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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 150)

14. Lebensjahre in seine pädagogische Obhut. Die Bestrebungen, die

gesammte Bildung im Handwerkerstande mittelst der Volksschule zu

heben, gehen auch durch die ganze gebildete Welt, und wir müssen glauben,

 dass das was in der ganzen gebildeten Welt als richtig erkannt wird,

auch zu gleicher Zeit dasjenige sei, was für die handwerkliche und technische

 Bildung ausreiche und einen_Ersatz für die Schulung bieten werde,

welche in dieser Richtung früher im Gewerbeleben selbst erreicht wurde.

Aber trotzdem kann es keinem aufmerksamen Beobachter entgehen, dass

die gewerbliche Fortbildung, insbesondere die technische Fortbildung auf

dem Wege der Schule grossen Hindernissen begegnet; denn trotz der

Schulen klagen noch immer fort und fort Architekten, Handwerker und

das consumirende Publicum, dass unseren Handwerkern und jüngeren

Künstlern die entsprechende technische Fertigkeit fehlt, um den an sie

gestellten Anforderungen vollkommen gerecht zu werden. Die gewerblichen

 Leistungen einerseits, und die Schulung für das Gewerbe andererseits

 ergänzen und erklären sich gegenseitig. In der Zeit des Zunftverbandes

 war trotz aller Schattenseiten jener Periode der Arbeiterstand

durchgebildeter und leistungsfähiger, trotz des beschränkten Gesichtskreises

der damaligen Verhältnisse. Heurigen Tags ist der Arbeiter- und Handwerkerstand

 allgemein geschult, im Ganzen und Grossen gebildet, aber

seine technische Ausbildung ist eine vollständig oberflächliche und die

Leistungsfähigkeit in Folge dessen eine sehr geringe. Mit wenigen Worten

ausgedrückt heisst das: Unsere Arbeiter wissen relativ sehr viel und

können relativ sehr wenig. Sie sprechen - wenn nöthig - gut, arbeiten

 aber schlecht, daher die allgemeine Klage: Unsere Handwerker

verstehen ihr Metier nicht recht, unser Handwerk ist technisch herunter.

Vor Allem, und gerade aus industriellen Bezirken vernimmt man die

Klage, dass die Volksschule zu lange dauert, und dass die Knaben, die

erst mit vollendetem 14. Lebensjahre der Volksschule entwachsen, zu spät

zu jenem Handwerk kommen, dem sie sich widmen wollen. Dazu kommt

noch, dass bei den meisten Fachschulen das vollendete 14. Lebensjahr

als Vorbedingung zum Eintritte in dieselbe gestellt wird. Der Knabe beginnt

 daher erst nach vollendetem 14. Jahre sich mit seinem Handwerk

zu beschäftigen. In der Regel tritt der Junge aus der Volksschule in das

Gewerbe, und nur ein kleiner Bruchtheil kann in eine Fach- oder Gewerbeschule

 eintreten. Er ist im besten Fall auf die Fortbildungsschule

angewiesen. Aber auch diese ist ihrer ganzen Organisation nach nicht für

die technische sondern für die allgemeine Bildung eingerichtet. Von dem

Technischen seines Handwerkes lernt er eigentlich bis zum 15. Lebensjahre

 fast nichts. Er bleibt technisch ein Dilettant, während er in früherer

 Zeit mit diesem Alter Herr seiner Technik wurde. Hinc illae lacrimae.

Die Volksschulgesetze bezwecken nur die allgemeine Bildung;

es sollen die Kinder sittlich religiös erzogen, ihre Geistesthätigkeit

soll entwickelt werden, es sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten erworben
            
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