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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 144)

Die Hospitanten haben das Schulgeld Wenigstens für ein Semester

zu entrichten.

Die Bestimmungen über die Befreiung vom Schulgelde finden eventuell

 auch auf Hospitanten Anwendung.

ä. u.

Sämmtliche Materialien und Geräthschaften zum Zeichnen und Modelliren

 hat der Schüler selbst beizustellen; die Vorlagen und Modelle

werden von der Schule beigestellt.

Für Beschädigungen am Mobilar oder an den Lehrmitteln haften die

Schüler und deren Eltern oder Vormünder solidarisch.

Q. 12.

Prüfungen finden nur über theoretische Fächer statt, welche in dieser

Studienordnung als obligat bezeichnet sind. Solche Prüfungen abzulegen,

ist jeder ordentliche Schüler verpflichtet. Besteht ein Schüler die Prüfung

mit schlechtem Erfolg, so kann derselbe zur Nachtragsprüfung nach Ablauf

 der Ferien zugelassen werden. lst auch diese Nachtragsprüfung ohne

Erfolg abgelegt worden, so ist der betreffende Schüler verhalten, den nicht

bewältigten Gegenstand noch einmal, und zwar in dem darauf folgenden

Jahre zu hören. Die sonach vorzunehmende Wiederholungsprüfung

ist entscheidend für das fernere Verbleiben des Schülers an der Anstalt.

Ein ungünstiger Erfolg dieser letzten Prüfung hat die sofortige Ausschliessung

 aus der Schule zur Folge. Die gleiche Folge tritt, und zwar

sofort ein, wenn sich ein Schüler der Prüfung aus einem obligaten

Gegenstands absichtlich entzieht.

ä. 13.

Die Zeugnisse, welche von der Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterreichischen

 Museums für Kunst und Industrie ausgestellt werden, sind

folgende:

a) Frequentationszeugnisse, d. h. Bestätigungen, welche nur

den thatsächlichen Besuch der Schule (z. B. regelmässig, unterbrochen

 u. s. f.) ohne Rücksicht auf etwaigen Erfolg desselben

bescheinigen und den Schülern zu jeder Zeit über gehörig motivirtes

 Ansuchen ausgestellt werden.

b) Prüfungszeugnisse, welche den Erfolg einer Prüfung aus den

theoretischen Fächern bescheinigen.

c) Schulzeugnisse, welche nur den Schülern der Vorbereitungsschule

 am Schlusse jedes Jahres gegeben werden, und deren Verhalten,

 Verwendung und Erfolg darthun; endlich

d) Ahgangszeugnisse, welche sowohl nach vollständiger Absolvirung

 der Vorbereitungsschule (in welchem Falle die specielle
            
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