Anhang
Instruction für den Zaichenlehrarcurs an der Kunstgaworheschulo das
k. k. llesterr. Museums für Kunst und Industrie.
(Genehmigt mit Erlass des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom
a. Juni 1877, Z. 3696.)
l.
Für diejenigen, welche sich zu Lehrern im Freihandzeichenfache aus-
zubilden die Absicht haben, wird an der Kunstgewerbeschule des Oesterr.
Museums für Kunst und Industrie ein Specialcurs eröiTnet. Die Dauer
desselben wird in den einzelnen Fällen von der individuellen Begabung
des Candidaten abhängig sein und darnach bemessen werden.
ä. 2.
Der Specialcurs umfasst als Minimum einen Zeitraum von 5 Jahren,
wovon 2 Jahre für die Vorbereitungsschule und 3 Jahre für die Kunst-
gewerbeschule gerechnet werden. In Fällen, in denen die gänzliche Talent-
losigkeit des Schülers constatirt werden konnte, steht dem Lehrkörper die
sofortige Entlassung desselben zu. Hievon ist jedoch in jedem Falle der
Aufsichtsrat}: in Kenntniss zu setzen.
Wenn der Candidat in der Hilfswissenschaft eine ungenügende Prüfung
abgelegt hat, so ist ihm die Wiederholung des Curses und die Ablegung
einer Nachprüfung gestattet. Sollten auch bei letzterer keine befriedigenden
Resultate sich ergeben, so erfolgt die Entlassung unter denselben Modali-
täten wie im obigen Falle.
ä. 3.
Zum Eintritt in diesen Specialcurs werden entsprechend den 13
und 14 IV. des Statuts der Kunstgewerbeschule, erfordert:
i. das vollendete 16. Lebensjahr;
2. der Nachweis über die beendeten Studien eines Untergymnasiums,
einer Unterrealschule oder einer vollständigen Bürgerschule;
3. der Nachweis über einen Grad der Zeichenfähigkeit, welcher mit
Wahrscheinlichkeit annehmen lässt, dass der Candidat nach einem
mehrjährigen Besuche die Befähigung zum Lehrfache erlangen werde.
o}. 4.
Der Candidat hat während dieses mehrjährigen Curses sich eigen zu
machen:
I. die entsprechende Fertigkeit im figuralen und ornamentalen
Zeichnen;
2. hat derselbe folgende theoretische Curse durchzumachen, deren
Reihenfolge nach Bedarf und verfügbarer Zeit von der Direction und dem
Aufsichtsrathe der Kunstgewerbeschule bestimmt wird: