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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 169)

Reglement

für die GiseIir-Ahtheilung der Kunatqewerboechule des k. k. Oesterr. Museums Gr Kunst

und Industrie in Wien.

(Genehmigt mit Erlass des h. k. k. Ministeriums für Cultus u. Unterr. v. zg. August 1879, Z. 13104.)

Die Ciselir-Abtheilung bildet einen integrirenden Tbeil der Kunstgewerbeschule des

k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie, und es gelten daher für dieselbe alle

in dem Statute, dem Lehrplane und der Studienordnung der Kunstgewerbeschule enthaltenen

 allgemeinen Bestimmungen und Vorschriften.

Der Unterricht umfasst die nachstehenden Zweige der Metallbearbeitung: Das

Treiben, Punzen, Ciseliren, Graviren.

Zum Besuche dieser Abtheilung sind Schüler der Kunstgewerbeschule berechtigt,

welche die Vurbereitungsschule, Abtheilung für Modelliren, absolvirt haben. Dieselben

können nach ihrer Wahl in einer der obengenannten Arten der Metalltechnik oder in

Sämmllichen unterrichtet werden.

Arbeiten, zu denen der Schüler das Material selbst geliefert hat, bleiben dessen

Eigenthum, und es ist ihm gestattet, dieselben in der Schule und unter der Leitung des

Lehrers gänzlich zu vollenden.

Fortgeschrittene Zöglinge kann der Lehrer im Interesse ihrer Ausbildung zur Theilnahme

 an seinen Privatarbeiten heranziehen, wofür er sie jedoch angemessen zu entlohnen

 hat.

Der Leiter der Ciselirschule erstattet am Schlusse eines jeden Schuljahres im Wege

der Direction der Kunstgewerbeschule an den Aufsichtsrath Bericht über Frequenz, Verwendung

 und Erfolge seiner Schule. '

Reglement

für die Hollachnltz-Abthullung der Kuuatguwarheachule des lt. lt. Oesierr. llueeua

fiir Kunst und Industrie in Wien.

(Genehmigt mit Erlass du h. k. k. Ministeriums für Cultns u. Unterr. v. 29. August 1879. Z. 13104-2

Die Abtheilnng für Holzschnitzerei an der Kunstgewerbeschule hat die Aufgabe,

die Holzbildhauerei für die Zwecke des Kunstgewerbes zu lehren.

Für dieselbe wird ausser den für die Kunstgewerbeschule überhaupt geltenden

Bestimmungen und Vorschriften (Statuten, Lehrplan und Studienordnung) Folgendes

festgesetzt :

An der Abtheilung für Holzschnitzcrei können Schüler der Kunstgewerbeschule

theilnehmen, welche die Vorbereitungsschule, Abtheilung für Modelliren, absolvirt haben,

und sich einige Vorkenntnisse im Schnitzen angeeignet haben.

Der Unterricht theilt sich in drei Stufen:

l. Einführung in die Technik des Schnitzens nach Vorlagen, welche die fortschreitende

 Behandlung von Ornamenten und Körpertheilen vorn Anschneiden bis zur feineren

Ausführung darstellen.

z. Copiren von grüsseren Ornamenten und vollständigen Figuren. Hat der Schüler

die technischen Schwierigkeiten in der Behandlung des Materiales überwunden. so wird

er angeleitet, grössere Ornamente, ganze Figuren und Gruppen nach mustergiltigen Vorbildern,

 vorzüglich der Antike und der Renaissance, auszuführen. Besonders begnbte

Zöglinge erhalten die Anleitung, nach der Nntur zu copiren.

. Uebung im Entwerfen und Ausfuhren von Ornamenten, Figuren, kunstgewerbe

lichen Gegenständen im Charakter des Materials.

Der Leiter der Holzschnitzschule erstattet am Schlusse eines jeden Schuljahres im

Wege der Dircction der Kunstgeiverbeschule an den Aufsichtsrath Bericht über Frequenz,

Verwendung und Erfolge seiner Abtheilung.

Liferaturharicht.

Carl Schnaase; biographische Skizze von Wilh. Lübke. Iidit dem Bildnisse

Schnaasäs. Stuttgart, Ebner G! Seubert, 1879.

Allen Freunden des hochverdiemen Kunsthistorikers wird die Biographie Schnnasds

aus der Feder Lübkds willkommen sein. Es ist ein lebensvolles Bild, das uns Lübke zul-
            
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