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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 146)

Zum directen Eintritt in den zweiten Jahrgang ist schon eine besondere Befähigung 
im Zeichnen und Modelliren, sowie genaue Kenntniss der Elemente der Projections- und 
Schattenlehre nachzuweisen. 
Zur Aufnahme als außerordentlicher Schüler (Schülerin) ist der Nachweis der ab- 
solvirten Volks- oder Burgerschule und der erfolgte Eintritt in ein Gewerbe erforderlich. 
5- 7. 
Das im Vorhinein zu entrichtende Schulgeld betragt für ordentliche Schüler (Schü- 
lerinnen) 4 H. ö. W., für ausserordentliche 2 H. ö. W. per Semester. Das Schulgeld für 
ordentliche Schüler (Schülerinnen) kann in zwei Raten per je 2 H. 0. W. und zwar die 
erste Rate am Tage des Eintrittes, die zweite am 15, December resp. I6. Mai des Schul- 
jahres entrichtet werden. 
Nebst dem Schulgelde hat jeder Schüler eine Aufnahmegebühr von l G. ö. W. 
bei der Aufnahme ein für allemale zu entrichten. 
Q. 8. 
Mittellosen Schülern (Schülerinnen), welche sich durch legale Zeugnisse über ihre 
Mittellosigkeit, über Fleiss und sittliches Verhalten ausweisen, kann das Schulgeld ganz 
oder theilweise erlassen werden. 
Die Entscheidung über diese Schulgcldbefreiung steht über Vorschlag der Schul- 
leitüng der k. k. Statthalterei zu. 
Eine Befreiung von der Aufnahrnsgebühr Findet nicht statt. 
Q. 9. 
Die ordentlichen Schüler resp. Schülerinnen erhalten am Schlüsse des ersten Se- 
mesters eines jeden Jahrganges Ausweise über den Schulbesuch, am Schlüsse jedes Jahr- 
ganges Zeugnisse mit Noten über Fleiss, Fortgang und Betragen. 
Die ausserordentlichen Schüler und Schülerinnen erhalten am Schlusse jedes Se- 
mesters Ausweise über den Schulbesuch. 
Q. to. 
Die Aufnahme der Schüler und Schülerinnen beginnt jährlich in den ersten Tagen 
des October und März eines jeden Schuljahres und dauert so lange, als in den der Schule 
zugewiesenen Localitaten Platz vorhanden sein wird. 
Gewerblicher Unterricht In Prag. 
Einer Mittheilung der Prager Handels- und Gewerbekammer entnehmen wir 
Folgendes: 
Der über Anregung des Gewerbevereines mit Unterstützung des Stadtrathes in's 
Leben gerufene gewerbliche Sonntagsunterricht an den Pfarrschulen bei St. Jacob, 
St. Stephan und Maria de Victoria (an Sonntagen von g bis iz Uhr Vormittags) dient 
zunächst zur Nachholung des in der Volksschule Versäumten und zur Vorbereitung für 
den Besuch der Gewerbeschule selbst. 
Letztere dagegen bietet den Gewerbsangehörigen reichliche Gelegenheit zu weiterer 
allgemeiner und fachlicher Fortbildung dar. 
Die Prager Gewerbeschule (l., Fleischmarktgasse Nr, 18), vom Gewerbeverein 
gegründet und überdies vom Lande, der Stadtgemeinde und der Handels- und Gewerbe- 
kammer subventionirt, besteht aus einer Tnges- und einer Abendschule. An der Tages- 
scliule findet der Unterricht in einem Vorbereitungscurse und drei Fachabtheilungen statt, 
von welchen eine für die ornamentalen Gewerbe, die zweite für die Maschinen- 
gewerbe und die dritte für die Baugewerbe bestimmt ist. An diesen Fachabtheilungen 
wird der Vormittag zum theoretischen Unterrichte in den technischen Lehrfachern und 
der Nachmittag vorwiegend zum praktischen Unterrichte in den Werkstätten und zum 
Modelliren benützt. 
Der Sonntags- und Abendunterricht, welcher im Wintercurse an Wochentagen 
Abends von 6'], bis 8'], Uhr und Sonntags von 9 bis I2 Uhr Vormittags und von 2 bis 
4 Uhr Nachmittags ertheilt wird, macht die meisten dieser Facher denjenigen, welche des 
Tags über ihrer Beschäftigung nachgehen müssen, in ihrer freien Zeit zugänglich. 
Die allgemeine, vom Staate unterhaltene Zeichenschule im Odkolek- 
schen Hause auf der lnsel Kampa (Unterrichtszeit täglich von 5 bis 8 Uhr Abends) gründet 
sich auf die Unentbehrlicbkeit des Zeichenunterrichtes und gewahrt allen Clnssen der Be- 
völkerung die Möyicbkeit, sich ie nach Bedßrfniss in diesem Fache zu vervollkommnen.
	        
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