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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 167)

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zuführen versuchen. Er (der Minister) glaube, dass es sehr schwer und

nur in kleinem Umfange möglich sein werde, durch diese Reform dem

Kleingewerbe aufzuhelfen; nach seiner Ueberzeugung liege die Abhilfe in

der Volksschule, in dem innigen Contacte derselben mit der Fortbildungsschule

 und in letzterer selbst und es gereiche ihm zur Freude, diesen

Contact in so wohl organisirter Weise hier durchgeführt zu sehenu.

(Deutsches Gewerbemusenm.) Dasselbe hat mit k. Genehmigung seine Bezeichnung

 geändert und heisst von nun an wKunstgewerbe-Museum zu Berlins.

Gesetz zur Organisation der 600100 et muaeas d'art induatrlal, vorgelegt

der französischen Kammer der Deputirten am 24. März 1879. Zur Hebung des Zeichenunterrichtes

 und der kunstgewerblichen Museen wird ein jährlicher Credit von 800.000

Francs bewilligt, der in folgender Weise repartirt werden soll:

r. Zur Gründung eines kunstgewerblichen Museums in Paris W Kosten

der Vorträge, Conferenzen, Bewachung, Beheizung, Beleuchtung etc. . . 400.000 Frcs.

2. Subventionen für Zeichenschulen, gegründet von den Departements,

den Städten, Handelskammern, staatlich anerkannten Gesellschaften etc. . .' 150.000 Frcs.

3. Subventionen zur Gründung von kunstgewerblichen Museen

durch die Departements, Städte, Handelskammern, vom Staate anerkannte Gesellschaften

 etc. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.000 Frcs.

4. Für Modelle, Gypsabgüsse, Reproductionen von Objets d'arts für

Zeichenschulen und kunsrgewerblichen Museen . . . . . . . . 100.000 Frcs.

5. Für die Kosten der jährlichen Concurse der Zeichenschulen in Paris und

in den Departements, für Medaillen, Reisekosten etc. , . . . . . . 50.000 Frcs.

(Zeichenschulen in Paris.) Der v-Chronique des Artsu vom n. Juli zufolge ist

der Zeichenunterricht in Paris gegenwärtig in folgender Weise organisirt: 153 Schulen

für Knaben, 38 Classen für Mädchen, 44 Classen für Erwachsene. Ferner an subventionirten

 Abencursen vier für Männer und vier für Frauen. Die Stadt Paris gedenkt noch

weitere Curse zu eröffnen.

(Oeaterrelohisohes Mustersohntzgesetz.) Die schweizerischen Journale bes

sprechen die Nothwendigkeit eines Musterschutzgesetzes für die Schweiz. - Das Curatorium

 des Oesterr. Museums und die Bronze- und Eisenindustriegesellscltaft haben wiederholt

 eine Revision des bisherigen unzureichenden Musterschutzgesetzes verlangt 4 bisher

aber keine befriedigende Antwort erhalten.

Verlag von Hennann Costenoble in Jena.

Geschichte der bildenden Kunst.

Ein Handbuch für Gebildete aller Stände,

zum Selbststudium sowie zum Gebrauche für

Gelehrtem, Kunst- und Gewerbeschulen.

Von

Theodor Seemann.

Ein starker Band. Lex.-8. Mit circa 170 in den Text gedr. Holpclzn.

In eleg. illustr. Umschlag brach. 8 M112, in eleg. Hbfrqbd. 10 Mk.

Die allgemeinen Bestrebungen, die deutschen Kunsgewerbe zu heben, um

diese auf die gleiche Stufe anderer Länder zu bringen, haben das vorstehende

Werk hervorgerufen. Dasselbe verfolgt den Zweck, des überreiclie Material der

Kunstgeschichte in einer leicht fasslichen Form dem gesnmmten gebildeten Publikum,

 sowie auch den hähercn Gelelirtem, Kunst- und Gewerbeschulen zugänglich

zu machen. Das XVerk enthält eusserdem bei dem sehr mässigen Preise eine so

reiche Auswahl van guten Illustrationen, wie sie kein zweites bei gleichem Umfange

 und Preise aufweist.

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