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auch praktisch ausgeführt werden können, seien es nun aus pädagogischen
Gründen gegebene Aufgaben, oder sei es, dass durch directe Bestellungen
wegen der gesteigerten künstlerischen Anforderungen die Unterstützung
durch die kunstgcbildeten Kräfte der Kunstgewerbeschule ausdrücklich in
Anspruch genommen wird.
Die Professoren aller Abtheilungen haben das Recht, einzelnen Zög-
lingen auch am Samstage, obwohl an diesem Tage ein eigentlicher Unter-
richt nicht stattfindet I5), den Zutritt in die Arbeitssäle zu gestatten.
C. Die Vorbereitungssehule.
Q. 22.
Die Vorbereitungsschule besteht aus zwei Ahtheilungen: jener für
ornamentales und jener für figurales Zeichnen.
Der Unterricht umfasst:
a) im Ornamentzeichnen: Das Zeichnen nach plastischen und Flach-
ornamenten, ferner das Zeichnen und Aufnehmen kunstgewerhlicher
Gegenstände;
b) im Figurenzeichnen: Das Zeichnen nach Gypstnodellen antiker
Köpfe und einzelner Körpertheile.
An grundlegenden theoretischen Disciplinen werden vorgetragen:
Projections- und Schattenlehre, Perspective, dann Styllehre, mit praktischen
Zeichenübungen, - in je 2 Jahreseursen.
ä. 23.
Für die ordentlichen Schüler der Vorbereitungsschule ist der Besuch
beider Abtheilungen, sowie der Besuch des Unterrichtes in den theore-
tischen Gegenständen obligat.