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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 144)

I5)

erzielte, auf dem Gebiete der Kunstindustrie gegen andere Länder weit

zurückstand, und zwar insbesondere gegen solche, welche sich einer Musterschutzgesetzgebung

 erfreuten und es wurden viele und massgebende

Stimmen in der Richtung laut, dass das Zurückbleiben der deutschen

"Kunstindustrie mit dem berührten Mangel der deutschen Gesetzgebung

in engem Zusammenhange stehe. Aehnliche Erfahrungen scheint übrigens

die deutsche Kunstindustrie nach den letzten Nachrichten auch auf der

diesjährigen Weltausstellung zu Philadelphia gemacht zu haben.

Von noch weit grösserern Einüusse für das baldige Zustandekommen

eines deutschen Musterschutzgesetzes aber erwies sich die Erwerbung von

Elsass-Lothringen durch Deutschland. Die dortige reich entwickelte Mode-Industrie

 fühlte sich durch die in Deutschland herrschende Schutzlosigkeit

in ihren Existenzbedingungen geschädigt. Sie hatte bisher unter französischer

 Herrschaft den Musterschutz und seine Wohlthaten genossen; jetzt,

nachdem ihr der Markt, auf welchen sie bisher vorzugsweise angewiesen

war, zum grössten Theil genommen wurde, sah sie sich in dem Lande,

welches nun ihr natürliches Absatzgebiet geworden, durch die Ausbeutung,

welche ihre Muster erfuhren, schwer benachtheiligt. Es war demnach wohl

erklärlich, dass in Folge dessen die Elsässer Fabrikanten eifrig bemüht

waien, auch in Deutschland den Musterschutz einzuführen und dass besonders

 die Handelskammer von Mlihlhausemseit dem Jahre 1872 ab unausgesetzt

 um die Erlassung eines solchen Gesetzes petitionirte.

Diese Momente veranlassten den deutschen Bundesrath, eine Enquete

über die Frage des Musterschutzes zu beschliessen, welche in der That

im Monate Mai 1875 zu Berlin stattfand. Bei derselben wurden 33 Sachverständige

 einvernommen, und zwar sowohl Künstler, als auch Industrielle

 aus den Gebieten der Metall-, der Thon- und Glas-, der Textil- und

einiger anderer Industrien, sowie endlich zwei Vorsteher von Zeichenund

 Modellirschulen.

Zur allgemeinen Ueberraschung ergab sich nun bei dieser Enquete

eine völlig unerwartete Uebereinstimmung der Ansichten. Fast ausnahmslos

 sprachen sich die Sachverständigen, wie Professor Dambach mittheilt

dahin aus, dass der schleunige Erlass eines allgemeinen Musterschutzgesetzes

 ein dringendes Bedürfniss für Deutschland sei, dass das Zurückbleiben

 der deutschen Kunstindustrie hinter anderen Ländern wesentlich

 eine Folge der bisherigen gesetzlichen Schutzlosigkeit industrieller

Erzeugnisse sei und dass von dem Erlasse eines Musterschutzgesetzes ein

baldiger und mächtiger Äufschwung der deutschen Kunstindustrie mit

Sicherheit erwartet werden dürfe. Insbesondere wurde von einem Elsässer

hervorgehoben, dass man den elsässischen Charakter nicht dern französischen

 und speciell dem Pariser Charakter gleichstellen könne; wenn nun

dennoch im Elsass unter der französischen Gesetzgebung die Industrie

den gleichen Aufschwung genommen habe, während sie in Baden, das in

seinen gewerblichen und sonstigen Culturverhältnissen an und für sieh

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