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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 150)

werden, welche die Grundlage schaEen, einen tüchtigen Menschen für 
das Gemeinwesen heranzuziehen. Von einerhandwerklichen Bildung 
ist und kann keine Rede sein. Das Volksschulgesetz führt unter den zu er- 
lernenden Gegenständen, Religion, Deutsche Sprache, Rechnen, Schreiben, das 
Wissenswerthe aus der Naturkunde, Geschichte, mit besonderer Rücksicht- 
nahme auf das Vaterland, geometrische Formenlehre, in neuerer Zeit auch 
Zeichnen und Leibesübungen auf, lauter Gegenstände, die allerdings, 
wenn sie der Fassungskraft und den Verhältnissen entsprechend gelehrt 
werden, mit dazu beitragen mögen, die Jugend zu tüchtigen Menschen 
heranzubilden und zu nützlichen Mitgliedern des Gemeinwesens zu machen. 
Doch jene Knaben, welche das 14. Lebensjahr erreicht und alle diese 
Gegenstände gut, man kann sagen sehr gut erlernt haben, werden doch 
amEnde durch dieDeutsche Sprache, Rechnen, Schreiben, Zeichnen und geo- 
metrische Formenlehre für das Gewerbe nur allgemein vorgebildet, ohne 
dass für die handwerkliche, für die technische Bildung damit etwas ge- 
schehen wäre. Das Einzige was als Vorbereitungsunterricht für die technische 
Bildung gelten kann, ist Zeichnen und geometrische Formenlehre, aber 
wie die Dinge factisch stehen, ist das Zeichnen, wie es in dem grössten 
Theil der Monarchie gegenwärtig in der Volksschule geübt wird, in der 
Kindheit der Entwicklung und es wird einer consequenten Arbeit bedürfen, 
um dem Zeichenunterricht in der Volksschule jene Stellung zu verschaEen, 
in welcher er einen fördernden Einfluss auf die gewerbliche Bildung nehmen 
kann. Selbst in industriellen Gegenden ist der Zeichenunterricht in der 
Volksschule ausserordentlich wenig entwickelt. 
Die Mädchen sind in einer relativ besseren Lage als die Knaben, 
denn sie lernen (nach 78, Seite 62 des Volksschulgesetzes) Stricken, 
Häckeln, Nähen, vorzugsweise Weissnähen, Zeichnen der Wäsche und Zu- 
schneiden, also Arbeiten, welche für den künftigen Beruf des Mädchens 
von besonderer Wichtigkeit sind. Dadurch werden dem Mädchen alle 
jene technischen Fertigkeiten beigebracht, welche dasselbe in der Regel 
künftig verwerthen kann. In einer etwas besseren Lage befinden sich jene 
wenigen Knaben, welche eine Ackerbauschule besuchen, denn es ist gesetz- 
lich dafür gesorgt, dass die Ackerbauschule mit der Volksschule in einem 
innigen Zusammenhange steht, so zwar, dass die Frequentanteu eine all- 
gemeine Bildung erhalten, so wie dies für die Volksschule vorgeschrieben 
ist und andererseits jene Fachbildung geniessen, die für den künftigen 
Landmann unerlässlich nöthig ist. Am schlechtesten sind in dieser Beziehung 
ohne alle Frage jene Jungen daran, welche sich einem Gewerbe widmen 
und unter diesen wieder besonders diejenigen, welche sich einem Kunst- 
gewerbe zuwenden, das in den Fachschulen gelehrt wird, da hier wieder 
gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Schüler bereits das 14. Lebensjahr 
erreicht haben müssen. Der Junge, welcher aus der Volksschule in eine 
Fachschule ühertritt, ist genöthigt, mindestens ein oder zwei Jahre für seine 
weitere Ausbildung im Zeichnen zu verwenden. So wichtig es ist, die Volks-
	        
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