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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 146)

Zum directen Eintritt in den zweiten Jahrgang ist schon eine besondere Befähigung

im Zeichnen und Modelliren, sowie genaue Kenntniss der Elemente der Projections- und

Schattenlehre nachzuweisen.

Zur Aufnahme als außerordentlicher Schüler (Schülerin) ist der Nachweis der absolvirten

 Volks- oder Burgerschule und der erfolgte Eintritt in ein Gewerbe erforderlich.

5- 7.

Das im Vorhinein zu entrichtende Schulgeld betragt für ordentliche Schüler (Schülerinnen)

 4 H. ö. W., für ausserordentliche 2 H. ö. W. per Semester. Das Schulgeld für

ordentliche Schüler (Schülerinnen) kann in zwei Raten per je 2 H. 0. W. und zwar die

erste Rate am Tage des Eintrittes, die zweite am 15, December resp. I6. Mai des Schuljahres

 entrichtet werden.

Nebst dem Schulgelde hat jeder Schüler eine Aufnahmegebühr von l G. ö. W.

bei der Aufnahme ein für allemale zu entrichten.

Q. 8.

Mittellosen Schülern (Schülerinnen), welche sich durch legale Zeugnisse über ihre

Mittellosigkeit, über Fleiss und sittliches Verhalten ausweisen, kann das Schulgeld ganz

oder theilweise erlassen werden.

Die Entscheidung über diese Schulgcldbefreiung steht über Vorschlag der Schulleitüng

 der k. k. Statthalterei zu.

Eine Befreiung von der Aufnahrnsgebühr Findet nicht statt.

Q. 9.

Die ordentlichen Schüler resp. Schülerinnen erhalten am Schlüsse des ersten Semesters

 eines jeden Jahrganges Ausweise über den Schulbesuch, am Schlüsse jedes Jahrganges

 Zeugnisse mit Noten über Fleiss, Fortgang und Betragen.

Die ausserordentlichen Schüler und Schülerinnen erhalten am Schlusse jedes Semesters

 Ausweise über den Schulbesuch.

Q. to.

Die Aufnahme der Schüler und Schülerinnen beginnt jährlich in den ersten Tagen

des October und März eines jeden Schuljahres und dauert so lange, als in den der Schule

zugewiesenen Localitaten Platz vorhanden sein wird.

Gewerblicher Unterricht In Prag.

Einer Mittheilung der Prager Handels- und Gewerbekammer entnehmen wir

Folgendes:

Der über Anregung des Gewerbevereines mit Unterstützung des Stadtrathes in's

Leben gerufene gewerbliche Sonntagsunterricht an den Pfarrschulen bei St. Jacob,

St. Stephan und Maria de Victoria (an Sonntagen von g bis iz Uhr Vormittags) dient

zunächst zur Nachholung des in der Volksschule Versäumten und zur Vorbereitung für

den Besuch der Gewerbeschule selbst.

Letztere dagegen bietet den Gewerbsangehörigen reichliche Gelegenheit zu weiterer

allgemeiner und fachlicher Fortbildung dar.

Die Prager Gewerbeschule (l., Fleischmarktgasse Nr, 18), vom Gewerbeverein

gegründet und überdies vom Lande, der Stadtgemeinde und der Handels- und Gewerbekammer

 subventionirt, besteht aus einer Tnges- und einer Abendschule. An der Tagesscliule

 findet der Unterricht in einem Vorbereitungscurse und drei Fachabtheilungen statt,

von welchen eine für die ornamentalen Gewerbe, die zweite für die Maschinengewerbe

 und die dritte für die Baugewerbe bestimmt ist. An diesen Fachabtheilungen

wird der Vormittag zum theoretischen Unterrichte in den technischen Lehrfachern und

der Nachmittag vorwiegend zum praktischen Unterrichte in den Werkstätten und zum

Modelliren benützt.

Der Sonntags- und Abendunterricht, welcher im Wintercurse an Wochentagen

Abends von 6'], bis 8'], Uhr und Sonntags von 9 bis I2 Uhr Vormittags und von 2 bis

4 Uhr Nachmittags ertheilt wird, macht die meisten dieser Facher denjenigen, welche des

Tags über ihrer Beschäftigung nachgehen müssen, in ihrer freien Zeit zugänglich.

Die allgemeine, vom Staate unterhaltene Zeichenschule im Odkolekschen

 Hause auf der lnsel Kampa (Unterrichtszeit täglich von 5 bis 8 Uhr Abends) gründet

sich auf die Unentbehrlicbkeit des Zeichenunterrichtes und gewahrt allen Clnssen der Bevölkerung

 die Möyicbkeit, sich ie nach Bedßrfniss in diesem Fache zu vervollkommnen.
            
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