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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 159)

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entgegen kommt, und insbesondere in den Schulausstellungen jene Schularbeiten

 mit besonderer Sympathie begrüsst, welche gewerblicher Natur sind.

Es dürfte aus dem Gesagten deutlich hervorgehen, dass es gegenwärtig

 im Interesse des gewerblichen Unterrichtes und der Gewerbsthätigkeit

 überhaupt wünschenswerth ist, die Reform des bestehenden Volksschulgesetzes

 in Erwägung zu ziehen. Die Punkte, welche vorzugsweise

zur Sprache kommen müssten, sind folgende:

l. Es würde wünschenswerth sein, die Frage zu ventiliren, ob und unter

welchen Verhältnissen die achtjährige Schulpflicht aufrecht erhalten

werden sollf)

2. ob und in welcher Weise es räthlich und zugleich möglich ist, den

Lehrstoff als solchen zu verringern, damit dasjenige, was gelehrt

wird, gründlicher und insbesondere den Bedürfnissen des Gewerbestandes

 entsprechender gelehrt und die Fertigkeiten in höherm Grade

erreicht werden können, und endlich

3. 0b und inwieweit es möglich ist, mit der Volks- und insbesondere

Bürgerschule, welche ja einen engen Anschluss an die Bedürfnisse

des Gewerbestandes verlangt, wenn sie sich in der heutigen Form

überhaupt erhalten will, eine elementare gewerbliche Schule (Schul-Werkstätte

 oder Arbeitsschule) zu verbinden. lst es möglich gewesen

den landwirthschaftlicben Unterricht mit der Volksschule zu verbinden,

warum sollte es beim gewerblichen Unterricht unmöglich sein?

Es wird zwar von vielen Seiten, und zwar von Seiten des Lehrerstandes,

 die achtjährige Schulpflicht und die Verringerung des Lehrstoffes

 als ein noli me tangere hingestellt und erklärt, dass auf eine so

durchgreifende Reform des Volksschulgesetzes in keiner Weise zu rechnen

sei; aber trotzdem scheint es mir, dass es nur eine Frage der Zeit ist,

in welcher Weise dieselbe vorgenommen wird. Analoge Erscheinungen

zeigen sich auch auf dem Gebiete der Mittelschule, des Gymnasiums. Niemand

 kann heutigen Tages die Klagen überhören, die schliesslich doch

zu einer Reform des Volks- und Mittelschulwesens führen müssen.

Aber Reformfragen ähnlicher Art sind nicht schnell durchzuführen

und verlangen Verhältnisse, in denen man mit einer gewissen Musse und

Ruhe und ohne von Aussen gedrängt zu werden, Alles erwägen kann.

Was für eine gewerbliche Reform sofort in Discussion zu ziehen ist und

diejenigen Reformen, die jetzt schon durchgeführt werden könnten, sind:

1. Die Einführung einer gewerblichen Arbeitsschule in der Volks- und

Bürgerschule unter der Voraussetzung, dass diese Einführung nicht

ü) Dieser Wunsch ist von den im Laufe dieses Herbstes versammelten Landtagen

mehr als zur Genüge erfüllt worden. Die didaktischen Fragen wurden aber weniger besprochen,

 als die politischen. Wenn aber eine Revision des Volksschulgesetzes vorgenommen

 wurde, so müssten gerade die didaktischen Gesichtspunkte in den Vordergrund der

Erwägungen gestellt werden.
            
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