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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 150)

schule zur Pfiegestätte für die Heranbildung tüchtiger Menschen für das 
Gemeinwesen zu machen, und so schön es ist, dass man schon den Knaben 
in der Volksschule die Elemente der Erdkunde, der Naturkunde, der Ge- 
schichte lehrt, so ist damit doch ausserordentlich wenig für die gewerb- 
liche Bildung, deren gewiss ein grosser Theil der Schüler bedarf, gethan. 
Das, was der künftige Gewerbsmann für den unmittelbaren Betrieb seines 
Geschäftes unerlässlich nöthig hat, den Sprachunterricht, das Rechnen, das 
Schreiben und das Zeichnen, das ist nur ein Theil dessen, was er wirklich 
für seinen Lebensberuf benöthigt. 
Die Lücken in unserer elementaren gewerblichen Bildung -- denn 
davon ist hier allein die Rede - sind auch unseren Gesetzgebern nicht 
entgangen, und man hat daher die gewerblichen Fortbildungsschulen ge- 
schaffen, um den Handwerkslehrlingen und selbständigen Handwerkern 
Gelegenheit zu geben, sich für ihren Beruf weiter auszubilden, wenn sie 
bereits der Volksschule entwachsen sind. Das Fortbildungswesen aber ist 
vielleicht der wundeste Punkt im ganzen gewerblichen Unterrichtssystem, 
nicht nur in Oesterreich, sondern auch in Deutschland. Ein Fachmann auf 
diesem Gebiete, der soeben eine sehr lehrreiche Brochüre über den indu- 
striellen Rückgang herausgegeben hat, sagt ganz richtig: "Das ganze Fort- 
bildungsschulwesen ist nichts weiter als das unerfreuliche Eingeständniss, 
dass in unserer Volksschule nicht einmal das im bürgerlichen Leben auch 
für den Allergeringsten erforderliche Mass von Elementarkenntnissen er- 
worben wirdm Dann: "Der Gewerbetreibende bedarf einer bedeutend 
höheren Bildung, als er sie gegenwärtig durch die Volksschule erlangen 
kann. Eine gründliche Fachbildung ist bei Festhaltung der bisherigen Formen 
des Lehrlingwesens innerhalb der Werkstätte nicht zu erzieleniü). 
Niemand wird sich darüber täuschen, der nicht getäuscht sein will 
dass die in der Volksschule zu erreichende elementare gewerbliche Bildung 
eine sehr geringe ist, Bei dieser Sachlage habe ich das Augenmerk vor Allem 
auf kunstgewerbliche Fachschulen gerichtet. An allen diesen Orten wiederholt 
sich die Klage von Seite der Gewerbetreibenden, indem sie betonen, dass sie 
gerne ihre Knaben und Lehrlinge in die Fachschule schicken würden, wenn 
nicht die Bedingung gestellt wäre, dass dieselben vorher die Volksschule ab- 
solvirt, und das 14. Lebensjahr erreicht haben müssten. Das sind die meisten 
Familien der kleinen Gewerbetreibenden zu leisten nicht im Stande, und ver- 
zichten daher auf den Eintritt ihrer Kinder in die Fachschule. Denn ein Junge, 
der bereits 14 Jahre alt geworden ist, muss auch dazu sehen etwas zu 
verdienen und kann daher unmöglich noch 3 bis 4 Jahre in irgend einer 
Fachschule zubringen. Würde es hingegen möglich sein, den gewerblichen 
Fachunterricht mit der Volksschule in irgend eine directe oder indirecte 
Verbindung zu bringen und zwar so, dass der Fachunterricht in der Volks- 
') Dr. K. Bücher, v-Die gewerbliche Bildungsfrage und der industrielle Rückgang-w. 
Eisenach 1877. S. 38.
	        
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