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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1889 / 3)

stellung Anlass gegeben. An: bekanntesten ist die Erklärung, welche Cellini 
dem König Franz I. von Frankreich geliefert hat. Allein schon Aug. Franke 
machte bei Gelegenheit der Ausstellung eines, einer Mrs. Paul gehörenden 
derartigen Bechers (abgebildet in Bucher's Gesch. der techn. Künste Bd. I) 
im South Kensington-Museum im Jahre r862 die richtige Bemerkung, 
dass Cellini die Arbeit eigentlich fremd gewesen 'zu sein scheine. Der 
Moskauer Becher, der zwischen gekörnten Golddrähten kobalt- und türkis- 
blaues, goldbraunes, gelbes und farbloses Email zeigt, lässt nun auf das 
deutlichste erkennen, dass bei dem Process weder irgend eine Unterlage 
noch ein nachträgliches Schleifen zur Anwendung gekommen sein kann, 
denn das Email, welches auf beiden Seiten nicht die Höhe der Zellen- 
wände erreicht, hat volle Durchsichtigkeit und die glänzende Oberßäche, 
welche sich bei dem freien Erstarren der Schmelzmasse bildet. ln der 
That lehren Versuche des Professors Macht, dass die Sache einfacher ist, 
als man sich vorgestellt hat: die durch Löthung mit einander verbun- 
denen platten Drähte geben dem Email sowohl im teigigen Zustande wie 
während des Schmelzens genügenden Halt. Dass dessenungeachtet die 
Arbeit äußerst mühsam ist und eine sehr geschickte Hand erfordert, 
bedarf kaum der Erwähnung, aber es wird durch dieselbe auch, wie der 
besprochene kleine Becher erweist, eine ungewöhnlich reizende Wirkung 
erzielt. B. 
Suhmiaatonsweaen. Der niederbsterreichische Gewerbeverein hat sich in einer 
Petition, welche derselbe korzlich auch in Druck legen ließ, an das Handelsministerium 
um Reform des Submissionswesens gewendet. ln der Einleitung zu diesem Schriftstücke 
wird darauf hingewiesen, wie die Klagen und die Uebelstande auf diesem Gebiete sich 
von Jahr zu Jahr mehren, wie die k. k. General-Direction der österreichischer. Staats- 
bahnen sich bereits veranlasst gefunden, für ihren speciellen Wirkungskreis organisato- 
rische Verfügungen zu treffen und feste Grundsatz: aufzustellen, und wie auch die deut- 
schen Regierungen sich dem Einliusse der intensiven Reformbewegung auf diesem Ge- 
biete nicht entziehen konnten. ln acht Punkten mit 58 Paragraphen folgt sodann ein 
Entwurf einer Verordnung, betreffend die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen 
seitens staatlicher Behörden. Dem eingehenden Motivenberichte entnehmen wir den 
speciell das Kunstgewerbe betreffenden Passus, welcher im woblverstandenen lnteresse 
des Kunstgewerbes folgendermaßen lautet: 
nDas Ergebniss der öffentlichen Ausschreibung ist in der Regel insofern einseitig, 
als es gemeinhin nur Aufschluss darüber gibt, wer eine bestimmte Leistung am billigsten 
beizustellen in der Lage ist; handelt es sich jedoch um ein Product besonderer Kunst- 
fertigkeit, dann muss die ausschreibende Behörde von Vorneherein Gewahr und Sicherheit 
dafür besitzen, dass die Persönlichkeit, welcher dessen Herstellung übertragen wird, der 
Aufgabe auch vollkommen gewachsen ist und es wird sich deshalb in diesem Falle die 
engere Ausschreibung unter den in der fraglichen Beziehung als leistungsfähig und ver- 
trauenswürdig bekannten Personen empfehlen.- 
Aulntßlllmg. Für das Jahr t89o ist in Bremen eine nordwestdeutsche Gewerbe- 
und Industrie-Ausstellung projectirt, mit welcher außerdem auch eine Kunstausstellung 
in Verbindung gebracht werden soll. 
Graberiand. Nach einer der wßosn. Post: aus Foäa zugehenden Mittheilung wurden 
dort einige Steinsarkophage aus römischer Zeit entdeckt, deren einer gcüifnet wurde und 
ein weibliches mit einem Kleidungsstücke bedeckte: Skelett nebst einigen Schmucksachen 
enthielt. Das Kleidungsstück soll aus einem gemusterten Stoffe hergestellt und,mit 
gewirkten Borten und Sternchen verziert sein. Ein dem Landesmuseum eingesendetes 
Prohestück dieses Stoffes zeigt ein Wollgewebe von byssusartiger Feinheit. i 
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Für die Rednclion vermlwordich: J. Fohenic: und F. Ritter. 
Selbstverlag du k. k. Outerr. Museum! E: Kunst und Iudnnrie. 
Iuehirurkrrcl u. cm Gemhfl am. a. Wien.
	        
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