Schäüle, der doch der eben genannten Partei durchaus

nicht angehört, spricht sich in seiner Monographie über vdie ausschliessenden

 Absatzverhältnisses- aus ganz ähnlichen Gründen ebenso rückhaltslos

gegen den Musterschutz aus, insbesondere aber auch deshalb, weil die

Grenze zwischen erlaubter Reproduction und unerlaubter Contrefacon

überhaupt nicht zu finden sei.

Im Jahre 1854 hatte auch die preussische Regierung die Handelskammern

 und kaufmännischen Corporationen aufgefordert, sich darüber

zu äussern, ob ein Musterschutzgesetz gewünscht werde und wie es auszuführen

 sei. Das Resultat dieser Enquete war, dass sich von 62 einvernommenen

 Corporationen 46 gegen und nur 16 für die Einführung des

Musterschutzes aussprachen.

ln neuerer Zeit erst traten zwei Ereignisse ein, welche die Ansichten

über diese Frage in Deutschland in hohem Grade zu beeinflussen geeignet

waren und in der That eine durchgreifende Aenderung der Anschauungen

in verhältnissmässig sehr kurzer Zeit bewirkten.

Einmal nämlich zeigte sich auf der Wiener Weltausstellung vom Jahre

x873, dass Deutschland, so schöne Erfolge seine Industrie im Ganzen auch
            
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