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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 144)

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Q. g. Die allgemeine Malerschule sowie eventuell die Specialschule für Historienmalerei

 veranstaltet jährlich Schulausstellungen. Die Specialschule ist auch zur Beschickung

der grösseren periodischen, in Verbindung mit der Wiener Akademie veranstalteten

Staatsausstellungen verpßichtet.

Q. I0. Für die Anschalfung von Büchern, Kupferstichen und Gypsabgüssen besteht

eine besondere Commission, unter dem Vorsitze des Directors und Beiziehung der betreffenden

 Professoren und Docenten. Dieselbe hat am Schlusse eines jeden Schuljahres

an das Ministerium über ihre Thätigkeit zu berichten.

ä. n. Der Obsorge des Directors sind die Geschäfte, welche keiner höheren Entscheidung

 bedürfen, wie auch alle unverschieblichen Vorkehrungen, letztere mit provisurischer

 Giltigkeit, überlassen.

Er erstattet die Vorschläge wegen Ernennung von Professoren und Zulassung von

Docenten sowie wegen Zuerkennung von Stipendien und legt den Jahresbericht über den

Stand und Fortgang des Unterrichtes dem Ministerium vor. Seine besondere Obliegenheit

ist ferner, über alle Theile der Anstalt nahere Aufsicht zu führen und darüber zu wachen,

dass in dieser Hinsicht dem Statute Folge geleistet werde.

lhm ist das gesammte Personale untergeordnet. Er macht die Einladungen zu allen

Versammlungen des Lehrkorpers und führt bei denselben den Vorsitz.

Schliesslich ist derselbe zu einer angemessenen Betheiligung am Unterricht: verpflichtet.

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Q. u. Der Lehrkörper der Kunstschule besteht aus den Professoren der allgemeinen

Zeichen- und Malerschule. Seine Aufgabe ist, alle inneren Angelegenheiten der Schule

in Berathung zu ziehen und Vorschläge in dieser Richtung zu erstatten.

Er versammelt sich auf Aufforderung des Directors mindestens einmal im Monate.

Die Sitzungsprotokolle sind dem Ministerium vorzulegen.

Q. 13. Zu dem Zwecke eines geregelten Vorganges in den Versammlungen des

Professorencollegiums dient eine Geschäftsordnung, welche dem Ministerium zur Genehmigung

 vorzulegen ist.

Q, 14. Die Kunstschule ist dem Unterrichtsministerium untergeordnet, die Correspondenz

 mit demselben geht jedoch durch das Statthaltereiprasidium in Lemberg.

KLEINERE MITTHEILUNGEN.

(Die Lehranstalten Oesterreichs im Jahre 1876176.) Nach

dem soeben erschienenen fünften Hefte des statistischen Jahrbuches gab

es im Jahre 1875 in den im Reichsrathe vertretenen Ländern 7 Universitäten,

 7 technische Lehranstalten, 3 land- und forstwirthschaftliche, dann

Montan-Hochschulen, 3 Handelsakadernien (Handelsschulen), eine Kunsthochschule

 und 44 theologische Lehranstalten, zusammen 66 höhere Lehranstalten;

 ferner 78 vollständige Gymnasien, 13 Untergymnasien, 24 Real;

gymnasien ohne Obergymnasialclassen, 27 Realgymnasien mit Obergymnasialclassen,

 5 Realgymnasien mit Obergymnasiala und Oberrealschulclassen,

5 Realgymnasien mit Oberrealschulclassen, 58 vollständige Realschulen,

20 Unterrealschulen, 42 Lehrer- und 23 Lehrerinnen-Bildungsanstalten,

zusammen 295 Miltelschulen; endlich 15 Hebammen-Lehranstalten, 4nautische

 Schulen, 56 Handelslehranstalten, 197 Gewerbeschulen, 154,Lehranstalten

 für bildende und darstellende Kunst und Musik, 75 Schulen für

Land- und Forstwirthschaft, 5 Bergschulen, 67 Sprachschulen, 158 weibliche

 Arbeitsschulen und 311 sonstige specielle Lehr- und Erziehungsanstalten,

 zusammen 1042 speciellc öffentliche und private Lehranstalten.

Die Zahl des Lehrpersonales an den höheren Lehranstalten war 1527, die

Zahl der Schüler 15.116; die Zahl des Lehrpersonales an den Mittelschulen

4890, die Zahl der Schüler 67.808; die Zahl des Lehrpersonales an den

übrigen Lehranstalten 4401, die Zahl der Schüler 61.497. Bürger- und

Volksschulen gab es 15.166, die Zahl des Lehrpersonales an denselben

war 31.196, die Zahl der Schüler 2,134.683.
            
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