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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 159)

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entgegen kommt, und insbesondere in den Schulausstellungen jene Schul- 
arbeiten mit besonderer Sympathie begrüsst, welche gewerblicher Natur sind. 
Es dürfte aus dem Gesagten deutlich hervorgehen, dass es gegen- 
wärtig im Interesse des gewerblichen Unterrichtes und der Gewerbsthätig- 
keit überhaupt wünschenswerth ist, die Reform des bestehenden Volks- 
schulgesetzes in Erwägung zu ziehen. Die Punkte, welche vorzugsweise 
zur Sprache kommen müssten, sind folgende: 
l. Es würde wünschenswerth sein, die Frage zu ventiliren, ob und unter 
welchen Verhältnissen die achtjährige Schulpflicht aufrecht erhalten 
werden sollf) 
2. ob und in welcher Weise es räthlich und zugleich möglich ist, den 
Lehrstoff als solchen zu verringern, damit dasjenige, was gelehrt 
wird, gründlicher und insbesondere den Bedürfnissen des Gewerbe- 
standes entsprechender gelehrt und die Fertigkeiten in höherm Grade 
erreicht werden können, und endlich 
3. 0b und inwieweit es möglich ist, mit der Volks- und insbesondere 
Bürgerschule, welche ja einen engen Anschluss an die Bedürfnisse 
des Gewerbestandes verlangt, wenn sie sich in der heutigen Form 
überhaupt erhalten will, eine elementare gewerbliche Schule (Schul- 
Werkstätte oder Arbeitsschule) zu verbinden. lst es möglich gewesen 
den landwirthschaftlicben Unterricht mit der Volksschule zu verbinden, 
warum sollte es beim gewerblichen Unterricht unmöglich sein? 
Es wird zwar von vielen Seiten, und zwar von Seiten des Lehrer- 
standes, die achtjährige Schulpflicht und die Verringerung des Lehr- 
stoffes als ein noli me tangere hingestellt und erklärt, dass auf eine so 
durchgreifende Reform des Volksschulgesetzes in keiner Weise zu rechnen 
sei; aber trotzdem scheint es mir, dass es nur eine Frage der Zeit ist, 
in welcher Weise dieselbe vorgenommen wird. Analoge Erscheinungen 
zeigen sich auch auf dem Gebiete der Mittelschule, des Gymnasiums. Nie- 
mand kann heutigen Tages die Klagen überhören, die schliesslich doch 
zu einer Reform des Volks- und Mittelschulwesens führen müssen. 
Aber Reformfragen ähnlicher Art sind nicht schnell durchzuführen 
und verlangen Verhältnisse, in denen man mit einer gewissen Musse und 
Ruhe und ohne von Aussen gedrängt zu werden, Alles erwägen kann. 
Was für eine gewerbliche Reform sofort in Discussion zu ziehen ist und 
diejenigen Reformen, die jetzt schon durchgeführt werden könnten, sind: 
1. Die Einführung einer gewerblichen Arbeitsschule in der Volks- und 
Bürgerschule unter der Voraussetzung, dass diese Einführung nicht 
ü) Dieser Wunsch ist von den im Laufe dieses Herbstes versammelten Landtagen 
mehr als zur Genüge erfüllt worden. Die didaktischen Fragen wurden aber weniger be- 
sprochen, als die politischen. Wenn aber eine Revision des Volksschulgesetzes vorgenom- 
men wurde, so müssten gerade die didaktischen Gesichtspunkte in den Vordergrund der 
Erwägungen gestellt werden.
	        
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